Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Maklern

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Bereits seit 2007 ist Anwalt Fathieh Leiter der Arbeitsgemeinschaft Gewerblicher Rechtsschutz des Anwaltsvereins Heidelberg e.V. Das Wettbewerbsrecht ist Teilgebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes.

Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh leitete an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg in dem Wintersemester 2009 / 2010 eine Arbeitsgemeinschaft im Gewerblichen Rechtsschutz für Studierende. Das Wettbewerbsrecht war auch Gegenstand dieser Lehrveranstaltung.

Eine Vertretung und Beratung im Wettbewerbsrecht ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern auch zum Beispiel Mannheim möglich.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Maklern

Nicht nur Makler sondern unter anderem auch Bauträger und Hausverwalter laufen Gefahr eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Konkurrenten zu erhalten.

Fehler im Impressum auf der Seite

eines Immobilienmaklers

Ein Risiko für Makler eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu erhalten, kann sich zunächst aus dem Impressum des Interauftritts des Maklers ergeben. Doch selbst wenn eine Angabe dort vergessen wurde, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt und selbst wenn ein solcher vorliegt nicht zwingend, dass eine Abmahnung gerechtfertigt ist. Nach Erhalt einer Abmahnung sollen sich Makler in jedem Fall anwaltlich, fachkundig beraten lassen!

Verstoß gegen die Preisangabenverordnung durch Makler

Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung durch Immobilienmakler birgt ein hohes Risiko eine Abmahnung eines Konkurrenten zu erhalten. Auch für Leistungen von Maklern ist gemäß § 1, Absatz 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) gegenüber Letztverbrauchern der Preis, und zwar der Endpreis inclusive Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Zu Berücksichtigen ist jedoch in diesem Zusammenhang auch das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG).

Am 27.02.2015 wurde das Video der Kanzlei zum Thema Abmahnungen im Wettbewerbsrecht veröffentlicht

Klick für Video

Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG)

Ein häufiger Grund warum Immobilienmakler eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten ist, dass zwar die Vorgaben des Gesetzes zur Regelegung der Wohnungsvermittlung beachtet wurden aber nicht die Preisangabenverordnung. Vor der Schaltung von entsprechenden Werbeanzeigen sollten sich Makler daher in jedem Fall fachkundig rechtlich beraten lassen. Auch ein Verstoß gegen das WoVermRG ist wettbewerbsrechtlich relevant.

Abmahnung von Hans Hauser

Rechtsanwalt Fathieh hat Immobilienmakler nach Erhalt einer Abmahnung von Hans Hauser anwaltlich beraten. Anwalt Fathieh vertritt aktuell in einem wettbewerbsrechtlichen Streit einen Makler gegenüber Herrn Hans Hauser.

Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kann zum Beispiel unter Umständen modifiziert abgegeben werden, falls dies in Ihrem konkreten Rechtsfall überhaupt erforderlich sein sollte. In keinem Fall sollte eine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung abgegeben werden. Im Internet lesen potentielle Mandanten vor der anwaltlichen Beratung häufig, dass eine Unterlassungserklärung nach 30 Jahren verjähren würde. Dies trifft nicht zu. Ein Unterlassungsvertrag verjährt nicht in 30 Jahren und kann sogar nach noch längerer Zeit den Rechtsnachfolger binden. Eine anwaltliche Beratung ist in jedem Fall nach Erhalt einer Abmahnung dringend erforderlich, bevor eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Weitere Informationen zu der Unterlassungserklärung und zu dem Unterlassungsvertrag finden Sie hier.

Nicht nur Makler, sondern insbesondere auch Hausverwalter und Bauträger sollten sich nach Erhalt einer Abmahnung und noch rechtzeitig vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung unbedingt fachkundig anwaltlich beraten werden. In keinem Fall sollte die Abmahnung ignoriert werden oder ohne anwaltliche rechtliche Beratung abgegeben werden.

Erhebliches Kostenrisiko einer Unterlassungserklärung

Gewerbetreibenden, welche keine Juristen sind, ist häufig das erhebliche Kostenrisiko nicht bekannt, welches nach Abgabe einer Unterlassungserklärung drohen kann, da oftmals die Bedeutung und Tragweite einer Unterlassungserklärung unterschätzt wird. Bei dem Verkennen der Bedeutung und Tragweite einer Unterlassungserklärung und eines Unterlassungsvertrages sind Vertragsstrafenforderungen der Gegenseite denkbar, die insgesamt gut und gerne beispielsweise 20.000, 00 EUR betragen können, wenn möglicherweise ohne dies zu erkennen, beispielsweise gegen mehr als drei verschiedene vertragliche Unterlassungspflichten eines Unterlassungsvertrages verstoßen wurde.

Kanzleitelefon von 07.00 – 19. 00 Uhr an Werktagen

Die Kanzlei ist an Werktagen für Sie von 07.00 – 19. 00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer: 06221 / 97 99 20 erreichbar.