Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Strafverteidigung für Beschuldigte, denen BAföG-Betrug vorgeworfen wird, ist bundesweit möglich

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Herr Rechtsanwalt Fathieh war im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.

Rechtsanwalt Fathieh hat Angeklagte, denen BAföG-Betrug vorgeworfen wurde, an verschiedenen Gerichtsorten verteidigt. Darüber hinaus hat er Mandanten bereits im Verwaltungsverfahren beraten und vertreten, nachdem diese eine Anhörung nach einem Datenabgleich erhalten hatten. Rechtsanwalt Fathieh ist in die Rechtsfragen, die sich bei dem Tatvorwurf BAföG-Betrug stellen – auch im Hinblick auf das Verwaltungsverfahren – eingearbeitet.

Am 26. April 2018 wurde das Kanzleivideo zum Thema BAföG-Betrug, Strafbefehl und Auswirkungen veröffentlicht

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Nach einer sogenannten Anhörung nach erfolgtem BAföG-Datenabgleich sollte immer und ohne jede Ausnahme eine anwaltliche Rechtsberatung stattfinden. Studierende oder ehemalige Studierende erhalten oftmals ein sogenanntes Anhörungsschreiben des Studierendenwerkes. Hierin wird dazu aufgefordert, dass zu bestimmten Stichtagen zu dem jeweiligen Vermögen Stellung bezogen werden soll. Rechtsanwalt Fathieh hat oft erlebt, dass Betroffene Anwaltskosten sparen wollten und sich im Verwaltungsverfahren gegenüber dem Studierendenwerk eingelassen haben und diese Einlassung dann in einem späteren Strafverfahren wegen BAföG-Betruges Berücksichtigung gefunden hat. In Baden-Württemberg werden derzeit grundsätzlich alle Verdachtsfälle auf BAföG-Betrug der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Am 28. Juli 2016 wurde das Kanzleivideo zum Thema veröffentlicht, warum immer eine anwaltliche Rechtsberatung nach Erhalt eines Anhörungsschreibens des Studierendenwerkes nach einem BAföG-Datenabgleich erfolgen sollte

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Am 19. Februar 2015 wurde das Video zum Thema Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf BAföG-Betrug veröffentlicht

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Am 08.03.2016 wurde das Kanzeivideo zum Thema Datenabgleich und BAföG-Betrug veröffentlicht

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Schnelle Terminvergabe, wenn Sie einen Strafbefehl wegen BAföG-Betruges erhalten haben oder Sie Rechtsmittel gegen ein gegen Sie ergangenes Urteil einlegen wollen (Berufung oder Revision).

Am 29.02.2016 wurde das Video der Kanzlei zur Frage veröffentlicht, wann nach Einleitung eines Strafverfahrens eine Strafverteidigung beginnen sollte

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Mitgliedschaften von Rechtsanwalt Fathieh

Allgemeines Video zur Thematik Vorladung zur Polizei - Die Vorladung wird bei BAföG-Betrugsfällen immer von der Polizei und nicht von der Kriminalpolizei ausgesprochen werden

Das Video zur Thematik Vorladung zur Polizei oder zur Kriminalpolizei wurde für Strafsachen allgemein aufgenommen, nicht nur für die Verteidigung bei sogenannten BAföG-Betrugsfällen. In BAföG-Betrugsfällen erfolgt eine Vorladung von der Polizei und nicht von der Krimninalpolizei.

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Eine Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf BAföG-Betrug wirft Rechtsfragen an der Schnittstelle von Sozial, Straf- und Verwaltungsrecht auf. So hat zum Beispiel der 10. Senat des hessischen Verwaltungsgerichtshofes in seinem Urteil vom 20.10.2009, Aktenzeichen 10 A 1701 / 08 zu § 29 Absatz 3 BAföG Stellung bezogen. Nach dieser Vorschrift kann zur Vermeidung unbilliger Härten ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben. Knorr hat in seinem Aufsatz in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) Jahrgang 2009, Heft 21, Seiten 1346 – 1349 auch zur rechtlichen Behandlung von Treuhandverhältnissen im Rahmen des § 27 Absatz 1, Satz 2 BAföG (Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung) Stellung bezogen. Solche Rechtsfragen können auch für die Beurteilung ob ein BAföG-Betrug vorliegt, also auch für das Strafverfahren relevant sein.

Am 24.03.2017 wurde das Kanzleivideo zur Thematik Strafrecht und Verjährung veröffentlicht

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Herr Rechtsanwalt Fathieh bietet eine Vertretung im gesamten Strafrecht, also auch im Steuerstrafrecht an. Am Montag, den 29.07.2013 war das SWR-Fernsehen mit einem Kamerateam in der Kanzlei und hat Anwalt Fathieh im Hinblick auf Selbstanzeigen interviewt. Der Fernsehbeitrag in dem Herr Rechtsanwalt Fathieh zu sehen war, wurde am 02. August 2013 im Rahmen der Landesschau Baden-Württemberg gesendet.

Am 05.09.2012 wurde Rechtsanwalt Fathieh in seiner Kanzlei durch das SWR-Fernsehen im Hinblick auf Selbstanzeigen im Steuerstrafrecht befragt. Der Beitrag in dem Anwalt Fathieh zu sehen war, wurde in der Fernsehsendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ am 06.09.2012 ab 20:15 Uhr gesendet.

Im Juni 2013 wurde Herr Rechtsanwalt Fahieh für das Manager Magazin über Selbstanzeigen im Steuerstrafrecht interviewt. Auf der Seite des Manager Magazins Online, ist ein Bericht über Selbstanzeigen vom 13. Juni 2013 mit einem Zitat von Rechtsanwalt Fathieh unter folgender URL zu lesen.

Neben der Strafverteidigung im gesamten Strafrecht, also auch im Wirtschaftsstrafrecht und der Vertretung und Beratung in anderen Rechtsgebieten bietet Herr Rechtsanwalt Fathieh eine kompetente und qualitätsorientierte Strafverteidigung für Beschuldigte, denen BAföG-Betrug (Sozialleistungsbetrug, BAföG) nach einem Datenabgleich zwischen dem Bundesamt für Finanzen (seit dem 01.01.2006 das Bundeszentralamt für Steuern) und den BAföG-Ämtern (z.B. dem Studentenwerk) vorgeworfen wird.

Urteil aus dem Jahre 2011 zur Strafzumessung bei BAföG-Betrug

Ein interessantes Urteil zur Strafzumessung bei BAföG-Betrugs Fällen hat der 2. Strafsenat des Kammergerichts Berlin, Aktenzeichen: (2) 1 Ss 423/10 (32/10) am 07.03.2011 getroffen. Nach Ansicht des 2. Strafsenates des Kammergerichtes Berlin im Urteil vom 07.03.2011 gehören Erstattungsansprüche der Ausbildungsförderungs-Bewilligungsstelle wegen zuvor unrechtmäßig erhaltener BAföG-Leistungen zu den abzugsfähigen Schulden gemäß § 28 Abs. 3 Satz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Der 2. Strafsenat des Kammergerichtes Berlin führte in seinem Urteil unter anderem aus, dass dieser Umstand erhebliche Auswirkungen auf die Strafzumessung haben kann.

Eine Strafverteidigung wegen des Vorwurfes des BAföG-Betruges ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern – wie in allen anderen Fällen – insbesondere auch in Mannheim, Stuttgart, Waiblingen, Karlsruhe und Mainz möglich.

Frist zur Einlegung eines Einspruches gegen einen Strafbefehl

Bitte beachten Sie unbedingt die im Strafbefehl benannte kurze Frist in der ein Einspruch gegen einen Strafbefehl grundsätzlich nur eingelegt werden kann.

Video zum Thema Rechtsberatung und Strafverteidigung nach Erhalt eines Strafbefehls

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Der Kanzleisitz befindet sich bereits seit dem 01.01.2009 – also seit fünfzehn Jahren – nicht mehr in der Weststadt von Heidelberg, sondern in noch zentralerer Lage von Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes (einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte der Universitätsstadt Heidelberg).

An Werktagen ist die Kanzlei von Montag bis Freitag im Zeitraum von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr, also 12 Zeitstunden unter 06221 / 97 99 20 telefonisch erreichbar. Vereinbaren Sie bitte unter dieser Rufnummer einen Termin, damit Herr Rechtanwalt Fathieh für Ihr Anliegen Zeit hat.

Gerichtsentscheidungen zum Thema BAföG-Betrug und BAföG-Rückforderung seit Juni 2010 – September 2013

(Es wird darum gebeten die Hinweise und den Haftungsausschluss im Impressum und auf der Seite BAföG-Betrug Literatur und Urteile zu beachten. Die vorliegenden allgemeinen Informationen können kein Ersatz für eine Rechtsberatung sein.)

Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts München hat mit Urteil vom 19.09.2013, Aktenzeichen M 15 K 12.1704, zur Berücksichtigung von Treuhandabsprachen im Ausbildungsförderungsrecht Stellung bezogen und seine Meinung dargestellt.

Der 1. Senat des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes hat mit Urteil vom 10.02.2011, Aktenzeichen: 1 A 582 / 11 zur Frage Stellung bezogen, ob die fehlende Trennung des Treuguts ausschließt, dass ein wirksamer Treuhandvertrag geschlossen wurde.

Der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes hat in seinem Urteil vom 30.06.2010, Aktenzeichen 5 C 2 / 10 erneut zur Anerkennung von Treuhandabreden im Ausbildungsförderungsrecht Stellung bezogen.

Der 12. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in München hat in seinem Beschluss vom 20.07.2010 vom 20.07.2010, Aktenzeichen: 12 ZB 09.407, zur Frage Stellung bezogen, wie es sich auswirkt, wenn die ehemaligen BAföG-Empfänger die Mitwirkung nach erfolgtem Datenabgleich verweigern und eine Sachverhaltsaufklärung deshalb nicht möglich ist.

Literatur und Urteile