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Urteile und Literatur zum Thema BAföG-Betrug

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Der 2. Strafsenat des Kammergerichts Berlin hat mit seinem Urteil vom 07.03.2011, Aktenzeichen: (2) 1 Ss 423/10 (32/10) unter anderem zur Strafzumessung in Bafög-Betrugs Fällen Stellung bezogen. Das Urteil ist mit Leitsatz und Gründen in der Zeitschrift Strafverteidiger Forum (StraFo), Jahrgang 2011, Seiten 362-363 abgedruckt. Der 2. Strafsenat des Kammergerichts Berlin vertritt in seinem Urteil vom 07.03.2011 unter anderem die Rechtsansicht, dass Erstattungsansprüche der Bewilligungsbehörde gegen den Angeklagten, auf Grund von vorangegangener rechtswidriger Ausbildungsförderung zu den abzugsfähigen Schulden nach § 28 Absatz 3 Satz 1 BAföG gehören und dieser Umstand erhebliche Auswirkungen auf den Schuldspruch haben kann.

Urteil vom 21.10.2010 des ersten Senates des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes, Aktenzeichen 1 A 515 / 08, (Zurückweisung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden). Das Urteil des ersten Senates des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 21.10.2010 nimmt unter anderem zur Frage der ausbildungsförderungsrechtlichen Beurteilung eines Darlehensvertrages des Klägers mit seinen Eltern Stellung (Darlehenstilgung vor Antragstellung und erörtert die Fragestellung, ob dies in dem dem Oberverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegenen Fall rechtsmissbräuchlich war).

In Heft 16 / 2010 vom 15.04.2010 der wöchentlich erscheinenden Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart vom 24.11.2009, Aktenzeichen: 11 K 2370 / 09 abgedruckt. In diesem Urteil beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Stuttgart unter anderem mit der Frage, ob eine unentgeltliche Vermögensübertragung vor Antragstellung rechtsmissbräuchlich ist, wenn dem BAföG-Empfänger ein Recht auf mietfreies Wohnen eingeräumt wird.

Der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes hat in seinem Urteil vom 14.05.2009, Aktenzeichen: 5 C 20 / 08 zum Maßstab Stellung bezogen, welcher für die Wirksamkeit einer Treuhandabrede anzulegen ist.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.10.2009, Aktenzeichen: 10 A 1701/08, hat zu § 29 Absatz 3 BAföG Stellung bezogen. Gemäß § 29 Absatz 3 BAföG kann zur Vermeidung unbilliger Härten ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben.

In der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), Jahrgang 2009, Heft 6, Seiten 392-395 wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, Aktenzeichen: 5 C 30/07 zur Abzugsfähigkeit von Schulden im Ausbildungsförderungsrecht dargestellt.

Knorr, Rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkungen als Verwertungshindernisse im Sinne des § 27 BAföG, in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), Jahrgang 2009, Heft 21, Seiten 1346-1349.Iin diesem Aufsatz beleuchtet der Autor auch die ausbildungsförderungsrechtlichen Fragen von Treuhandverhältnissen.

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichtes Stuttgart hat mit Urteil vom 25.09.2009, Aktenzeichen 11 K 227 / 09 zur Nichtigkeit von Treuhandvereinbarungen eine Entscheidung getroffen.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in seinem Urteil vom 06.05.2009, Aktenzeichen 10 K 1847 / 08 die Rechtsfrage erörtert, ob der Miteigentumsanteil des Auszubildenden an einer Immobile im Rahmen einer Erbengemeinschaft der Bewilligung von Ausbildungsförderung entgegensteht.

Roth, Die verwaltungsrechtlichen Probleme des BAföG-Betruges, Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang 2006, Seiten 1707 – 1710 (mit weiteren Nachweisen). Der Autor beleuchtet in seinem Aufsatz unter anderem die Frage, ob die Behörde den Auszubildenden über sein Schweigerecht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 65 Abs. 3 SGB I belehren muss, was in der Praxis regelmäßig nicht geschieht.

Zu den Rechtsfragen im Hinblick auf Treuhandverhältnisse: VG Stuttgart, Aktenzeichen: 11 K 1884/05 Urteil vom 27.03.2006, Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Urteil vom 17. 9. 2007 – 12 S 2539/06, OVG Saarlouis, Urteil vom 27. 5. 2008 – Aktenzeichen: 3 A 373/07 und OVG Münster, Urteil vom 11.02.2008, Aktenzeichen: 2 A 959/05 (Vorinstanz: Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil vom 31.1.2005 – 11 K 7239/03) und OVG Münster (2. Senat), Aktenzeichen: 2 A 1083/05, Urteil vom 11.02.2008, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 04.09.2008, Aktenzeichen 5 C 12 / 08 (zur Frage der Anerkennungsfähigkeit von Treuhandabreden).

Zur Rückforderung wegen rechtsmissbräuchlicher Vermögensübertragung, VG Oldenburg, NVwZ-Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht, (NVwZ-RR), Jahrgang 2008 (Heft 6), Seiten 405 – 410.

Ausbildungsförderung bei verdecktem Treuhandvermögen, OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. 6. 2007 – 4 LA 39/06, NVwZ-Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht, (NVwZ-RR), Jahrgang 2007 (Heft 11 – 12), Seiten 779 – 780.

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 04.09.2008, Aktenzeichen 5 C 30 / 07 (zur Frage der Anerkennung eines Darlehens gemäß § 28 Absatz 3, Satz 1 BAföG).

VGH München, zur Frage der Vermögensanrechnung bei BAföG, Aktenzeichen: 12 BV 06.2105, Urteil vom 22.01.2007.

OLG Nürnberg, Voraussetzungen einer Verwarnung mit Strafvorbehalt, Neue Juristische Wochenschrift, Jahrgang 2007 (Heft 8) , Seiten 526 – 527.

BayObLG 1. Strafsenat, Beschluss vom 23. 11. 2004 – 1 St RR 129/04; Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), Jahrgang 2005 (Heft 3), Seiten 172 – 176 (mit Anmerkung von Professor Dr. Joachim Bohnert, Berlin).

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