Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Erbrecht - Beratung und Vertretung

Kanzleitelefon 06221 / 97 99 20

(werktags von Montag – Freitag 07.00 Uhr – 19.00 Uhr)

Rechtsanwalt Fathieh ist 1966 in Heidelberg geboren und hat in Heidelberg die Erste Juristische Staatsprüfung erworben. Das Zweite Juristische Staatsexamen hat Anwalt Fathieh in Stuttgart absolviert. Durch seine langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt hat er im Bereich des Erbrechts viel Erfahrung.

Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Anwaltsvereins Heidelberg e.V., der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein und der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Herr Rechtsanwalt Fathieh vertritt Sie kompetent und professionell im Rechtsgebiet Erbrecht und Vermögensnachfolge, einschließlich der Unternehmensnachfolge, nebst der einschlägigen steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Rechtsberatung.

Oftmals steht im Bereich der Rechtsberatung im Erbrecht im Vordergrund, wie ein zukünftiger Streit unter Erben vermieden werden kann oder wie ein Unternehmen weiterhin bestehen kann, wenn die anderen Erben ihren Erbteil verlangen. Rechtsanwalt Fathieh ist nicht nur fachmännisch im Bereich des Erbrechts tätig, sondern deckt kompetent auch weitere Rechtsgebiete, wie zum Beispiel das Steuerrecht ab, welches beim Erbrecht stets berücksichtigt werden muss.

Rechtsanwalt Fathieh

Beratung auch bei Ihnen zu Hause oder im Unternehmen

Auf Ihren Wunsch hin kann im Erbrecht auch eine Beratung bei Ihnen zu Hause oder bei Unternehmern im Unternehmen vor Ort stattfinden.

Pflichtteil

Sollten Sie von der Erbfolge ausgeschlossen, also enterbt worden sein, vertritt Rechtsanwalt Fathieh Sie auch im Hinblick auf die Geltendmachung Ihres Pflichtteils. Darüber hinaus bietet Anwalt Fathieh Ihnen eine professionelle Vertretung, wenn gegen Sie als Erbe ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht wird. Auf der Kanzleiunterseite zur Thematik Pflichtteil finden Sie hierzu weitere Informationen.

Gerne können Sie auch die Unterseite der Kanzlei zum Thema Verjährung von Pflichtteilsansprüchen (Erörterung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 04.06.2014, Aktenzeichen IV ZR 348/13) besuchen.

Tragfähige und kluge Vorsorge im Erbrecht

Eine tragfähige und kluge Vorsorge für den Erbfall muss immer Ihre ganz konkrete Situation berücksichtigen. Nicht nur wenn Betriebsvermögen auf die nächste Generation übertragen werden soll, sondern auch wenn kein Unternehmen in der späteren Erbmasse vorhanden ist, ist eine durchdachte, kluge und vorausschauende Nachfolgeplanung mit anwaltlicher Beratung wichtig.

Das Erbrecht ist ein kompliziertes Rechtsgebiet. Dies liegt bereits daran, dass es viele erbrechtliche Gesetze gibt und die Vorschriften im Erbrecht häufig auch nicht leicht zu verstehen sind. Juristische Laien sollten sich bei erbrechtlichen Fragen immer und ohne jede Ausnahme anwaltlich beraten lassen. Zumindest eine anwaltliche Erstberatung sollte im Erbrecht immer erfolgen.

Vermögensnachfolgeplanung

Jede Vermögensnachfolge sollte immer mit einem Rechtsanwalt besprochen werden. Eine fehlerhafte Testamentsgestaltung kann eine Unternehmensinsolvenz in der nächsten Generation zur Folge haben. Im Erbrecht sollte immer eine fachkundige anwaltliche Beratung erfolgen. Es gibt bei juristischen Laien oft Irrtümer im Hinblick auf die Rechtslage im Erbrecht. Dies kann sehr schwere Nachteile im Hinblick auf das möglicherweise über viele Jahre hart erarbeitete Vermögen haben. Es gibt zum Beispiel Fristen zur Ausschlagung einer Erbschaft. Es ist genau zu beachten, mit welcher Form und in welcher Frist eine Erbausschlagung möglich ist. Mit dem Erbe gehen nicht nur Rechte auf den Erben über, sondern auch alle Pflichten, mithin auch sämtliche Verbindlichkeiten. Juristen sprechen daher auch von einer sogenannten Universalsukzession. Oftmals ist juristischen Laien auch nicht bekannt, dass es den sogenannten Pflichtteil gibt, der den Erben in Bedrängnis bringen kann, wenn z.B. ein Unternehmen durch ihn fortgeführt werden soll. Auch bei der Planung einer Unternehmensnachfolge ist eine erbrechtliche Beratung unverzichtbar.

Testament, Erbvertrag und vorweggenommene Erbfolge

Rechtsanwalt Fathieh berät Sie insbesondere im Hinblick auf die Themen Testament und Erbvertrag und zum Thema vorweggenommene Erbfolge. Rechtsanwalt Fathieh berät Sie auch über alle steuerrechtlichen Grundlagen im Hinblick auf das Erbrecht und Schenkungen.

Erbauseinandersetzungen

Erbauseinandersetzungen werden oft sehr erbittert geführt. Es sollte daher möglichst frühzeitig ein Rechtsanwalt beauftragt werden, damit versucht werden kann, einen Vergleich mit der Gegenseite zu erzielen. So kann eine Zerschlagung von Vermögenswerten verhindert werden. Bei einer Zwangsversteigerung erhalten der Erbe und der Pflichtteilsberechtigte oftmals beide weniger, als sie jeweils erhalten hätten, wenn ein Vergleich erzielt worden wäre.

Unternehmensnachfolge

Oftmals ist es nicht klug, bei der Nachfolge von Unternehmen auf die nächstfolgende Generation allein auf die gesetzlichen Bestimmungen zu vertrauen. Diese werden meist den Interessen und Wünschen der Unternehmer und ihrer Familien nicht gerecht. Eine Rechtsberatung sollte vor dem Erbfall rechtzeitig und unbedingt bei einem Rechtsanwalt erfolgen. Am 26.08.2014 wurde das nachfolgende Video zum Thema Unternehmensnachfolge veröffentlicht:

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Erbstreit

Am 12.11.2014 wurde ein Video zum Thema Erbstreit veröffentlicht, das Sie nachstehend sehen können.

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Video zum Thema Erbausschlagung

Das Erbe kann innerhalb einer bestimmten Frist ausgeschlagen werden. Vorsicht ist geboten bei schlüssigen Handlungen, die als Erbschaftsannahme gewertet werden können. Der Erbe tritt in die Rechtsstellung des Erblasser ein und erbt auch dessen Schulden. Eine Rechtsberatung ist daher empfehlenswert. Am 27.08.2014 wurde ein neues Video zum Thema Erbausschlagung veröffentlicht:

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Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte bereits im Dezember 2014 in seinem Urteil, Az. 1 BvL 21/12, damals geltende gesetzlichen Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) für verfassungswidrig erklärt. Die für verfassungswidrig erklärten gesetzlichen Normen waren zunächst weiter anwendbar. Der Gesetzgeber musste jedoch eine neue gesetzliche Regelung treffen. Er hat hierauf durch das „Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" vom 04. November 2016 reagiert. Es war das erklärte Ziel des Gesetzgebers, Arbeitsplätze auch beim Tod des Firmeninhabers zu erhalten und die Planungssicherheit der Unternehmen zu stärken. Es wurden neue Regelungen zur Verschonung des betrieblichen Vermögens geschaffen. Es gibt eine spezielle Seite zum Themenbereich Unternehmensnachfolge.

Terminsvertretung in Heidelberg und Mannheim für auswärtige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Herr Rechtsanwalt Fathieh kann wegen der räumlichen Nähe zum Landgericht Heidelberg und dem dortigen Nachlassgericht oft auch kurzfristig Terminsvertretungen im Erbrecht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wahrnehmen. Das Landgericht Heidelberg ist für ihn von der Kanzlei aus in etwa 10 Minuten zu Fuß zu erreichen. Auch das Landgericht Mannheim und das dortige Nachlassgericht sind für Herrn Rechtsanwalt Fathieh gut zu erreichen. Er kann daher meist auch kurzfristig eine Terminsvertretung für Kolleginnen und Kollegen übernehmen.

Sekretariat

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes und ist für Sie an Werktagen von 07:00 Uhr – 19:00 Uhr, also 12 Zeitstunden, telefonisch erreichbar. Der Bismarckplatz ist einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte von Heidelberg.

Frau Keller vom Sekretariat der Kanzlei Fathieh vereinbart gerne mit Ihnen einen Termin zur Rechtsberatung unter der Rufnummer: 06221 / 97 99 20.


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Poststraße 2
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Telefon: 06221 979920

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