Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Patentrecht

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Fortbildung im Patentrecht:

Anwalt Fathieh leitete am 15. Oktober 2014 eine Fortbildungsveranstaltung zum Patentrecht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt Fathieh ist seit dem Jahre 2007 Leiter der Arbeitsgemeinschaft Gewerblicher Rechtsschutz des Anwaltsvereins Heidelberg. Zu dem Gewerblichen Rechtsschutz gehört auch das Patentrecht.

Anwalt Fathieh ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. in Köln.

Herr Rechtsanwalt Fathieh leitete in dem Wintersemester 2009 / 2010 eine Arbeitsgemeinschaft im Gewerblichen Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg für Studierende ab dem dritten Semester.

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Vertragsstrafenversprechen

Auch im Patentrecht spielen strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen häufig eine Rolle. Eine Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall von einem Laien in Eigenregie, ohne anwaltliche rechtliche Beratung unterzeichnet werden. Informationen zu dem Thema Unterlassungserklärung, gibt es auf der Kanzleiunterseite hier:

Am 22.04.2016 wurde das Kanzleivideo zu den Themenbereichen Abmahnung und Unterlassungserklärung veröffentlicht

Klick für Video

Kanzleistandort in Heidelberg in günstiger Entfernung zu dem Landgericht Mannheim / lediglich ca. eine halbe Stunde Fahrtzeit

Gemäß § 14 der der baden-württembergischen Verordnung über Zuständigkeiten in der Justiz in Baden-Württemberg sind alle Patentstreitsachen für alle Gerichtsbezirke des Landes Baden-Württemberg dem Landgericht Mannheim zugewiesen. Dies bedeuted, dass in allen gerichtlichen Streitigkeiten um Patente, die in Baden-Württemberg geführt werden, ausschließlich das Landgericht Mannheim zuständig ist. Das Landgericht Mannheim ist neben dem Landgericht Düsseldorf darüber hinaus nach Ansicht des Juve – Gerichtsranking 04 / 2010 eines der anerkanntesten Patentgerichte Deutschlands. Die Kanzlei in Heidelberg liegt nur etwa 21 Kilometer vom Landgericht Mannheim entfernt. Vom Kanzleistandort in Heidelberg, wird es in den meisten Fällen unter normalen Bedingungen möglich sein, mit dem Auto das Landgericht Mannheim in nur etwa ungefähr einer halben Stunde bis 40 Minuten Fahrtzeit zu erreichen. Dies hat den Vorteil, dass lange Anfahrtszeiten, bei einem am Landgericht Mannheim stattfindenden Patentprozess, vermieden werden können.

Verletzung Ihres Patents

Sofern Ihr Patent verletzt worden ist, berät Herr Rechtsanwalt Fathieh Sie über die rechtlichen Möglichkeiten, um gegen diese Patentverletzung vorzugehen. Manchmal empfiehlt es sich zum Beispiel den vermeintlichen Verletzer Ihres Patents zunächst zu einem Meinungsaustausch über die Rechtslage zum Schutzrecht aufzufordern. Diese Aufforderung wird auch als Schutzrechtshinweis bezeichnet.

Abmahnung wegen Patentverletzung

Je nach Fallkonstellation ist jedoch auch eine Abmahnung wegen einer Patentverletzung nebst einer Aufforderung an die Gegenseite zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sinnvoll. In anderen Fällen kommt der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Patentverletzung oder eine Patentverletzungsklage in Betracht.

Rechtsanwalt Fathieh berät Sie kompetent und professionell über die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall.

Abmahnung wegen von der Gegenseite behaupteter Patentverletzung

Wenn Sie wegen behaupteter Verletzung eines Patents abgemahnt wurden, berät Sie Herr Rechtsanwalt Fathieh, ob in Ihrem Rechtsfall die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden soll oder nicht. Möglicherweise wird in Ihrem Fall Herr Rechtsanwalt Fathieh zur Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung raten.

Schnelle Terminvergabe nach dem Erhalt einer Abmahnung im Patentrecht

Da die Fristen nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Patentverletzung zur Abgabe strafbewehrte Unterlassungserklärung oft sehr kurz sind, erhalten Sie schnell einen Termin, wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Patentverletzung erhalten haben. Rechtsanwalt Fathieh prüft für Sie die Rechtslage. Möglicherweise kommt die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung in Ihrem Fall in Betracht.

Bereits seit fünfzehn Jahren befindet sich die Kanzlei nicht mehr wie früher in der Weststadt von Heidelberg, sondern in noch zentralerer Lage der Universitätsstadt Heidelberg, in der Nähe des Bismarckplatzes, einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs.

Die Kanzlei ist an Werktagen für Sie von Montag-Freitag telefonisch von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr unter Tel: 06221 / 97 99 20 erreichbar. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin, damit Herr Rechtsanwalt Fathieh für Ihr Anliegen Zeit hat.