Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Vertretung vor dem Nachlassgericht

Kanzleitelefon 06221 / 97 99 20

(werktags von Montag – Freitag 07.00 Uhr – 19.00 Uhr)

Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Anwaltsvereins Heidelberg e.V., der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein und der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Mit seiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt vertritt Anwalt Kian Fathieh im Erbrecht auch im gerichtlichen Verfahren.

Anwaltliche Vertretung

Rechtsanwalt Fathieh stellt zum Beispiel nach erfolgter Rechtsberatung und wenn dies angezeigt ist, als anwaltlichen Vertreter, mit substanzieller Begründung einen Antrag auf Einziehung eines Erbscheins und vertritt Sie auch anwaltlich vor Gericht.

Beispielsweise stellt Rechtsanwalt Fathieh stellt für Sie einen Erbscheinsantrag vor dem Nachlassgericht mit anwaltlicher Vollmacht.

Entfernung der Kanzlei zum Nachlassgericht Heidelberg

Die Kanzlei liegt nur etwa 2,5 Kilometer vom Nachlassgericht Heidelberg entfernt, so dass dieses schnell und ohne großen Zeitaufwand erreicht werden kann.

Vergleich

Vor dem Nachlassgericht sind auch Vergleiche möglich. Auch diesbezüglich vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Fathieh auf Ihren Wunsch hin professionell und kompetent.

Am 11. Mai 2015 wurde das Kanzleivideo zu dem Thema Nachlassgericht veröffentlicht:

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Örtliche Zuständigkeit

Örtlich zuständig als Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz hatte. Zur besseren Verständlichkeit des Textes ist in der Folge nur vom "Nachlassgericht" oder von dem "Gericht" die Rede.

Aufgaben

In funktioneller Hinsicht sind die dem Nachlassgericht obliegenden Aufgaben nach dem Grundsatz der Vorbehaltsübertragung zwischen dem Richter und dem Rechtspfleger verteilt. In § 16 RPflG sind diejenigen Angelegenheiten aufgezählt, die dem Richter vorbehalten bleiben.

Tätigwerden von Amts wegen oder auf Antrag sowie Amtsermittlungsgrundsatz

Im Unterschied zum Zivilprozess wird das Nachlassgericht von Amts wegen oder auf Antrag tätig; für seine Tätigkeit gilt der Amtsermittlungsgrundatz. Hier gibt es keine Parteien; die Verfahrensbeteiligten werden Beteiligte genannt.

Verschiedene Kategorien von Tätigkeiten

Es gibt drei verschiedene Kategorien von Aufgaben; einige Hauptaufgaben sollen hier genannt werden:

Adressat von Erklärungen

Das Nachlassgericht dient als Adressat von Erklärungen. Beispielsweise muss die Ausschlagung einer Erbschaft gegenüber dem Gericht erklärt werden. Die Anfechtung eines Testaments oder eines Erbvertrages hat ebenfalls gegenüber dem Gericht zu geschehen. Auch der Eintritt des Nacherbfalls muss dort angezeigt werden.

Tätigwerden auf Antrag

Der zweite Aufgabenbereich besteht in der Durchführung von Verfahren auf Antrag der Beteiligten. Hier ist vor allem ein Antrag auf die Erteilung eines Erbscheins zu nennen. Beim Erbschein handelt es sich um ein Zeugnis, das über das Erbrecht des Erben und etwaige Beschränkungen des Erben Auskunft gibt und insbesondere von Banken regelmäßig zum Nachweis der Verfügungsberechtigung verlangt wird. Nach § 2365 BGB wird vermutet, dass demjenigen, der im Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das im Erbschein angegebene Erbrecht zustehe, was positive Vermutungswirkung genannt wird. Ferner wird vermutet, dass der Erbe nicht durch andere als die im Erbschein angegebenen Anordnungen beschränkt sei, was die sogenannte negative Vermutungswirkung darstellt.

Weitere Tätigkeiten auf Antrag

Auch auf Antrag ist eine sogenannte Nachlasspflegschaft anzuordnen. Diese erfolgt zur Sicherung des Nachlasses, bis der Erbe die Erbschaft angenommen hat. Besteht ein entsprechendes Bedürfnis, wird die Nachlasspflegschaft angeordnet. Das Nachlassgericht hat auf Antrag auch ein Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen. Ebenfalls auf Antrag kann das Gericht den Testamentsvollstrecker entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Tätigwerden von Amts wegen

Die dritte Aufgabenart ist das Tätigwerden von Amts wegen. Zum Beispiel soll das Gericht bei einer Erbausschlagung dem nächsten Berechtigten vom Anfall der Erbschaft Mitteilung machen. Auch die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen hat von Amts wegen zu erfolgen. Des Weiteren soll das Gericht von Amts wegen das Grundbuchamt von dem Erbfall und den Erben Mitteilung machen, wenn ein Grundstück in den Nachlass fällt. Ferner hat das Gericht einen unrichtigen Erbschein von Amts wegen einzuziehen oder diesen, wenn seine Einziehung nicht sofort erfolgen kann, durch Beschluss für kraftlos zu erklären.

Rechtsbehelfe

Entscheidungen des Nachlassgerichts können mit der Beschwerde angefochten werden. Hier entscheidet das jeweils zuständige Oberlandesgericht als zweite Tatsacheninstanz. Bei Zulassung der Rechtsbeschwerde entscheidet in Rechtsfragen als dritte Instanz der Bundesgerichtshof.

Vertretung von Herrn Rechtsanwalt Fathieh vor dem Nachlassgericht oder Oberlandesgericht

Herr Rechtsanwalt Fathieh vertritt vor dem Nachlassgericht anwaltlich unter anderem im Erbscheinsverfahren. Er bietet darüber hinaus auch eine Vertretung bei der Anfechtung mittels einer Beschwerde vor dem Oberlandesgericht.

Lage der Kanzlei

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes. Der Bismarckplatz ist einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte von Heidelberg.

Sekretariat der Kanzlei

Unter der Rufnummer: 06221 / 97 99 20 vereinbart Frau Keller vom Sekretariat der Kanzlei gerne mit Ihnen einen Termin zur Rechtsberatung.