Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Versicherungsrecht - Beratung und Vertretung

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(werktags von Montag – Freitag 07.00 Uhr – 19.00 Uhr)

Rechtsanwalt Fathieh berät und vertritt Sie professionell und kompetent in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten.

Eine Versicherung ist stets eine gute Option, um sich für verschiedenste Lebenslagen abzusichern. Jedoch sind Versicherungsverträge meist kompliziert formuliert und nicht selten wird der Inhalt zum Streitgegenstand. Eine Rechtsberatung empfiehlt sich daher stets, wenn eine Versicherung abgeschlossen, oder die vereinbarten Leistungen im Versicherungsfall in Anspruch genommen werden sollen. Herr Rechtsanwalt Fathieh erklärt, warum eine Rechtsberatung, insbesondere bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, so wichtig ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Sind Sie bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen Berufsunfähigkeit versichert, und ist bei Ihnen Berufsunfähigkeit eingetreten, oder ist diese Frage zwischen Ihnen und Ihrem privaten Versicherer streitig? Die Berufsunfähigkeit kann viele Ursachen haben. Neben körperlichen Erkrankungen können unter anderem auch psychische Krankheiten der Grund für die Berufsunfähigkeit sein, wie zum Beispiel das Burnout-Syndrom, Depression oder weitere psychische Erkrankungen.

Am 19.01.2016 wurde das Kanzleivideo zur Frage veröffentlicht, ob bereits vor dem Antrag auf Leistung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eine anwaltliche Beratung erforderlich ist.

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Eine anwaltliche Rechtsberatung sollte immer schon vor dem Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgen.

Rechtsanwalt Fathieh berät Mandanten häufig auch bereits vor der Antragstellung auf Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Es sollte in jedem Fall bereits vor dem Antrag auf Leistung aufgrund einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eine anwaltliche Rechtsberatung stattfinden. Eine versehentlich missverständliche Beantwortung der umfangreichen Fragen im Antragsverfahren auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) kann zu der Ablehnung des Antrags auf Leistung führen. Wenn die Versicherung die Leistung auf Berufsunfähigkeit aber erst einmal abgelehnt hat, wird es auch für erfahrene Rechtsanwälte in diesem Bereich schwierig die Versicherung umzustimmen.

Auch im sogenannten Nachprüfungsverfahren vertritt und berät Rechtsanwalt Fathieh Mandanten.

Meist sehen die Bedingungen der Versicherer vor, dass eine Nachprüfung einmal jährlich stattfinden kann. Oftmals wird, da die Nachprüfung das Versicherungsunternehmen Geld kostet, nicht so häufig hiervon Gebrauch gemacht. Die Häufigkeit der Nachprüfung hängt vom Einzelfall ab. Rechtsanwalt Fathieh berät auch über die Mitwirkungs- und Meldepflichten. Für den Fall, dass Ihre Versicherung die Leistungen nach einer Nachprüfung eingestellt hat, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Richtig wäre aber schon eine Rechtsberatung im Hinblick auf das Nachprüfungsverfahren und die Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten.

Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 06.12.2012; der Mandant von Rechtsanwalt Fathieh gewinnt in zwei Instanzen vollumfänglich gegen ein großes Versicherungsunternehmen.

Herr Rechtsanwalt Fathieh hat einen Mandanten vertreten, der sowohl in erster Instanz vor dem Landgericht Heidelberg (Urteil vom 15.05.2012, Aktenzeichen: 2 O 30/11) als auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 06. Dezember 2012, Aktenzeichen: 12 U 93/12) den gegen ein namhaftes Versicherungsunternehmen wegen Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) geführten Rechtsstreit vollumfänglich gewonnen hat.

Rechtsanwalt Fathieh

Video zum Thema Versicherungsrecht und Berufsunfähigkeitsversicherung, veröffentlicht am 11.08.2014

Am Montag, den 11. August 2014 wurde das unten ersichtliche Video zum Thema Versicherungsrecht und Berufsunfähigkeit veröffentlicht, in dem auch auf das von Herrn Rechtsanwalt Fathieh erstrittene Urteil eingegangen wird:

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Das Urteil zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ), bei welchem der Mandant von Rechtsanwalt Fathieh am 06.12.2012 auch in der zweiten Instanz vollumfänglich gegen eine namhafte Versicherung gewonnen hat, ist jeweils mit Leitsatz und Gründen

veröffentlicht worden.

Darüber hinaus ist das Urteil in der monatlich erscheinenden Fachzeitschrift Versicherung und Recht kompakt, Jahrgang 2013, Seiten 30-31 (Ausgabe 2 /2013), mit Leitsatz und einer Kurzwiedergabe veröffentlicht worden und mit Leitsatz in der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR), Jahrgang 2013, Seite 195.

Eine namhafte Versicherungs-AG vertrat sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich die fehlerhafte Rechtsansicht, der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Fathieh könne auf seine zum Zeitpunkt des Rechtsstreits ausgeübte Berufstätigkeit verwiesen werden. Außergerichtlich lehnte daher die Versicherung bereits seit dem 01. Oktober 2010 kategorisch jede weitere Leistung aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ab. Sowohl der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe als auch die Vorinstanz, die 2. Zivilkammer des Landgerichts Heidelberg, teilten die Rechtsauffassung des Klägers, dass dieser nicht auf seine zur Zeit des jeweiligen Urteils ausgeübte Berufstätigkeit im konkreten Fall verwiesen werden konnte.

Ohne seine Klage gegen das Versicherungsunternehmen hätte der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Fathieh seit dem 01.10.2010 – 31.12.2012 keine Leistungen mehr aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erhalten. Alleine an rückständigen Berufsunfähigkeitszusatzrenten-Zahlungen erhielt der Mandant von Rechtsanwalt Fathieh nach dem Urteil um die 48.000, 00 EUR und darüber hinaus zukünftig monatlich eine Berufsunfähigkeitszusatz-Rente in Höhe von über 1.700,00 EUR, obwohl die beklagte Versicherung seit dem 01.10.2010 keinerlei Rente mehr zahlen wollte. Nachdem das Versicherungsunternehmen in erster Instanz vor dem Landgericht Heidelberg bereits vollumfänglich verloren hatte, ging es in Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Berufung der Versicherungs-AG jedoch mit Urteil vom 06.12.2012 zurückgewiesen. Eine Revision der Versicherung wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, mit dem der Mandant von Herrn Fathieh auch in zweiter Instanz gegen ein namhaftes Versicherungsunternehmen im Hinblick auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gewonnen hat, ist auch von der Justiz in Baden-Württemberg in der Landesrechtsprechungsdatenbank in Zusammenarbeit mit der Juris AG hier veröffentlicht worden.

Rechtsanwalt Fathieh vertritt und berät Sie in allen Phasen der Auseinandersetzung mit Ihrem Versicherungsunternehmen.

Die Klage gegen eine private Versicherung auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente kann sich lohnen.

Rechtsanwalt Kian Fathieh vertrat den Kläger in folgendem Fall: Der Kläger hatte einen privaten Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag vor Beginn seiner Berufsausbildung abgeschlossen. Noch vor dem Abschluss seiner Berufsausbildung zeichnete sich ab, dass er seine Ausbildung zwar noch beenden konnte; aber eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich werden wird. Die Versicherung bei der Vertrag über die Berufsunfähigkeitsrente bestand, lehnte zunächst außergerichtliche jegliche (!) Zahlung aus verschiedenen Gründen ab. Sie bestritt unter anderem auch den Tatsachenvortrag des Klägers. Daraufhin wurde Klage gegen die Versicherung beim Landgericht Mannheim erhoben. Nach der Güteverhandlung am 23.09.2007 beim Landgericht Mannheim schlossen die Versicherung und der Kläger einen Vergleich, der zum Inhalt hatte, dass die Versicherung einmalig und pauschal den Betrag von 18.000,00 EUR an den Kläger zahlen musste.

Einen ähnlich gelagerten Fall vertrat Herr Rechtsanwalt Fathieh bei dem Landgericht Heidelberg. Auch hier lehnte das Versicherungsunternehmen außergerichtlich jegliche Zahlung wegen Berufsunfähigkeit ab. In der Güteverhandlung im März 2011 schlug das Gericht als Vergleich vor, dass die Versicherung an den Kläger 45.000,00 Euro wegen der zwischen den Parteien streitigen Berufsunfähigkeit zahlt.

Rechtsanwalt Fathieh berät und vertritt Sie auch im Hinblick auf Leistungen aus einer Lebensversicherung und wegen einer Unfallversicherung: Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, der Lebensversicherung und der Unfallversicherung handelt es sich um sogenannte Personenversicherungen.

Bitte besuchen Sie auch die Seite Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ab November 2010.

Nicht selten ist im Rahmen des Streits mit dem privaten Versicherungsunternehmen über die Berufsunfähigkeitsversicherung auch die Frage relevant, ob sich der Versicherte bei Berufsunfähigkeit auf eine andere Tätigkeit verweisen lassen muss. Diese Fragestellung beschäftigte auch den 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in seinem Urteil vom 21.04.2010, Aktenzeichen: IV ZR 8/08.

Betriebsschließungsversicherung und Betriebsunterbrechungsver­sicherung

Rechtsanwalt Fathieh vertritt Sie auch kompetent im Hinblick auf Ansprüche aus Ihrer Betriebsschließungsversicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung, z.B. wenn Ihr Betrieb durch eine Verordnung aufgrund der Coronavirus-Pandemie geschlossen werden musste oder beispielsweise wegen der behördlich angeordneten Einschränkungen aus Sicht der Betriebsinhaber trotz möglicher verbleibender Geschäftsfelder (z.B. Außer-Haus-Lieferungen von Mahlzeiten) geschlossen wurde. Es gibt einen Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim vom 29.04.2020, Aktenzeichen 11 O 66/20, in dem das Landgericht Mannheim mitteilt, dass gegen die im konkreten Fall bestehende Betriebsunterbrechungsversicherung ein Anspruch auf die vereinbarte Versicherungsleistung besteht. In diesem Fall ging es um eine Hotelbetreiberin mit Gaststätten, die aufgrund der behördlichen Anordnung im Hinblick auf die Coronavirus-Pandemie ihre Betriebe geschlossen hatte. Betroffene Betriebsinhaber sollten ihre Verträge über Betriebsunterbrechungsversicherungen zeitnah schnell anwaltlich überprüfen lassen.

Alle Betriebsschließungsversicherungs­verträge, Betriebsunterbrechungsverträge und Betriebsausfallversicherungen sollten in diesen Fällen überprüft werden.

Einige Versicherer zahlen aus behaupteter Kulanz 10-15 % der vereinbarten Versicherungsleistung. Auch in diesen Fällen sollte rasch eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch genommen werden. In keinem Fall sollte ohne anwaltliche Beratung ein Vergleich mit der Versicherung geschlossen werden.

Weitere Versicherungen

Eine Vertretung und Beratung wird auch für den Bereich der Sachversicherungen geboten. Zu den Sachversicherungen gehören unter anderem die Haftpflichtversicherung, die Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Elementarschadenversicherung und die Feuerversicherung.

Rechtsanwalt Kian Fathieh berät Sie insbesondere auch darüber, ob Sie Hochwasserschäden in Ihrem Fall von Ihrer Versicherung erstattet verlangen können, und vertritt Sie auf Ihren Wunsch auch gegenüber der Versicherung anwaltlich im Hinblick auf Schäden durch Hochwasser.

Kanzleisitz in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage in der Poststraße 2 der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes, einem der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs.

Eine Vertretung und Beratung im Versicherungsrecht ist überregional möglich.

Eine Rechtsberatung im Versicherungsrecht ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern insbesondere auch in Mannheim, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch möglich. Eine Vertretung ist auch überregional möglich.

Sekretariat

Die Kanzlei ist an Werktagen von 07.00 Uhr – 19. 00 Uhr unter der Rufnummer: 06221/ 97 99 20 telefonisch für Sie erreichbar.

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