Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Strafrecht, Strafverteidigung

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Rückruf-Service

Eine Strafverteidigung ist nicht nur an dem Kanzleisitz in Heidelberg möglich, sondern auch im Rhein-Neckar-Kreis, also in Sinsheim, Schwetzingen, Wiesloch, darüber hinaus in Mosbach, Mannheim und Fürth (Odenwald).

Am 13. 03. 2016 wurde Anwalt Fathieh über eine strafrechtliche Thematik durch den SWR interviewt

Rechtsanwalt Fathieh ist am 16. März 2016 durch den SWR über eine strafrechtliche Thematik interviewt worden. Das Interview mit Rechtsanwalt Fathieh, welches länger als vier Minuten war, wurde abends im Radioprogramm des SWR ausgestrahlt.

Rechtsanwalt Kian Fathieh

Am 10. März 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh von Zeit Online, Ressort Wirtschaft, zu der steuerstrafrechtlichen und wirtschaftsstrafrechtlichen Thematik Selbstanzeigen interviewt. Das Interview kann auf der Seite der Zeit gelesen werden:

Interview der Zeit Online mit Rechtsanwalt Fathieh vom 10.03.2014 mit der Überschrift: „Ich halte eine Gefängnisstrafe für wahrscheinlich“

Video der Kanzlei vom 27.09.2017, zu dem Thema Strafantrag und Strafanzeige

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Zu dem Themenkreis Strafanzeige und Strafantrag gibt es eine eigene Unterseite der Kanzlei Fathieh. Es ist ein weit verbreiteter Rechtsirrtum, dass eine Strafanzeige zurückgenommen werden kann. Ein Strafantrag kann demgegenüber bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zurückgenommen werden. Der Strafantrag kann regelmäßig nur innerhalb einer Frist von Monaten gestellt werden. Zum Fristbeginn und zum Fristberechnung wird im oben benannten Video ausgeführt.

Neues Kanzleivideo, veröffentlicht am 21.06.2017, zu dem Thema: Ermittlungsverfahren eingeleitet - Was tun?

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Am 29. Februar 2016 wurde das Kanzleivideo zu der Frage veröffentlicht, zu welchem Zeitpunkt idealerweise eine Strafverteidigung nach Einleitung eines Strafverfahrens bzw. Ermittlungsverfahrens beginnen sollte

Die entscheidenden Weichenstellungen eines Strafverfahrens werden bereits im Stadium des Ermittlungsverfahren gestellt, also zu einem frühen Zeitpunkt. Daher wird in der juristischen Fachliteratur von der prägenden Kraft des Ermittlungsverfahrens gesprochen. Daher sollte eine Strafverteidigung so früh wie möglich beginnen, wie im Kanzleivideo Rechtsanwalt Kian Fathieh berichtet.

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Am 24.11.2016 wurde das Kanzleivideo zur Thematik veröffentlicht, ob eine Einstellung des Starfverfahrens noch nach Erhalt eines Strafbefehls möglich ist

Eine Einstellung eines Strafverfahrens ist nach Erhalt eines Strafbefehls auch ohne Hauptverhandlung möglich ist. Zeitnah nach Erhalt eines Strafbefehls sollte Kontakt zum Strafverteidiger aufgenommen werden, der meist schnell nach seiner Beauftragung Akteneinsicht beantragen und je nach Fallkonstellation eine Einstellung des Strafverfahrens mit substanzieller Begründung anregen wird.

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Hier das am 08. Juli 2014 veröffentlichte Kanzleivideo zum Thema Strafrecht und Strafverteidigung

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Anwalt Fathieh war am 05.02.2014 in einem Fernsehbeitrag des SWR-Fernsehens in der Landesschau Baden-Württemberg zu sehen. Er sprach in diesem Beitrag über das steuerstrafrechtliche und wirtschaftsstrafrechtliche Thema strafbefreiende Selbstanzeigen.

Am 10. Dezember 2015 wurde ein Video der Kanzlei zur Themenstellung Strafbefehl veröffentlicht

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Herr Rechtsanwalt Fathieh war im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.

Am 24. März 2017 wurde das Video der Kanzlei zum Thema Verjährung und Strafrecht veröffentlicht

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Am Montag den 29.07.2013 wurde Herr Rechtsanwalt Fathieh vom SWR-Fernsehen in seiner Kanzlei mit einem Kamerateam besucht und zum Steuerstrafrecht, Thema Selbstanzeigen interviewt. Der Beitrag in dem Anwalt Fathieh zu sehen war, wurde im Rahmen der Landesschau Baden-Württemberg am 02.08.2013 ausgestrahlt.

Im April 2015 wurde ein Kanzleivideo zur Thematik Vorladung zur Polizei veröffentlicht

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Schnelle Terminvergabe, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, eine Hausdurchsuchung bei Ihnen stattfindet oder stattgefunden hat oder ein Angehöriger von Ihnen verhaftet wurde oder sich derzeit in Untersuchungshaft befindet. Wenn Sie Rechtsmittel gegen ein gerade ergangenes Urteil einlegen wollen (Berufung oder Revision), erhalten Sie ebenfalls sehr schnell einen Termin).

Am 12.06.2013 wurde im Bereich des Steuerstrafrechtes Herr Rechtsanwalt Fathieh für einen Bericht des Manager Magazins Online zum Thema Selbstanzeigen interviewt. In dem Bericht des Manager Magazins Online vom 13.06.2013, wird Anwalt Fathieh auf der Internetseite der Wirtschaftszeitschrift hier zitiert.

Rechtsanwalt Fathieh wurde durch den SWR am 05.09.2012 in seiner Kanzlei zu Selbstanzeigen befragt. Der Fernsehbeitrag des SWR-Fernsehens, in dem Rechtsanwalt Fathieh zu sehen war, wurde in der Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ am 06.09.2012 ab 20:15 Uhr ausgestrahlt.

Am Sonntag den 21.02.2010 sendete das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) einen Beitrag über Selbstanzeigen. In diesem Fernsehbeitrag wurde auch ein Interview mit Rechtsanwalt Fathieh zum Thema Selbstanzeigen gezeigt. Das ZDF hatte zuvor Herrn Anwalt Fathieh für dieses Interview in seiner Kanzlei in Heidelberg besucht und befragt.

Mitglied in der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

Mitglied im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V.

Rechtsanwalt Kian Fathieh ist ferner auch Mitglied im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V.

Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV)

Anwalt Fathieh ist darüber hinaus auch Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV).

Strafrecht, Arztstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere Vorwurf: Korruption

Herr Rechtsanwalt Fathieh bietet im gesamten Strafrecht eine kompetente und qualitätsorientierte Strafverteidigung, insbesondere im gesamten Arztstrafrecht (also beispielsweise bei dem Vorwurf fahrlässige Körperverletzung, Abrechnungsbetrug, fahrlässige Tötung), bei dem Vorwurf von Amtsdelikten / Tatvorwurf Amtsdelikt (z.B. § 332 StGB, Vorteilsannahme, 333 StGB, Bestechlichkeit) und für Beschuldigte, denen eine fahrlässige Körperverletzung oder eine fahrlässige Tötung z.B. durch einen Unfall im Straßenverkehr vorgeworfen wird, insbesondere auch bei dem Vorwurf Nötigung (z.B. im Straßenverkehr), Betrug, Untreue, Vorwurf: Korruption (also z.B. die Straftatbestände: § 334 StGB, Bestechung, § 331 StGB, Vorteilsannahme, § 332 StGB, Bestechlichkeit, § 333 StGB, Vorteilsgewährung, § 299 StGB, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Unterschlagung, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Unfallflucht, Sachbeschädigung, Baugefährdung (§ 319 StGB), Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei, Körperverletzung mit Todesfolge, Mord, Totschlag, sexuelle Nötigung; Vergewaltigung, räuberische Erpressung, Raub, Sachbeschädigung, Diebstahl, Erschleichen von Leistungen (§ 265 a StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB), § 95 Arzneimittelgesetz – unter anderem in § 95 Abs. 1 Nr. 2 a Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG) einschlägig wenn Arzneimittel zwecks Doping im Sport in den Verkehr gebracht, verschrieben oder bei anderen anwendet wurden), § 95 Abs. 1 Nr. 2 b Arzneimittelgesetz, AMG (Besitz von Arzneimitteln in nicht geringer Menge zwecks Doping entgegen § 6a Abs. 2 a AMG), bei weiteren Delikten und im gesamten Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, also auch im Insolvenzstrafrecht und bei Straftaten gegen den Wettbewerb. Eine Strafverteidigung ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern auch im Rhein-Neckar-Kreis, also an den Gerichtsorten Wiesloch, Sinsheim, Schwetzingen und Weinheim, in Mannheim, Karlsruhe, Fürth (Odenwald), Frankenthal, und Mosbach möglich.

Delikte die dem Wirtschaftsstrafrecht zugeordnet werden

Delikte des Wirtschaftsstrafrechtes sind unter anderem: Unterschlagung (§246 StGB), Korruptionsstraftaten wie z.B. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Insolvenzstraftaten, also z.B. Bankrott (§ 283 StGB) und Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283 b StGB), Straftaten gegen den Wettbewerb, also z.B. wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Delikte wie Betrug und Untreue: Betrug (§ 263), Kapitalanlagebetrug (§ 264 a StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266 a StGB), Steuerstraftaten wie z.B. Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordung).

Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung

Herr Rechtsanwalt Fathieh bietet auch eine Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung und eine Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf Steuerhinterziehung an.

Zentrale Lage in der Universitätsstadt Heidelberg

Die Kanzlei befindet sich bereits seit Januar 2009, also seit fünfzehn Jahren, nicht mehr in der Weststadt von Heidelberg, sondern in noch zentralerer Lage in der Poststraße 2 in der Nähe des Bismarckplatzes von Heidelberg. Dies ist einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte der Universitätsstadt Heidelberg.

Sexualstrafrecht

Rechtsanwalt Kian Fathieh berät und vertritt Sie auch kompetent und professionell, wenn gegen Sie ein Tatvorwurf im Bereich des Sexualstrafrechtes erhoben wird. Zu dem Bereich des Sexualstrafrechtes gehört insbesondere der Tatvorwurf: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung; Vergewaltigung, § 177 StGB. Insbesondere im Sexualstrafrecht spielen im Strafverfahren nicht selten aussagepsychologische Kriterien eine wichtige Rolle.

Interview

Jetzt.de, das Onlinemagazin der Süddeutschen Zeitung, hat am 11.02.2015 Herrn Rechtsanwalt Kian Fathieh unter anderem zum Sexualstrafrecht interviewt. Den Artikel können Sie hier lesen:

Artikel über Anwalt Fathieh

In der Schrift mit dem Namen „Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“ durch die kriminologische Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei im Bayerischen Landeskriminalamt München, im Auftrage des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, aus dem Jahre 2005, wird auf Seite 177 ein Kommissariatsleiter unter anderem mit der Behauptung zitiert, dass alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sich einig seien, "dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualdelikte vorgetäuscht werden.“ Ob diese Einschätzung des Kommissariatsleiters, welcher in der oben erwähnten Veröffentlichung zitiert wird, im Hinblick auf die Anzahl der vorgetäuschten Sexualdelikte so zutrifft, kann offenbleiben. Jedoch wurden im Jahre 2000 von allen Fällen die sich in Bayern aus Sicht der Polizei zunächst als sexuelle Nötigung, Vergewaltigung dargestellt haben, immerhin 7,4 % als falsche Verdächtigung oder Vortäuschen einer Straftat in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst, so die oben erwähnte Veröffentlichung. Bis auf wenige Ausnahmen handele es sich um Fälle mit eindeutiger Beweislage so die Publikation „Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“. Es ist daher davon auszugehen, dass das Phänomen falsche Anschuldigung im Hinblick auf eine sexuelle Nötigung, Vergewaltigung häufig vorkommt. Eine falsche Beschuldigung im Hinblick auf eine sexuelle Nötigung, Vergewaltigung stellt für den vermeintlichen Täter jedoch oftmals eine schwierige Verteidigungssituation dar.

Oftmals liegt eine sogenannte Aussage-gegen-Aussage-Situation vor und objektive Beweise fehlen. Weitere Informationen zu der Verteidigung im Bereich des Sexualstrafrechts, insbesondere nach einer Falschbeschuldigung erhalten Sie hier:

Nebenklage, Nebenklagevertretung

Geboten wird auch eine kompetente und qualitätsorientierte Nebenklagevertretung; Nebenklage (Anwalt des Opfers; Opferanwalt). Bei bestimmten Straftaten z.B. sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (§ 177 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) z.B. durch eine sexuelle Handlung, Körperverletzung (§ 223 StGB), gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) kann sich das Opfer durch die Nebenklage der erhobenen öffentlichen Klage anschließen.

Strafbefehl, Einpruch, Prüfung der Erfolgsaussicht

Ist Ihnen ein Strafbefehl zugestellt worden? Rechtsanwalt Fathieh prüft auf Ihren Wunsch hin, die Erfolgsaussichten einer Einspruchseinlegung in Ihrem Fall. Ein Einspruch ist nur innerhalb einer kurzen Frist ab Zustellung des Strafbefehls möglich. Bitte beachten Sie diese kurze Frist und bedenken Sie bitte, dass Herr Rechtsanwalt Fathieh für die Prüfung der Erfolgsaussicht auch Zeit benötigt.

Pflichtverteidigung

Herr Rechtsanwalt Fathieh übernimmt auch eine Pflichtverteidigung. Sofern Sie dies wünschen und die gesetzlichen Voraussetzungen in Ihren Fall gegeben sind, wird Herr Rechtsanwalt Fathieh für Sie einen Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger stellen. Die Voraussetzungen für eine Beiordnung als Pflichtverteidiger sind in § 140 StPO geregelt. Die Pflichtverteidigung wird auch als notwendige Verteidigung bezeichnet.

Jugendstrafrecht, Jugendstrafsachen, BtMG

Darüber hinaus bietet Herr Rechtsanwalt Fathieh auch eine Strafverteidigung bei Jugendstrafsachen und bei BtMG-Delikten.

Juristischer Vorbereitungsdienst

Zeitgleich zu seinem Juristischen Vorbereitungsdienst war Herr Rechtsanwalt Fathieh damals zeitweise freiwilliger und nebenamtlicher Sitzungsvertreter am Amtsgericht für die Staatsanwaltschaft Heidelberg um zusätzliche, wertvolle und wichtige praktische Erfahrungen im Strafrecht sammeln zu können. Ebenfalls im Referendariat war er im Rahmen einer Nebentätigkeit seinerzeit Korrekturassistent im Strafrecht für Professor Dr. Wilfried Küper, Juristische Fakultät der Universität Heidelberg.

Telefonzeiten der Kanzlei

Die Kanzlei ist an Werktagen von Montag-Freitag von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr telefonisch unter Tel: 06221 / 97 99 20 erreichbar. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin, damit Herr Rechtsanwalt Fathieh für Ihr Anliegen Zeit hat.

Weitere Informationen zum Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht finden Sie auf der Seite www.Heidelberg-Strafrecht.de