| Rechtsanwaltskanzlei Kian Fathieh | |||||||||||||
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Rechtsanwalt Fathieh hat am Mittwoch, den 11.01.2012 in Heidelberg mit einem Mannheimer Kollegen folgenden Vortrag gehalten: "Aktuelle Rechtsprobleme zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing in sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken" für den Arbeitskreis Gewerblicher Rechtsschutz des Anwaltsvereins Heidelberg e.V. Nähere Informationen zu dem Thema finden Sie auch hier:
Abmahnung des Internetanschlussinhabers wegen Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken (Peer-to-Peer-Netzwerken, Internet-Tauschbörsen)
In dem juristischen Fachaufsatz von Mühlberger, die Haftung des Internetanschlussinhabers bei Filesharing-Konstellationen nach den Grundsätzen der Störerhaftung, in der Zeitschrift Gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht (GRUR), Jahrgang 2009, Heft 11 (November 2009), Seiten 1022 - 1027 wird mitgeteilt, dass nach Schätzungen der Vertreter der Musikindustrie alleine im Jahr 2008 316 Millionen Lieder unter Verstoß gegen das Urheberrecht bei Musiktauschbörsen heruntergeladen worden seien. Häufig rufen Internetanschlussinhaber in der Kanzlei an, weil sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken erhalten haben. Rechtsanwalt Fathieh berät professionell und kompetent unter Zugrundelegung aller Rechtsfragen die Ihr konkreter Einzelfall aufwirft. Bei vielen Mandanten besteht eine große Unsicherheit, ob die strafbewehrte Unterlassungserklärung möglicherweise auch modifziert abgegeben werden soll. Mitgliedschaft in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. in Köln.
Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. in Köln.
Telefonzeiten der Kanzlei an Werktagen von 07.00 Uhr - 19. 00 Uhr
An Werktagen ist die Kanzlei für Sie ab 7.00 Uhr - 19.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Kurzfristige und schnelle Terminvergabe
Weil von der abmahnenden Gegenseite oftmals kurze Fristen gesetzt werden, erhalten Sie sehr kurzfristig einen Termin.
Beratung und Vertretung nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg
Sofern Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten haben, ist eine Beratung und Vertretung nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg sondern auch im Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, im Kraichgau, insbesondere auch in den Städten Mannheim, Karlsruhe, Frankenthal, Ludwigshafen, Darmstadt, Sinsheim, Schwetzingen, Wiesloch und Weinheim möglich.
Aktuelles Thema
Dass die Rechtsfragen zum Filesharing ein aktuelles Thema darstellen, wird durch den Umstand deutlich, dass die Arbeitsgemeinschaft Gewerblicher Rechtsschutz des Anwaltsvereins Heidelberg e.V, die Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh leitet, am 13.12.2007 und am 06. Oktober 2009 im Rahmen einer Veranstaltung zum Internetrecht auch über Rechtsfragen in Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet besprochen hat. In dem Handbuch "Multimedia-Recht" von Hoeren und Sieber, 22. Ergänzungslieferung 2009, führt der Bearbeiter Ernst in Teil 7.1 Grundlagen des Multimedia-Urheberrechtes zu Recht aus, dass sich Internet-Tauschbörsen noch immer großer Beliebtheit erfreuen. In der Ausgabe 14 / 2010 vom 19. Juli 2010 der Zeitschrift GRUR Prax der Zeitschrift der deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, führen Michael Karger und Wendler Tremml, in ihrem Aufsatz: "Praktische Hinweise zum Parteivortrag nach der BGH-Entscheidung zur Störerhaftung des WLAN-Betreibers" eingangs zutreffend aus, dass im Bereich des Filesharing ein "erbitterter Kampf" zwischen Rechteinhabern und Betreibern von Internetanschlüssen festzustellen ist.
Urteile ab dem 24.11.2010
Im Urteil vom 24.11.2010 hat die 28. Zivilkammer des Landgerichtes Köln, Az: 28 O 201 / 10, die Ansicht vertreten, dass der Streitwert bei 3749 mittels Filesharing online gestellter Titel mit 400.000, 00 Euro zu beziffern sei. Die 28 Zivilkammer des Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 21.01.2011 zur Frage Stellung bezogen, wer gemäß § 97 Abs. 1 UrhG als Störer in Anspruch genommen werden kann.
Literatur zum Thema Filesharing ab Juli 2010 (Es wird darum gebeten die Hinweise und den Haftungsausschluss im Impressum und auf der Seite Aktuelles zu beachten. Die vorliegenden allgemeinen Informationen können kein Ersatz für eine Rechtsberatung sein.)
In der wöchentlich erscheinenden Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) wird in Heft 28 / 2010 vom 08.07.2010 auf den Seiten 2061 - 2065 das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12.05.2010 - Aktenzeichen: I ZR 121 / 08 zur Störerhaftung des WLAN-Inhabers (mit Urteilsanmerkung von Kristof Nenninger) dargestellt und besprochen. Heiner Christian Schmidt, er ist besitzender Richter in der 2. Großen Strafkammer des Landgerichtes Saarbrücken (Wirtschaftsstrafkammer) führt in der monatlich erscheinenden Zeitschrift für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), Jahrgang 2010, Seiten 673 - 677, im Heft 8 / 2010 vom 01. August 2010, zu der Diskussion um die Beschränkung des Akteneinsichtsrechtes in den Filesharingfällen aus.
Literaturhinweise zum Thema Filesharing ab November 2009 bis einschließlich September 2011 (Es wird darum gebeten die Hinweise und den Haftungsausschluss im Impressum und auf der Seite Aktuelles zu beachten. Die vorliegenden allgemeinen Informationen können kein Ersatz für eine Rechtsberatung sein.)
In der monatlich erscheinenden Zeitschrift Gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht (GRUR), Jahrgang 2009, Heft 11 (November 2009), Seiten 1022 - 1027: Sven J. Mühlbeger, die Haftung des Internetanschlussinhabers bei Filesharing-Konstellationen nach den Grundsätzen der Störerhaftung. In der monatlich erscheinenden Zeitschrift für Urheberrecht- und Medienrecht (ZUM), Jahrgang 2009, Heft 12 (Dezember 2009): Frank Tyra, Ausgewählte Probleme aus der Abmahnpraxis bei Privatnutzung in Musiktauschbörsen, Seiten 934 - 944. In der Zeitschrift für Urheberrecht- und Medienrecht (ZUM), Jahrgang 2010, Heft 4 (April 2010): Peter Nümann und Dr. Makus A. Mayer, Karlsruhe, Rechtfertigung und Kritik von Massenabmahnungen gegen Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken, Seiten 321 - 331. Christian Solmecke und Jan Bärenfänger gehen in Ihrem Aufsatz in der Zeitschrift MultiMedia und Recht (MMR), Jahrgang 2011; Heft 9 vom 04.09.2011, auf den Seiten 567 - 573 der Frage nach, ob Dateiteile, welche bei dem Download von urheberrechtlich geschütztem Material entstehen, schon für sich alleine urhererechtlichen Schutz genießen. |
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