Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Unternehmensnachfolge

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Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Anwaltsvereins Heidelberg e.V., der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein und der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Bei der Übertragung von Unternehmen auf die nachfolgende Generation reicht es nicht aus, lediglich auf die gesetzlichen Regelungen zu bauen, die beim Tode des Unternehmers bereitgestellt werden. Die Rechtsfolgen, die das Gesetz bei Fehlen entsprechender Regelungen anordnet, werden in der Regel weder von dem Unternehmer, der seine Nachfolge plant, noch von der nächsten Generation gewünscht. Am besten ist es daher, wenn bereits zu Lebzeiten des Unternehmers eine aktive Planung des Generationenwechsels stattfindet.

Rechtsanwalt Fathieh berät Sie professionell und kompetent bei Rechtsfragen hinsichtlich der Übertragung von Unternehmen.

Rechtsanwalt Fathieh

Sinnvolle Gesellschaftsform – sinnvolle Nachfolgeregelung

Zunächst ist es wichtig, dass das fortzuführende Unternehmens eine sinnvolle Gesellschaftsform aufweist. In diesem Zusammenhang ist erforderlich, dass eine vorteilhafte Nachfolgeregelung im Gesellschaftsvertrag getroffen wird. Hierbei muss ein qualifizierter Nachfolger ausgewählt werden, der in der Lage ist, den Fortbestand des Unternehmens zu gewährleisten. Zum Gesellschaftsrecht gibt es eine spezielle Unterseite der Kanzlei. Zur Absicherung von Familienmitgliedern sollten entsprechende Regelungen getroffen werden, beispielsweise in der Form von Vermächtnissen. Die Versorgung des Ehepartners kann zum Beispiel auch dadurch erfolgen, dass ihm bereits zu Lebzeiten des Unternehmers einzelne Vermögensgegenstände zugewendet werden; möglich sind auch Rentenzahlungen.

Nach Möglichkeit Erbschafts- und Schenkungssteuern vermeiden

Es gilt nach Möglichkeit, Erbschafts- und Schenkungssteuern zu vermeiden. Hier stellt insbesondere die sogenannte vorweggenommene Erbfolge ein geeignetes Mittel dar. Es ist hier möglich, durch frühzeitige Vermögensübertragungen Wertsteigerungen im Vermögen der nächstfolgenden Generation zu bewirken, die dann nicht von der Erbschaftssteuer erfasst werden.

Kanzleivideo zum Thema Unternehmensnachfolge, veröffentlicht am 28.08.2014

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Vorweggenommene Erbfolge – Rückforderungsrechte

Im Falle der vorweggenommenen Erbfolge sollte sich der Unternehmer Rückforderungsrechte vorbehalten, um Fehlentwicklungen vorzubeugen. Die gesetzlichen Bestimmungen über Widerrufs- und Rückforderungsrechte sind nur sehr spärlich. Daher empfiehlt es sich, vertraglich bestimmte Voraussetzungen sehr genau und detailliert zu definieren, unter denen der Unternehmer das bereits Gewährte zurückverlangen darf.

Pflichtteilsberechtigte

Ferner ist es sinnvoll, bereits vor dem Erbfall mit sämtlichen Pflichtteilsberechtigten Vereinbarungen zu treffen, damit deren Forderungen nicht die Liquidität oder gar die Substanz des Unternehmens gefährden können.

Verjährung von Pflichtteilsansprüchen

Auf der Kanzleiseite zur Verjährung von Pflichteilsansprüchen wird ein Urteil des Budesgerichtshofes vom Juni 2014 zu dieser Frage besprochen.

Komplexe Probleme bei einer Unternehmensnachfolge

Da eine Menge rechtlich komplexer Probleme bei einer Unternehmensnachfolge zu bewältigen sind, sollte unbedingt rechtzeitig vor dem Erbfall ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

Unternehmensstiftung

Für Familienunternehmen bietet sich in vielen Konstellationen oftmals die Gründung einer Unternehmensstiftung im Rahmen der Planung der Unternehmensnachfolge als ideale Gestaltung an. Ein Familienunternehmen kann so langfristig erhalten werden. Für viele Familienunternehmer ist daher die Unternehmensstiftung eine sehr interessante Gestaltungsmöglichkeit.

Die Gründung einer Unternehmensstiftung sollte niemals ohne vorherige anwaltliche Rechtsberatung erfolgen.

Unternehmensnachfolgeberatung ist überregional möglich

Eine Vertretung und Beratung ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern überregional – insbesondere im Rhein-Neckar-Kreis und Mannheim möglich. Rechtsanwalt Fathieh fährt auf Ihren Wunsch zur Rechtsberatung auch zu Ihnen in das Unternehmen oder zu Ihnen nach Hause.

Die Kanzlei ist für Sie vom montags bis freitags an Werktagen jeweils von 07:00 Uhr – 19:00 Uhr für Sie unter der Rufnummer 06221 / 97 99 20 telefonisch erreichbar.

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