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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Rechtsanwalt Fathieh - Kanzlei in Heidelberg

 

Kanzlei Nähe Bismarckplatz

 

 

 

 


Versicherungsrecht

 


Kanzleitelefon 06221 / 97 99 20

(werktags von Montag - Freitag 07.00 Uhr - 19.00 Uhr)


Rückruf-Service


Eine Vertretung und Beratung im Versicherungsrecht ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg sondern im Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Kraichgau und unter anderem auch in den Städten Mannheim, Karlsruhe, Frankenthal, Mosbach, Darmstadt, Ludwigshafen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch möglich.


 

Rechtsanwalt Fathieh berät und vertritt Sie gerne in versicherungsrechtlichen Fragen

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Sind Sie bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen Berufsunfähigkeit versichert und ist bei Ihnen Berufsunfähigkeit eingetreten oder ist diese Frage zwischen Ihnen und Ihrem privaten Versicher streitig? Die Berufsunfähigkeit kann viele Ursachen haben. Neben körperlichen Erkrankungen, können unter anderem auch psychische Krankheiten der Grund für die Berufsunfähigkeit sein, wie zum Beispiel das Burnout-Syndrom, Depression oder weitere psychische Erkrankungen.

 

Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh  vertritt und berät Sie in allen Phasen der Auseinandersetzung mit Ihrem Versicherungsunternehmen.

Die Klage gegen eine private Versicherung auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente kann sich lohnen.

Rechtsanwalt Kian Fathieh vertrat den Kläger in folgendem Fall: Der Kläger hatte einen privaten Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag vor Beginn seiner Berufsausbildung abgeschlossen. Noch vor dem Abschluss seiner Berufsausbildung zeichnete sich ab, dass er seine Ausbildung zwar noch beenden konnte; aber eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich werden wird. Die Versicherung bei der der Vertrag über die Berufsunfähigkeitsrente bestand, lehnte zunächst außergerichtliche jegliche (!) Zahlung aus verschiedenen Gründen ab. Sie bestritt unter anderem auch den Tatsachenvortrag des Klägers. Daraufhin wurde Klage gegen die Versicherung beim Landgericht Mannheim erhoben. Nach der Güteverhandlung am 23. 09. 2007 beim Landgericht Mannheim schlossen die Versicherung und der Kläger einen Vergleich, der zum Inhalt hatte, dass die Versicherung einmalig und pauschal den Betrag von 18.000,00 EUR an den Kläger zahlen musste.

Ein ähnlich gelagerten Fall vertrat Herr Rechtsanwalt Fathieh bei dem Landgericht Heidelberg. Auch hier lehnte das Versicherungsunternehmen außergerichtlich jegliche Zahlung wegen Berufsunfähigkeit ab. In der Güteverhandlung im März 2011 schlug das Gericht als Vergleich vor, dass die Versicherung an den Kläger 45.000, 00 Euro wegen der zwischen den Parteien streitigen Berufsunfähigkeit zahlt.

Anwalt Fathieh berät und vertritt Sie auch im Hinblick auf Leistungen aus einer Lebensversicherung und wegen einer Unfallversicherung: Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, der Lebensversicherung  und der Unfallversicherung handelt es sich um sogenannte Personenversicherungen.

Bitte besuchen Sie auch die Seite Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ab November 2010.

Nicht selten ist im Rahmen des Streits mit dem privaten Versicherungsunternehmen über die Berufsunfähigkeitsversicherung auch die Frage relevant, ob sich der Versicherte bei Berufsunfähigkeit auf eine andere Tätigkeit verweisen lassen muss. Diese Fragestellung beschäftigte auch den 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in seinem Urteil vom 21.04.2010, Aktenzeichen: IV ZR 8/08.

Eine Vertretung und Beratung wird auch für den Bereich der Sachversicherungen geboten. Zu den Sachversicherungen gehören unter anderem die Haftpflichversicherung, die Gebäudeversicherung und die Feuerversicherung.

Bitte beachten Sie unbedingt gegebenenfalls bereits laufende Fristen in Ihrem Fall! Im Versicherungsrecht sind oft Fristen zu beachten, die den Versicherten nicht immer bewußt sind. Möglicherweise gehen durch Fristversäumnis alle Ansprüche gegen die Versicherung verloren.

 

Ratenzahlungszuschläge (Teilzahlungszuschlag) bei nicht jährlicher Zahlung der Versicherungsprämien

Aufgrund der Berichterstattung in den Medien über das Urteil des Landgerichtes Bamberg (Az: 2 O 764 / 04) und das Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofes vom 29. Juli 2009 (Aktenzeichen I ZR  22 / 07, Vorinstanzen: Landgericht Bamberg, Aktenzeichen: 2 O 764 / 04 und OLG Bamberg 3 U 35 / 06) gibt es Anfragen, wie sich eine Vereinbarung von Ratenzahlungszuschlägen bei nicht jährlicher Zahlung der Versicherungsprämien im konkreten Fall der Mandanten auswirkt. Insbesondere stellt sich auch die Frage, wie ein möglicherweise fehlender Hinweis auf das Widerrufsrecht sich auswirkt und ob bei fehlendem Hinweis auf das Widerrufsrecht diese Versicherungsverträge auch noch nach sehr vielen Jahren widerrufbar sind (unbefristetes Widerrufsrecht) und ob im Falle des Widerrufes der Versicherer die vollen Prämien zurückerstatten muss ohne Einbehaltung der Kosten für eine Risikotragung.

Kanzleisitz in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage in der Poststraße 2 der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes, einem der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs.

 

Eine Vertretung und Beratung im Versicherungsrecht ist überregional möglich.

Eine Vertretung und Beratung im Versicherungsrecht ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern im Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Kraichgau - insbesondere auch in den Städten Mosbach, Mannheim, Frankenthal, Karlsruhe, Darmstadt, Ludwigshafen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch möglich.

An Werktagen ist die Kanzlei von 07.00 Uhr - 19. 00 Uhr telefonisch erreichbar

Die Kanzlei ist an Werktagen von 07.00 Uhr - 19. 00 Uhr unter der Rufnumer: 06221/ 97 99 20 telefonisch für Sie erreichbar.