Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Leitung einer Fortbildungs­veranstaltung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am 21.03.2013 durch Anwalt Fathieh

Thema des Kurzvortrags und der Fortbildungsveranstaltung:

„Aktuelle Rechtsentwicklungen zum Thema Abmahnung wegen Filesharing in Peer-to-Peer-Netzwerken unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung, insbesondere des Urteils des ersten Zivilsenates des Bundesgerichtshofes, Aktenzeichen: I ZR 74/12, vom 15.11.2012 zur Haftung von Eltern für das Filesharing minderjähriger Kinder "

Der Kurzvortrag wurde am 21.03.2013 gemeinsam mit einem Mannheimer Kollegen für den Arbeitskreis Gewerblicher Rechtsschutz des Anwaltsvereins Heidelberg e.V. und die Regionalgruppe Mannheim der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im Deutschen Anwaltsverein durchgeführt. Darüber hinaus wurde die Fortbildungsveranstaltung auch gemeinsam moderiert.

Für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, welche die Fortbildungsveranstaltung verpasst haben und sich einen ersten Überblick zu dem Thema verschaffen wollen, werden folgende Literaturempfehlungen gegeben:

Literarturhinweis im Mai 2013

In der monatlich erscheinenden Fachzeitschrift Kommunikation & Recht, Jahrgang 2013, wird in Heft 5 das Urteil des I. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 15.11.2012, Az: I ZR 74 / 12, zur Frage ob Eltern für das Filesharing eines minderjährigen Kindes als Störer haften, auf den Seiten 322 – 328 besprochen und unter anderem die Folgen für die Praxis im Kommentar von Dr. Florian Drücke erörtert.

Vortrag am 11.01.2012 durch Rechtsanwalt Fathieh

Gemeinsamer Vortrag mit einem Mannheimer Kollegen: „Aktuelle Rechtsprobleme zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing in sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken“ für den Arbeitskreis Gewerblicher Rechtsschutz des Anwaltsvereins Heidelberg e.V. nebst gemeinsamer Leitung der Fachveranstaltung.

Der Vortrag wurde für die gemeinsame Veranstaltung des Arbeitskreises Gewerblicher Rechtsschutz des Anwaltsvereins Heidelberg e.V. und der Regionalgruppe Mannheim der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im Deutschen Anwaltsverein gehalten.

Für diejenigen Kolleginnen und Kollegen welche den Vortrag verpasst haben, wird als erster Einstieg – um vor der Lektüre aktuellerer Urteile einen ersten Überblick zu erhalten – folgende Literaturempfehlung gegeben:

Vortrag am 09.12.2008 durch Anwalt Fathieh

Vortrag: „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ und die Auswirkungen auf das Zivilrecht für den Arbeitskreis Gewerblicher Rechtsschutz des Anwaltsvereins Heidelberg e.V.

Hintergrund: Durch das Urteil des Ersten Senats des BVerfG vom 27. Februar 2008 wurde ein neues Grundrecht mit dem Namen „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Wegen der Schutzpflichten des Staates hat diese grundrechtliche Neuschöpfung erhebliche Auswirkungen auf das Zivilrecht.

Für Mitglieder des Anwaltsvereins Heidelberg und alle Heidelberger Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die zu der Veranstaltung herzlich eingeladen waren, werden folgende Literaturempfehlungen gegeben:

Literaturempfehlung im April 2010 zu der Thematik: Elke Gurlit, Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen des Datenschutzes, Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang 2010, Heft 15 vom 08.04.2010, Seiten 1035 – 1041.

Zuvor erschienene Literatur zum Thema Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Roßnagel, Schnabel, Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und sein Einfluss auf das Privatrecht, NJW 2008, Seiten 3534- 3538, ComputerundRecht (CR), Heft 10 / 2008, Seite 613, Die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme als sonstiges Recht nach § 823 Abs. 1 BGB, ComputerundRecht (CR) Heft 7 / 2008, Seite 435, Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in Unternehmen Ausstrahlungswirkungen des neuen Grundrechts in die Privatwirtschaft, Kutscha, Mehr Schutz von Computerdaten durch ein neues Grundrecht?, NJW 2008, 1042-1044, Hoeren, Was ist das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ MMR 2008, 365, 366; Hirsch: Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme – Zugleich Anmerkung zu BVerfG, NJW 2008, 822, NJOZ 2008, 1907-1915; Gola, Klug: Die Entwicklung des Datenschutzrechts in den Jahren 2007/2008, NJW 2008, 2481, 2487; Eifert: Informationelle Selbstbestimmung im Internet – Das BVerfG und die Online-Durchsuchungen; NVwZ 2008, 521-523; JuS 6 / 2008 Das neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, Seiten 481 – 486; grundlegend vor dem Urteil: Weichert: Die Ökonomisierung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, NJW 2001, 1463 – 1469; Roggan, Online-Durchsuchungen: Rechtliche und tatsächliche Konsequenzen des BverfG-Urteils vom 27. Februar 2008, 1. Auflage 2008, (30. Juli 2008); Thomas Stogmüller, Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in Unternehmen, Ausstrahlungswirkungen des neuen Grundrechts in die Privatwirtschaft, in der Zeitschrift Computer und Recht CR (2008), Seiten 435-439; Thomas Böckenförde, Auf dem Weg zur elektronischen Privatsphäre, Zugleich Besprechung von BVerfG, Urteil v. 27.02.2008 – „Online-Durchsuchung“, in der Zeitschrift: Juristenzeitung, JZ 2008, Seiten 925-939; Gerrit Hornung, Ein neues Grundrecht. Der verfassungsrechtliche Schutz der „Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“, in der Zeitschrift Computer und Recht, CR 2008, Seiten 299-306.

Vorträge im Jahr 2007 von Rechtsanwalt Kian Fathieh

Vortag: „Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und deren Auswirkungen für die Harmonisierung und Effektuierung des UWG“ am 01.03.2007 für den Arbeitskreis Gewerblicher Rechtsschutz des Anwaltsvereins Heidelberg e.V.