Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Gewerblicher Rechtsschutz

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Rückruf-Service

Herr Rechtsanwalt Fathieh ist Leiter der Arbeitsgemeinschaft Gewerblicher Rechtsschutz des Anwaltsvereins Heidelberg e.V.

In dem Wintersemester 2009 / 2010 leitete Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh eine Arbeitsgemeinschaft im Gewerblichen Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg für Studierende ab dem dritten Semester.

Herr Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. in Köln.

Der Gewerbliche Rechtsschutz ist ein Teil des Wirtschaftsrechtes und umfasst unter anderem das Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Patentrecht, das Lizenzvertragsrecht, das Gebrauch- und Geschmacksmusterrecht und das Kennzeichenrecht. Hinzuzählen kann man auch das Kartellrecht.

Durch Anwalt Kian Fathieh wird eine Beratung und Vertretung auf allen Gebieten, die dem Schutz des geistigen Eigentums (Intellectual Property) dienlich sind – also auch auf dem gesamten Gebiet des Urheberrechts – geboten.

Strafbewehrte Unterlassungs- Verpflichtungserklärung

Im Gewerblichen Rechtsschutz spielt häufig eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine Rolle. Diese sollte in keinem Fall ohne anwaltliche Rechtsberatung von einem Laien unterzeichnet werden!

Nähere Informationen zu einer Unterlassungserklärung und eines Unterlassunsgvertrages finden Sie auf der Kanzleiunterseite hier: Strafbewehrte Unterlassungs- Verpflichtungserklärung.

Abmahnungen spielen im Gewerblichen Rechtsschutz eine wichtige Rolle. Im Kanzleivideo, aufgenommen am 22. April 2016, spricht Rechtsanwalt Fathieh über das Thema, was nach Erhalt einer solchen Abmahnung zu tun ist

Klick für Video

Patentrecht

Rechtsanwalt Fathieh bietet zum Beispiel Schutzrechtsinhabern an, für Sie gerichtlich als auch außergerichtlich vorzugehen, wenn zu Ihrem Nachteil eine Patentverletzung vorliegt. Um eine rasche Unterbindung patentverletzender Handlungen zu erreichen, könnte möglicherweise in Ihrem Fall ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Patentverletzung oder aber eine Abmahnung wegen Patentverletzung in Betracht kommen und sinnvoll sein.

Anwalt Fathieh bietet auch eine Rechtsberatung und Vertretung an, wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie ein Patent verletzen.

Im Patentrecht sind die Fristen nach Erhalt einer Abmahnung – wie auch unter anderem bei einer Abmahnung wegen Verletzung eines Geschmacksmusters oder einer Abmahnung wegen Verletzung einer Marke, kurz.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer Patentverletzung erhalten haben, erhalten Sie daher schnell einen Termin bei Rechtsanwalt Fathieh!

Geschmacksmusterrecht

Ein eingetragenes Geschmacksmuster gewährt seinem Inhaber ein ausschließliches Verwendungsrecht und mithin eine absolute Sperrwirkung. Der Inhaber kann Dritten die Verwendung untersagen. Sollten Sie Fragen zum Geschmacksmusterrecht haben, vertritt und berät Sie Anwalt Fathieh auf Ihren Wunsch hin. Prüfungsgegenstand kann z.B. sein, ob eine Geschmacksmusterverletzung vorliegt und welche Ansprüche in Ihrem Fall aufgrund der Geschmacksmusterverletzung bestehen.

Sollte Ihr Geschmacksmuster verletzt worden sein, oder wenn dies für Sie fraglich ist, prüft Herr Rechtsanwalt Fathieh, ob eine Verletzung vorliegt und gegebenenfalls welche rechtliche Vorgehensweise in Ihrem Fall sinnvoll ist. So kommt je nach Fallkonstellation eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrter Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund der Verletzung eines eingetragenen Geschmacksmusters oder eine Geschmacksmusterverletzungs-Klage in Betracht.

Auf Ihren Wunsch hin prüft Anwalt Fathieh für Sie auch die Rechtslage, wenn Sie wegen Verletzung eines Geschmacksmusters abgemahnt wurden oder wenn Ihren eine Klageschrift wegen Verletzung eines Geschmacksmusters zugestellt wurde.

Markenrecht

Das Markenrecht ist ein Teilrechtsgebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes. Durch das Wachsen des Internets haben Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Markenrechtes zugenommen. Rechtsanwalt Fathieh vertritt und berät Sie außergerichtlich in Fragen des Markenrechts, zum Beispiel im Hinblick auf eine Abmahnung und im Hinblick auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Auf Ihren Wunsch vertritt Anwalt Fathieh Sie auch gerichtlich zum Beispiel beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder im Markenverletzungsprozess um gegen die Schutzrechtsverletzung vorzugehen.

Wenn Ihnen die Verletzung einer Marke vorgeworfen wird, vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Fathieh nach Erhalt einer Abmahnung und bei der Frage, ob die von der Gegenseite geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegebenenfalls auch nur modifiziert abgegeben werden sollte, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Bei Abmahnungen wegen einer Markenverletzung ist mit kurzen Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu rechnen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben erhalten Sie schnell einen Termin!

Produktpiraterie

Unter dem Begriff Produktpiraterie ist nicht nur der Begriff Markenpiraterie zu verstehen. Sollten in Ihrem Fall gewerbliche Schutzrechte verletzt worden sein, oder sollte dies für Sie unklar sein, prüft Rechtsanwalt Fathieh für Sie, ob z.B. in Ihrem Fall eine Abmahnung, eine Marken-Verletzungsklage oder eine Geschmacksmuster-Verletzungsklage in Betracht kommen. Auch aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist es möglich unter bestimmten Voraussetzungen gegen eine Nachahmung vorzugehen, selbst dann wenn kein Schutz als Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Patent oder Marke bestehen sollte.

Sollte Ihnen die Verletzung einer markenrechtlich geschützten Kennzeichnung vorgeworfen werden oder wenn Sie abgemahnt wurden, prüft auf Ihren Wunsch hin Herr Rechtsanwalt Fathieh die Rechtlage und vertritt Sie z.B. auch in einem Markenverletzungsprozess.

Die Kanzlei befindet sich seit dem 01.01.2009 – also bereits seit 15 Jahren – nicht mehr wie früher in der Weststadt von Heidelberg, sondern in noch zentralerer Lage der Universitätsstadt Heidelberg, in der Nähe des Bismarckplatzes, einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs.

An Werktagen ist die Kanzlei telefonisch von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr unter Tel: 06221 / 97 99 20 erreichbar. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin, damit Herr Rechtsanwalt Fathieh für Ihr Anliegen Zeit hat.