Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Erbstreit - Verhaltenstipps

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Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Anwaltsvereins Heidelberg e.V., der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein und der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Am allerbesten ist es, eine klug durchdachte letztwillige Verfügung zu errichten, die Streitigkeiten vermeidet. Wenn eine Immobilie in den Nachlass fällt, sollte unbedingt geregelt werden, wie mit dieser beim Tode des Erblassers zu verfahren ist. Gehört ein Unternehmen zum Nachlass, muss eine vernünftige Nachfolgeregelung getroffen werden. Stets aber sollte man sich bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung fachkundigen Rates bedienen. In vielen Fällen ist die vorweggenommene Erbfolge, also die Übergabe des Unternehmens bereits zu Lebzeiten des Erblassers, die beste Alternative.

Herr Rechtsanwalt Fathieh berät Sie kompetent und professionell im Rechtsgebiet Erbrecht, insbesondere im Hinblick auf das richtige Verhalten bei einem Erbstreit.

Kanzleivideo vom 12.11.2014 zum Thema richtiges Verhalten bei einem Erbstreit

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Einzelne Verhaltenstipps

Auch bei sorgfältiger Nachlassregelung kann es manchmal dennoch zu einem Erbstreit kommen. Daher ist insbesondere Folgendes zu beachten:

Immobilien im Nachlass

Fällt eine Immobilie in den Nachlass, kann es von großer Wichtigkeit sein, den exakten Verkehrswert des Grundstücks zu erfahren. Daher ist in vielen Fällen erforderlich, zur Feststellung des Wertes eine tragfähige Wertermittlung durch das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen vornehmen zu lassen.

Enterbung eines Pflichtteilsberechtigten

Bei Enterbung eines Pflichtteilsberechtigten ist dessen Anspruch auf den Pflichtteil abhängig vom Nachlasswert. Hier ist von besonderer Bedeutung, belastbare Auskünfte über den Wert des Nachlasses zu bekommen.

Überschuldung des Nachlasses

Es liegt im besonderen Interesse des Erben, schnellstmöglich einen genauen Überblick hinsichtlich des Nachlasswerts zu bekommen. Ist der Nachlass überschuldet, empfiehlt es sich meist, das Erbe auszuschlagen.

Unsichere Rechtslage im Hinblick auf die Frage, wer Erbe geworden ist

Steht noch nicht fest, wer Erbe geworden ist (etwa, weil ein Testament unwirksam sein könnte), ist es angeraten, sämtliche Belege für Ausgaben zu sammeln, die mit der Nachlassverwaltung zusammenhängen. Das Gleiche gilt für alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Beerdigung. Denn die Verwendungen, die der sogenannte Erbschaftsbesitzer (also derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat) auf den Nachlass gemacht hat, hat der Erbe zu ersetzen, soweit diese nicht durch eine Bereicherung des Erbschaftsbesitzers wieder ausgeglichen werden (etwa durch aus dem Nachlass erzielte Zinsen). Auch hat der Erbe die Beerdigungskosten zu tragen.

Im Erbstreit immer empfehlenswert: Mandatierung eines Rechtsanwaltes

Immer aber ist es ratsam, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dies gilt nicht nur deshalb, weil dieser darauf achtet, dass die Interessen des Mandanten gewahrt werden. Vielmehr wird durch die Einschaltung eines Anwalts meist auch eine Versachlichung der Auseinandersetzung bewirkt. Ansonsten ist gerade bei hochemotionalen Konflikten unter Verwandten zu befürchten, dass diese sich gegenseitig in einer Art und Weise attackieren, die zu einem dauernden Abbruch des Kontakts oder aber ständigen weiteren Querelen führt.

Überregionale Vertretung und Beratung

Eine Vertretung und Beratung bei einem Erbstreit ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern überregional – insbesondere auch in Mannheim und auch im Rhein-Neckar-Kreis möglich.

Von montags bis freitags ist die Kanzlei für Sie an Werktagen jeweils von 07:00 Uhr – 19:00 Uhr unter der Rufnummer

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