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Rechtsanwalt Kian Fathieh berät Sie gerne bei Fragen zum Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Fathieh

 

Kanzlei Nähe Bismarckplatz

 

 

 

 

Arbeitsrecht

Kanzleitelefon: 06221 / 97 99 20 (an Werktagen von Montag- Freitag von 07.00 Uhr - 19.00 Uhr)

Kurzfristige Terminvergabe wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, z.B. als Arbeitsgeber betriebsbedingt oder aus sonstigen Gründen kündigen möchten oder andere Rechtsfragen zum Arbeitsrecht haben

Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitsnehmern eine kompetente, professionelle und qualitätsorientierte Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht an

 

Rückruf-Service

Im Arbeitsrecht gibt es eine Vielzahl von Rechtsproblemen. In der Rechtspraxis spielen unterem die Abmahnung, der Aufhebungsvertrag, die betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung und das Arbeitszeugnis häufig eine Rolle.

Nach Erhalt der Kündigung ist eine Frist zu beachten

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich unbedingt so schnell wie möglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen und beraten lassen, da mit Zugang der Kündigung eine Frist in Gang gesetzt worden ist. Es kann grundsätzlich (Ausnahme § 5 KSchG) nur innerhalb dieser Frist Kündigungsschutzklage erhoben werden (Klagefrist). Die Fristberechnung kann für Laien insbesondere wenn diese im Urlaub waren sehr fehleranfällig sein.  Auch eine fristlose Kündigung kann prinzipiell nur innerhalb der dreiwöchigen Frist ab Zugang der Kündigung gerichtlich angegriffen werden. Eine Klage kann zwar gemäß § 5 KSchG auch verspätet zugelassen werden. Die Voraussetzungen hierfür sind aber hoch.

Es gibt folgende Kündigungen:

  • betriebsbedingte Kündigung
  • personenbedingte Kündigung
  • verhaltensbedingte Kündigung

Die außerordentliche, also fristlose Kündigung ist ein Unterfall der verhaltensbedingten Kündigung.

 

Kurzfristige Terminvergabe bei Problemen die das Arbeitsrecht betreffen

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, kündigen möchten, die Wirksamkeit der Befristung Ihrer Arbeitsvertrages überprüfen wollen oder eine Abmahnung erhalten haben oder aussprechen möchten, gibt Ihnen Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh sehr kurzfristig einen Termin.

Entfristungsklage

Auch die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristungsvereinbarung ist prinzipiell nur innerhalb einer dreiwöchigen Frist ab dem vereinbarten Ende des Arbeitsvertrages möglich. Die Entfristungsklage muss grundsätzlich spätestens (!) innerhalb einer Klagefrist von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages bei dem Arbeitsgericht eingegangen sein (Ausschlussfrist). Auch hier kann unter bestimmten Voraussetzungen möglicherweise die Klage noch verspätet zugelassen werden. Die Voraussetzungen für eine verspätete Zulassung müssen als hoch bezeichnet werden.

 

Arbeitszeugnis

Rechtsanwalt Fathieh berät und vertritt Sie gerne auch zu allen Fragen welche die Erteilung eines Arbeitszeugnisses betreffen.

 

Eine Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern überregional möglich

In der Region gibt es mehrere Arbeitsgerichte. So gibt es unter anderem das Arbeitsgericht Mannheim (11 Kammern in Mannheim, vier Kammern in Heidelberg), Karlsruhe und Ludwigshafen. Eine Vertretung und Beratung im Arbeitsrecht wird darüber hinaus auch in Stuttgart, Frankfurt, Heilbronn, Darmstadt, Wiesbaden, Kaiserslautern, und auch weiter entfernt angeboten.

Kanzlei in zentraler Lage von Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes

Die Kanzlei befindet sich in zentraler Lage in der Poststraße 2 von Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes, einem der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs.