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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Rechtsanwalt Fathieh

 

Vorträge

 

Kanzleisitz in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg

 

Kanzlei Nähe Bismarckplatz

 

Eine weitere Unterseite zum Thema Filesharing finden sie hier:

http://www.kanzlei-fathieh.de/Filesharing.html

 

Internetrecht

 

Kanzleitelefon: 06221 / 97 99 20 (an Werktagen von Montag- Freitag von 07.00 Uhr - 19.00 Uhr)

Kurzfristige Terminvergabe wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben


Eine Vertretung ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg sondern im Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, im Kraichgau aber auch bundesweit möglich. Wenn Sie zum Beispiel in Mannheim, Karlsruhe, Mainz, Darmstadt, Ludwigshafen, Frankenthal, Sinsheim, Mosbach, Weinheim, Wiesloch oder Schwetzingen wohnen, freut sich Herr Rechtsanwalt Fathieh über Ihren Anruf.


 

Rückruf-Service

 

Durch die Verwendung des Internets sind viele neue rechtliche Probleme entstanden. Eines dieser Probleme ist die Frage ob und unter welchen Voraussetzungen Eltern als Anschlussinhaber als Mitstörer für Urheberrechtsverletzung Ihrer Kinder bei Nutzung von Filesharing Netzwerken (Peer-to-Peer-Netzwerken) haften.

 


Am 11.01.2012 hat Herr Rechtsanwalt Fathieh gemeinsam mit einem Mannheimer Kollegen folgenden Vortrag gehalten:

"Aktuelle Rechtsprobleme zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing in sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken" 

Nähere Informationen gibt es hier:


 

Abmahnung wegen Filesharing (Internet-Tauschbörsennutzung; sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke)

Es gibt im Internet sogenannte Tauschbörsen bei denen sich meist überwiegend jugendlichen Nutzer mittels einer bestimmten Software zu einem Netzwerk verbinden (sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke). Die Fälle mehren sich in denen Eltern eine Abmahnung einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, weil von dem elterlichen Internetanschluss in einem Peer-to-Peer-Netzwerk eine urheberrechtlich geschützte Datei zum Upload angeboten worden sei.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen Urheberrecht erhalten haben, berät Herr Rechtsanwalt Fathieh Sie kompetent und professionell unter Berücksichtigung aller Rechtsfragen die Ihr Fall aufwirft. Insbesondere werden Sie ausführlich darüber beraten, ob es aufgrund der Rechtslage in Ihrem Fall ratsam ist, der Gegenseite eine Unterlassungserklärung möglicherweise auch modifiziert abzugeben.

Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. in Köln.

 

Die Kanzlei ist an Werktagen von 07.00 Uhr - 19. 00 Uhr für Sie telef. erreichbar

Die Kanzlei ist an Werktagen für Sie von 07.00 - 19. 00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer: 06221 / 97 99 20 erreichbar.

Kurzfristige Termine

Wegen der oftmals sehr kurzen Fristen die in dem Abmahnschreiben gesetzt werden, erhalten Sie im Falle einer Abmahnung sehr kurzfristig einen Termin.

Beratung und Vertretung nicht nur am Kanzleisitz, sondern überregional möglich

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist eine Vertretung nicht nur nur am Kanzleisitz in der Universitätsstadt Heidelberg sondern bundesweit möglich. Wenn Sie beispielsweise in Mannheim, Karlsruhe, Darmstadt, dem Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Kraichgau, Ludwigshafen, Frankenthal, Mosbach, Stuttgart, Sinsheim, Karlsruhe, Schwetzingen, Weinheim oder Wiesloch wohnen, freut sich Herr Rechtsanwalt Fathieh über Ihre Kontaktaufnahme.

Kanzlei in zentraler Lage von Heidelberg

Die Kanzlei befindet sich seit dem 01.01.2009 - nicht mehr wie früher in der Weststadt von Heidelberg, sondern in noch zentraler Lage in der Poststraße 2 in der Nähe des Bismarckplatzes, einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte der Universitätsstadt Heidelberg.

Aktualität des Themas

Die Aktualität des Themas spiegelt sich in dem Umstand wieder, dass die Arbeitsgemeinschaft Gewerblicher Rechtsschutz des Anwaltsvereins Heidelberg e.V, die Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh leitet, am 13.12.2007 und am 06. Oktober 2009 im Rahmen einer Veranstaltung zum Internetrecht auch über Rechtsfragen in Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet diskutiert hat.

 

Literatur zum Thema Filesharing (ab November 2009)

(Bitte beachten Sie die Hinweise und den Haftungsausschluss im Impressum und auf der Seite Aktuelles. Die vorliegenden allgemeinen Informationen können kein Ersatz für eine Rechtsberatung sein.)

Mühlbeger, die Haftung des Internetanschlussinhabers bei Filesharing-Konstellationen nach den Grundsätzen der Störerhaftung, in der Zeitschrift Gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht (GRUR), Jahrgang 2009, Heft 11 (November 2009), Seiten 1022 - 1027.

Tyra, in der Zeitschrift für Urheberrecht- und Medienrecht (ZUM), Jahrgang 2009, Heft 12 (Dezember 2009), Ausgewählte Probleme aus der Abmahnpraxis bei Privatnutzung in Musiktauschbörsen, Seiten 934 - 944.

Nümann und Dr. Mayer, Karlsruhe, in der Zeitschrift für Urheberrecht- und Medienrecht (ZUM), Jahrgang 2010, Heft 4 (April 2010), Rechtfertigung und Kritik von Massenabmahnungen gegen Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken, Seiten 321 - 331.

In Heft 28 / 2010 vom 08.07.2010 der wöchentlich erscheinenden Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), wird auf den Seiten 2061 - 2065 das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12.05.2010 - Aktenzeichen: I ZR 121 / 08 zur Störerhaftung des WLAN-Inhabers (mit Urteilsanmerkung von Kristof Nenninger) dargestellt und besprochen.

In der monatlich erscheinenden Zeitschrift für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), Jahrgang 2010, Seiten 673 - 677, im Heft 8 / 2010 vom 01. August 2010, führt Heiner Christian Schmidt, er ist besitzender Richter in der 2. Großen Strafkammer des Landgerichtes Saarbrücken (Wirtschaftsstrafkammer) zu der Diskussion um die Beschränkung des Akteneinsichtsrechtes in den Filesharingfällen aus.