Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Erben ohne Streit

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Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Anwaltsvereins Heidelberg e.V., der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein und der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Oftmals entsteht ein Erbstreit, wenn der Erblasser seinen letzten Willen nicht in einer letztwilligen Verfügung regelt, oder er bei der Errichtung eines Testaments nicht fachkundig beraten war. Rechtsanwalt Fathieh aus Heidelberg erklärt, wie schon zu Lebzeiten verhindert werden kann, dass ein Streit unter den Erben entsteht.

Herr Rechtsanwalt Fathieh berät Sie kompetent und professionell im Rechtsgebiet Erbrecht, insbesondere im Hinblick auf eine Streitvermeidung.

Die gesetzlichen Regelungen

Hat der Erblasser keine letztwillige Verfügung getroffen, gelangen die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung. Dies kann viele unerwünschte Folgen haben. Wenn zum Beispiel bei einem Ehepaar ohne Kinder einer der Ehegatten stirbt, befindet sich der länger lebende Ehegatte in einer Erbengemeinschaft mit seinen Schwiegereltern. Diese erbrechtliche Konstellation ist in den wenigsten Fällen beabsichtigt. Stirbt ein Partner eines unverheirateten Paares ohne letztwillige Verfügung, so erbt der überlebende Partner sogar überhaupt nicht. Dies ist ebenfalls zumeist eine unerwünschte Folge.

Unbedingt ein Testament errichten

Aus den oben genannten Gründen sollte auf jeden Fall ein Testament errichtet werden und vorher eine juristische Beratung durchgeführt worden sein. Wird auf entsprechenden Rechtsrat verzichtet, kommt es in vielen Fällen zu einem Erbstreit. Denn ohne rechtliche Beratung ist die Ausdrucksweise in einem Testament sehr oft nicht präzise, was unterschiedlichen Interpretationen Raum lässt und damit den Keim zu einem Erbstreit sät. Beispielsweise besitzt der Rechtsbegriff "Vermachen" eine völlig andere Bedeutung als der Rechtsbegriff "Vererben". Bei einer Erbeinsetzung erlangt der Erbe die Rechtsstellung des Verstorbenen als dessen Rechtsnachfolger. Bei einem Vermächtnis dagegen erlangt der Vermächtnisnehmer lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft. Dennoch werden die beiden Begriffe von vielen Menschen fälschlich mit identischer Bedeutung gebraucht.

Am 05.06.2015 wurde das Kanzleivideo zum Thema Erben ohne Streit veröffentlicht

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Keine Erbeinsetzung bezüglich bestimmter Gegenstände

Häufig kommt es auch deshalb zu einem Erbstreit, weil der Erblasser bestimmten Perso-nen bestimmte Gegenstände zuwenden will (was vor allem dann der Fall ist, wenn diese Gegenstände zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht mehr im Nachlass zu finden sind). Eine Erbschaft im Hinblick auf bestimmte Gegenstände ist dem deutschen Erbrecht fremd. Wenn nicht eine einzige Person als Alleinerbe eingesetzt wird, sollten die Miterben stets mit einer bestimmten Quote eingesetzt werden. Bezüglich verschiedener Gegenstände ist es möglich, eine bestimmte Teilungsanordnung zu treffen.

Einsetzung eines Testamentsvollstreckers

In vielen Fällen kommt es zwischen den Erben hinsichtlich der Verwaltung oder der Abwicklung des Nachlasses zu einem Streit. Andererseits ist es möglich, dass die Erben den letzten Willen des Erblassers unterlaufen, wenn sie sich einig sind. Diese Folgen können vermieden werden, wenn der Erblasser Testamentsvollstreckung anordnet und nach Möglichkeit einen Testamentsvollstrecker einsetzt, dem er vertraut. Ein Testamentsvollstrecker setzt dann die vom Erblasser getroffenen Anordnungen um.

Über den Inhalt mit den Erben reden

Weiter empfiehlt es sich in der Regel, den Inhalt einer letztwilligen Verfügung mit den Erben zu besprechen. Auf diese Weise kann oft auch erreicht werden, dass die Erben die letztwillige Verfügung als "gerecht" empfinden. Beispielsweise kann ein Miterbe besonders begünstigt werden, weil er den Erblasser bis zu dessen Tode pflegt. Häufig sorgt eine entsprechende Transparenz dafür, dass die letztwillige Verfügung von allen Erben auch gefühlsmäßig akzeptiert wird.

Pflichtteilsverzichtsverträge

Werden bestimmte nahestehende Personen enterbt, haben diese einen Anspruch auf den Pflichtteil. Hier können langwierige und emotional sehr belastende Prozesse der enterbten Personen gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft vermieden werden, wenn bereits zu Lebzeiten mit jenen sogenannte Pflichtteilsverzichtsverträge abgeschlossen werden. In diesen Verträgen kann für die nicht Bedachten eine finanzielle Abfindung vorgesehen werden.

Sekretariat der Kanzlei

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes und ist für Sie an Werktagen von 07:00 Uhr – 19:00 Uhr, also 12 Zeitstunden, telefonisch erreichbar. Der Bismarckplatz ist einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte von Heidelberg.

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