Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Arbeitsrecht

Kanzleitelefon: 06221 / 97 99 20

(an Werktagen von Montag - Freitag von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr)

Kurzfristige Terminvergabe wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, z.B. als Arbeitsgeber betriebsbedingt oder aus sonstigen Gründen kündigen möchten oder andere Rechtsfragen zum Arbeitsrecht haben.

Seit nunmehr 15 Jahren befindet sich die Kanzlei nicht mehr in der Weststadt von Heidelberg, sondern seit dieser Zeit in noch zentralerer Lage der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Heidelberger Bismarckplatzes und des Adenauerplatzes. Gegenüber der Kanzlei befindet sich das Carré.

Rückruf-Service

Im Arbeitsrecht gibt es eine Vielzahl von Rechtsproblemen. In der Rechtspraxis spielen unter anderem die Abmahnung, der Aufhebungsvertrag, die betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung und das Arbeitszeugnis häufig eine Rolle.

Nach Erhalt der Kündigung ist eine Frist zu beachten

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich unbedingt so schnell wie möglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen und beraten lassen, da mit Zugang der Kündigung eine Frist von drei Wochen in Gang gesetzt worden ist. Es kann grundsätzlich (Ausnahme § 5 KSchG) nur innerhalb dieser Frist Kündigungsschutzklage erhoben werden (Klagefrist). Die Fristberechnung kann für Laien, insbesondere wenn diese im Urlaub waren, sehr fehleranfällig sein. Es gibt eine spezielle Unterseite der Kanzlei zum Thema Kündigungsfristen im Arbeitsrecht. Auch eine fristlose Kündigung kann prinzipiell nur innerhalb der dreiwöchigen Frist ab Zugang der Kündigung gerichtlich angegriffen werden. Eine Klage kann zwar gemäß § 5 KSchG auch verspätet zugelassen werden. Die Voraussetzungen hierfür sind aber hoch. Nach Erhebung der Kündigungsschutzklage findet regelmäßig innerhalb von 2-6 Wochen ein Gütetermin statt.

Es gibt folgende Kündigungen:

Die außerordentliche, also fristlose Kündigung ist ein Unterfall der verhaltensbedingten Kündigung.

Kündigungen im Zuge der Corona-Pandemie

Es gibt eine eigene Unterseite der Kanzlei Fathieh zu dem Thema Kündigung wegen der Corona-Pandemie.

Aufhebungsvertrag und Abfindung

Zum Thema Aufhebungsvertrag und Abfindung gibt es eine spezielle Unterseite der Kanzlei Fathieh. Dort werden auch die Vorteile und Nachteile eines solchen Vertrages erörtert. Auch die Frage, ob ein abgeschlossener Aufhebungsvertrag widerrufen oder angefochten werden kann, wird erörtert.

Häufig wird in Aufhebungsverträgen auch eine sogenannte Sprinterklausel vereinbart.

Rechtsanwälte der Kanzlei Fathieh

Beteiligung des Betriebsrats

In sehr vielen Fällen ist es für die Wirksamkeit der Kündigung erforderlich, dass zuvor der Betriebsrat beteiligt wurde. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Fathieh beraten Sie im Hinblick auf die Rechtsfragen im Hinblick auf die Beteiligung des Betriebsrats. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der oben verlinkten Unterseiten der Kanzlei zu diesem Thema.

Freistellung von der Arbeit

Es kann viele Gründe geben, welche zu einer Freistellung von der Arbeit führen. Zum Beispiel erfolgen Freistellungen von der Arbeit oftmals nach einer Kündigung.

Kurzfristige Terminvergabe bei Problemen die das Arbeitsrecht betreffen

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, kündigen möchten, die Wirksamkeit der Befristung Ihrer Arbeitsvertrages überprüfen wollen oder eine Abmahnung erhalten haben oder aussprechen möchten, gibt Ihnen Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh sehr kurzfristig einen Termin.

Entfristungsklage

Auch die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristungsvereinbarung ist prinzipiell nur innerhalb einer dreiwöchigen Frist ab dem vereinbarten Ende des Arbeitsvertrages möglich. Die Entfristungsklage muss grundsätzlich spätestens (!) innerhalb einer Klagefrist von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages bei dem Arbeitsgericht eingegangen sein (Ausschlussfrist). Auch hier kann unter bestimmten Voraussetzungen möglicherweise die Klage noch verspätet zugelassen werden. Die Voraussetzungen für eine verspätete Zulassung müssen als hoch bezeichnet werden.

Arbeitszeugnis

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Fathieh beraten und vertritt Sie gerne auch zu allen Fragen, welche die Erteilung eines Arbeitszeugnisses betreffen.

Zeugnisberichtigungsstreit

Die Wertungen im Arbeitszeugnis erweisen sich nicht selten als erhebliches Potential für Streitigkeiten. Es entspricht der derzeitigen Rechtsprechung, dass ein Arbeitnehmer im Bestreitensfall in der Beweislast dafür ist, dass seine Leistungen besser als durchschnittlich waren. Die 18. Kammer des Landesarbeitsgericht Berlin vertrat in ihrem Urteil vom 21.03.2013, Aktenzeichen: 18 Sa 2133 / 12 (Vorinstanz: 28. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin, Urteil vom 26.10.2012, Aktenzeichen 28 Ca 18230/11) die Rechtsmeinung, dass heute bei einem Arbeitszeugnis mit der Note „befriedigend“ nicht mehr von einem durchschnittlichen Arbeitszeugnis ausgegangen werden könne. Eine Leistungsbewertung mit gut sei mithin nicht mehr überdurchschnittlich. Das Landesarbeitsgericht Berlin sieht in diesem Urteil den Arbeitgeber im Bestreitensfalle dafür in der Beweislast, dass der Arbeitsnehmer ein schlechteres Zeugnis als gut verdient habe. Dieses Urteil hat bundesweit große Aufmerksamkeit erfahren. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin wurde in der Fachzeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht (AuA) Jahrgang 2013, Seite 617, mit redaktionellem Leitsatz und mit einer Kurzwiedergabe dargelegt. Gegen dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin wurde Revision zum Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 9 AZR 584/13, eingelegt. Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.11.2014 die Auffassung vertreten, dass der Arbeitnehmer bessere Leistungen als befriedigend vortragen und beweisen muss. Das Bundesarbeitsgericht hat den Streit daher an das Landesarbeitsgericht Berlin zurückverwiesen.

Kündigung des Geschäftsführers

Zur der Thematik Kündigung eines Geschäftsführers und der Frage, ob hier das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, gibt es eine spezielle Unterseite der Kanzlei Fathieh.

Eine Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern überregional möglich

In der Region gibt es mehrere Arbeitsgerichte. So gibt es unter anderem das Arbeitsgericht Mannheim (11 Kammern in Mannheim, vier Kammern in Heidelberg). Eine Vertretung und Beratung im Arbeitsrecht wird darüber hinaus auch weiter entfernt angeboten.

Wettbewerbsverbote der Arbeitnehmer

Zu der Thematik Wettbewerbsverbote der Arbeitnehmer gibt es eine spezielle Unterseite der Kanzlei Fathieh.

Kanzlei in zentraler Lage von Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes

Die Kanzlei befindet sich in zentraler Lage in der Poststraße 2 von Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes, einem der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs.

Kanzlei Fathieh
Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Poststraße 2
69115
Heidelberg

Telefon: 06221 979920

Kanzleigebäude Poststraße 2 Heidelberg