Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Warum man sich über eine letztwillige Verfügung beraten lassen sollte

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Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Anwaltsvereins Heidelberg e.V., der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein und der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Grundsätzlich sollte mindestens eine individuelle professionelle Beratung bei einem Rechtsanwalt darüber erfolgen, welche erbrechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen es im jewiligen Einzelfall hat, wenn man keine letztwillige Verfügung errichtet. Die Folgen, die die Nichterrichtung einer letztwilligen Verfügung nach sich ziehen kann, sind vielen nicht bewusst. Über mögliche Risiken und Konfliktpotenziale im Hinblick auf eine letztwillige Verfügung informiert Rechtsanwalt Kian Fathieh.

Allgemeine Informationen, wie auch die vorliegende, können eine anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.

Das bereits im Juli 2015 aufgenommene Video zum Thema, warum man sich über die Errichtung eines Testaments beraten lassen sollte, ist am 19.10.2015 veröffentlicht worden

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Erbengemeinschaften

Häufig kommen bei Fehlen einer letztwilligen Verfügung Erbengemeinschaften zur Entstehung. Dies birgt häufig ein hohes Konfliktpotential. Derartiger Streit eskaliert oftmals, wenn der andere Ehegatte und die ehegemeinsamen Kinder in einer Erbengemeinschaft vereinigt sind. Dies gilt ebenfalls dann, wenn adoptierte Kinder und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eine Erbengemeinschaft bilden.

Jeder Miterbe kann Auszahlung verlangen

Da jeder Miterbe berechtigt ist, jederzeit seine Auszahlung zu fordern, können gravierende ökonomische Belastungen entstehen. Diese Gefahr kann zum Beispiel wesentlich vermindert werden, wenn die Ehegatten sich gegenseitig als Erben einsetzen, die Kinder zu Schlusserben machen und eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel in die letztwillige Verfügung einfügen.

Paare ohne Trauschein erben bei gesetzlicher Erbfolge nicht

Eine Absicherung des anderen Partners ist in dem Falle, dass keine Ehe oder Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz geschlossen worden ist, nicht gegeben, wenn die gesetzliche Erbfolge eingreift. Denn bei Eingreifen der gesetzlichen Erbfolge erbt ein Partner ohne Trauschein gar nicht.

Mitwirkung des Vormundschaftsgerichts bei minderjährigen Miterben erforderlich

Wenn Minderjährige zur Erbengemeinschaft gehören, ist häufig die Mitwirkung des Vormundschaftsgerichts zur Vermögensverwaltung und Erbauseinandersetzung notwendig. Daher sollte man sich für diesen Fall umfassend beraten lassen. Zum Thema minderjähriger Erbe gibt es eine spezielle Kanzleiunterseite.

Die gesetzliche Erbfolge wird besonderen Situationen oft nicht gerecht

Ferner ist es oftmals nicht möglich, die spezifischen Situationen, in denen sich die Hinterbliebenen befinden, mit der gesetzlichen Erbfolge angemessen zu berücksichtigen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Kind mit Behinderung zu den Erben gehört. Hier sollte auf eine Gestaltungsmöglichkeit zurückgegriffen werden, die als Behindertentestament bezeichnet wird.

Keine Regelung der Verwendung des Erblasservermögens

Wird keine letztwillige Verfügung errichtet, ist es für den Erblasser nicht möglich, auf die Verwendung seines Vermögens Einfluss zu nehmen; er kann nicht regeln, wie es aufzuteilen ist. Eine gut durchdachte letztwillige Verfügung kann bereits das Streitpotential erheblich verringern oder Streit sogar ganz verhindern. Beispielsweise dürfte es sich anbieten, jemanden, der die Pflege des Erblassers übernimmt, auch bevorzugt zu berücksichtigen. Dies dürfte auch von den anderen erbberechtigten Personen häufig als gerecht empfunden werden.

Vorweggenommene Erbfolge

Ferner kann der Erblasser auch die sogenannte vorweggenommene Erbfolge nutzen. Hierunter versteht man Übertragung zumindest eines Teils des Erblasservermögens noch zu Lebzeiten des Erblassers. Hier kann zumindest ein Teil des ansonsten in den Nachlass fallenden Vermögens in steuerrechtlich günstiger Art und Weise auf die späteren Erben übertragen werden.

Unternehmen im Nachlass

Falls ein Unternehmen zum Nachlass gehört, kann das Fehlen einer Regelung häufig die unternehmerische Handlungsfreiheit gefährden. Hier sollte beizeiten eine Regelung getroffen werden.

Sekretariat der Kanzlei

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes und ist für Sie an Werktagen von 07:00 Uhr – 19:00 Uhr, also 12 Zeitstunden, telefonisch erreichbar. Der Bismarckplatz ist einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte von Heidelberg.

Testamentsberatung

Über das Sekretariat der Kanzlei kann ein Termin zur Rechtsberatung unter der Rufnummer:

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