Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Geboten wird die rechtliche Beratung und Vertretung mit dem Ziel der Wiedererlangung von Raubkunst - looted art

Kanzleitelefon 06221 / 97 99 20

Rückruf-Service

Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung e.V. und Mitglied im Verein Institut für Kunst und Recht IFKUR e.V.

Im Dezember 2014 ist ein Bericht von Rechtsanwalt Fathieh zur Causa Gurlitt und zum Thema Raubkunst, im KM-Magazin – Kultur und Management im Dialog, auf den Seiten 21- 23 veröffentlicht worden:

Artikel von Rechtsanwalt Fathieh zur Causa Gurlitt

Das Restitutionsrecht, insbesondere das Kunstrestitutionsrecht (art restitution) – ein Teil des Kunstrechtes (art law) – hat durch die Washingtoner Erklärung, als Ergebnis der „Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust“ (Conference on Holocaust-Era Assets) vom 3. Dezember 1998 und die „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom 14. Dezember 1999 (sogenannte Berliner Erklärung) und die Handreichung vom Februar 2001 zu deren Umsetzung, eine neue Bedeutung erfahren.

Erwähnung von Rechtsanwalt Fathieh zum Thema Raubkunst in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 10.11.2013

Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung erwähnt in Ihrer Ausgabe vom 10.11.2013 in dem Artikel, „Der Schatz und sein Hüter“, Rechtsanwalt Fathieh zum Thema Raubkunst, nach dem die Zeitung Herrn Fathieh zum Thema Restitution von Raubkunst zuvor interviewt hatte. Der Artikel kann auf der Internetseite der Frankfurter Allgemeinen gelesen werden. Der Teil in dem Anwalt Fathieh erwähnt wird, beginnt nach der Zwischenüberschrift: "Die Erben wurden nicht über den Fund unterrichtet".

Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 10.11.2013 mit Erwähnung von Rechtsanwalt Fathieh zum Thema Raubkunst

Interview der Sächsischen Zeitung mit Herrn Fathieh

Rechtsanwalt Fathieh wurde am 04.11.2013 im Hinblick auf die Pressemitteilungen vom 03.11.2013, dass 1.500 Gemälde in einer Münchner Wohnung im Wert von einer Milliarde Euro gefunden worden seien, von der Sächsischen Zeitung interviewt. Herr Fathieh wurde am 05.11.2013 in einem Artikel der Zeitung zitiert.

Am 27. Oktober 2015 wurde das Kanzleivideo zum Thema Wiedererlangung von Raubkunst veröffentlicht

Klick für Video

Artikel von Anwalt Fathieh zum Thema Raubkunst

im Dezember 2014

Rechtsanwalt Fathieh hat für die Ausgabe Dezember 2014 des KM-Magazins der Kulturmanagement Network GmbH aus Weimar auf Nachfrage als Rechtsanwalt einen fast drei DIN-A4-Seiten umfassenden Artikel zur Causa Gurlitt und zum Thema Raubkunst verfasst. Nach Mitteilung der Kulturmanagement Network GmbH hat das KM-Magazin über 22.000 Abonnenten. Herr Fathieh vertritt in seinem Artikel in der Ausgabe Dezember 2014, dass seit Bekanntwerden der Causa Gurlitt im November 2013 viel zu wenig geschehen ist und fordert ein Restitutionsgesetz.

Das Dezemberheft 2014 des KM-Magazin – Kultur und Management im Dialog, mit dem Artikel von Rechtsanwalt Fathieh zum Thema Raubkunst und zu den Folgen der Causa Gurlitt auf den Seiten 21- 23, kann hier auf der Internetseite der Kulturmanagement Network GmbH aus Weimar kostenlos downgeloadet werden.

Am 19.11.2015 wurde das englischsprachige Kanzleivideo zum Thema Wiedererlangung von Raubkunst unter dem Titel: "Recovery of Looted Art" veröffentlicht

Klick für Video

In Pressemeldungen vom 03.11.2013 wurde berichtet, dass ungefähr 1.500 Gemälde die bisher als verschollen galten, darunter auch Bilder von Pablo Picasso, Emil Nolde, Henri Matisse, Franz Marc, Max Liebermann und Max Beckmann in München aufgrund einer Hausdurchsuchung in einer Wohnung durch Zollfahnder bereits im Frühjahr 2011 sichergestellt worden seien. Diese Gemälde sollen einen Wert von insgesamt einer Milliarde Euro haben und seien in der Zeit des Nationalsozialismus jüdischen Eigentümern entweder geraubt oder mit der Begründung, es handele sich um „entartete“ Kunst, damals beschlagnahmt worden.

Wichtiges Urteil zu dem Thema Raubkunst

Urteil des 5. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 16.03.2012

Der 5. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat in seinem Urteil vom 16.03.2012, Aktenzeichen: V ZR 279 / 10, unter anderem entschieden, dass die Rückerstattungsanordnung für das Land Berlin den Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB „jedenfalls“ dann nicht ausschließt, wenn der aufgrund der Verfolgung weggenommene Wertgegenstand nach dem Ende des Kriegs zunächst verschollen war und der Eigentümer erst nachdem die Frist zur Anmeldung eines Rückerstattungsanspruches abgelaufen war, von dem Verbleib des Wertgegenstandes Kenntnis erhalten hat.

Das Urteil des 5. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes ist mit Leitsatz und Gründen unter anderem in der Zeitschrift Kunst und Recht, Jahrgang 2012 auf den Seiten 64-69 und in der Neuen Juristischen Wochenschrift, Jahrgang 2012, auf den Seiten 1796-1800 ebenfalls mit Leitsatz und Gründen wiedergegeben.

Die Vorinstanzen dieses Falles waren das Landgericht Berlin und der 8. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin. Das Urteil des 8. Zivilsenates des Kammergerichtes Berlin vom 28.01.2010, Aktenzeichen 8 U 56/09 (Berufungsinstanz), ist in der Zeitschrift für offene Vermögensfragen (ZOV), Jahrgang 2010, auf den Seiten 87-90 mit Leitsatz und Gründen abgedruckt.

Herr Rechtsanwalt Fathieh bietet die rechtliche Beratung und rechtliche Vertretung der Erben und ehemaligen Eigentümer bei der Wiederbeschaffung (art restitution) von Raubkunst (looted art) und Beutekunst.

An Werktagen ist die Kanzlei von Montag-Freitag von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr, also werktäglich 12 Zeitstunden telefonisch unter Tel: 06221 / 97 99 20 für Sie erreichbar. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin, damit Herr Rechtsanwalt Fathieh für Ihr Anliegen Zeit hat.

Bereits seit dem 01.01.2009, also seit fünfzehn Jahren, liegt die Kanzlei in noch zentralerer Lage in der Poststraße 2 der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes. Dies ist einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs.

Am 10.02.2009 hat die 19. Zivilkammer des Landgerichtes Berlin eine vielbeachtete Entscheidung im Restitutionsrecht getroffen:

Die 19. Zivilkammer des Landgerichtes Berlin, hat in ihrem Urteil vom 10.02.2009, Az: 19 O 116 / 08 (Beklagte war die Stiftung Deutsches Historisches Museum) unter anderem entschieden, dass eine Beschlagnahme durch die Gestapo im Jahr 1938 nur zum Besitzverlust aber nicht zum Eigentumsverlust geführt habe.

Neben der Stellungnahme zu anderen Rechtsfragen kam die 19. Zivilkammer des Landgerichtes Berlin im Urteil vom 10.02.2009 auch zur Überzeugung, dass auch durch einen Vergleich vor der Wiedergutmachungskammer nach dem Bundesrückerstattungsgesetz vom 7. März 1961 der Berechtigte sein Eigentum nicht verloren habe.

Bitte beachten Sie die Hinweise im Impressum unter der Überschrift Haftungsausschluss (Disclaimer) und den dort ersichtlichen Haftungsausschluss. Die auf der gesamten Internetpräsenz www.kanzlei-fathieh.de Ihnen vorliegenden allgemeinen Informationen können Rechtsberatungen nicht ersetzen.