Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Markenrecht

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Rückruf-Service

Rechtsanwalt Fathieh ist seit dem Jahre 2007 Leiter der Arbeitsgemeinschaft Gewerblicher Rechtsschutz des Anwaltsvereins Heidelberg e.V. Zu dem Gewerblichen Rechtsschutz gehört auch das Markenrecht.

In dem Wintersemester 2009 / 2010 leitete Herr Rechtsanwalt Fathieh eine Arbeitsgemeinschaft im Gewerblichen Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg für Studierende ab dem dritten Semester. Der Gewerbliche Rechtsschutz ist ein Teil des Wirtschaftsrechtes und umfasst unter anderem auch das Markenrecht.

Anwalt Fathieh ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. in Köln.

Rechtsanwalt Kian Fathieh berät Sie auf Ihren Wunsch hin, wie ein Markenschutz entsteht und welche Rechtsfolgen der Erwerb des Markenschutzes für Sie hat.

Unterlassungserklärung

Häufig spielt im Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und ein Unterlassungsvertrag eine Rolle. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte nicht ohne anwaltlichen Rat erfolgen. Häufig ist Laien nicht bekannt, dass ein Unterlassungsvertrag grundsätzlich länger als 30 Jahre lang gilt und nicht der Verjährung unterliegt. Auch der Rechtsnachfolger eines Unternehmens kann durch eine Unterlassungserklärung des Vorgängers gebunden sein. Weitere Informationen zu dem Thema Unterwerfungserklärung, gibt es auf einer Unterseite der Kanzlei hier: Strafbewehrte Unterwerfungs- und Verpflichtungserklärung.

Am 22. April 2016 wurde das Video der Kanzlei zur Thematik Abmahnung und Unterlassungserklärung veröffentlicht

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Video zum Thema Unterwerfungserklärung nach Erhalt einer Abmahnung

Am 28.05.2014 wurde mit Anwalt Fathieh Video zum Thema Unterlassungserklärung nach Erhalt einer Abmahnung aufgenommen. Das Video ersehen Sie hier:

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Entfernung zum Landgericht Mannheim / Konzentrationswirkung

Das Landgericht Mannheim ist in Baden-Württemberg für alle Klagen in Markensachen nach Landesrecht zuständig, sofern die Klage sonst in den Gerichtsbezirken Baden-Baden, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Waldshut-Tiengen, Offenburg, Konstanz, Mosbach oder Freiburg zu erheben wäre. Es gibt also in Baden-Württemberg eine Konzentrationswirkung für Klagen in Markensachen im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichtes Karlsruhe bei dem Landgericht Mannheim.

Die Kanzlei in der Poststraße 2 in Heidelberg liegt in günstiger Entfernung zu dem Landgericht Mannheim. Normalerweise wird Herr Rechtsanwalt Fathieh mit dem PKW das Landgericht Mannheim von seiner Kanzlei aus in nur etwa einer halben Stunde bis 40 Minuten Fahrtzeit erreichen können.

Abmahnung wegen behaupteter Markenverletzung

Wenn Sie wegen behaupteter Verletzung einer Marke abgemahnt wurden, berät Sie Herr Rechtsanwalt Fathieh, ob in Ihrem Rechtsfall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden soll oder nicht. Möglicherweise wird in Ihrem Fall Herr Rechtsanwalt Fathieh zur Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung raten.

Verletzung Ihrer Marke

Sofern Ihre Marke verletzt worden ist, berät Herr Rechtsanwalt Fathieh Sie kompetent und professionell was in Ihrem Fall in rechtlicher Hinsicht sinnvollerweise zu tun ist. Rechtsanwalt Fathieh vertritt Sie auch auf Ihren Wunsch hin im Markenverletzungsprozess und bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, um bei der erfolgten Verletzung Ihrer Marke vorzugehen. Für den Fall, dass in Ihrem Fall eine Abmahnung wegen Markenverletzung rechtlich sinnvoll ist, mahnt Herr Rechtsanwalt Fathieh in Ihrem Auftrage und Namen die Gegenseite, welche Ihre Marke verletzt hat, für Sie ab.

Schnelle Terminvergabe nach dem Erhalt einer Abmahnung im Markenrecht

Da die von der Gegenseite gesetzten Fristen zur Auskunft, zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassung- und Verpflichtungserklärung regelmäßig sehr kurz sind, erhalten Sie rasch einen Termin, wenn Sie im Bereich des Markenrechts abgemahnt wurden.

Bereits seit fünfzehn Jahren befindet sich die Kanzlei nicht mehr wie früher in der Weststadt von Heidelberg, sondern in noch zentralerer Lage der Universitätsstadt Heidelberg, in der Nähe des Bismarckplatzes, einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs.

Die Kanzlei ist an Werktagen für Sie montags bis freitags telefonisch von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr unter Tel: 06221 / 97 99 20 erreichbar. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin, damit Herr Rechtsanwalt Fathieh für Ihr Anliegen Zeit hat.