Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Was ist nach Erhalt einer Abmahnung mit der Aufforderung innerhalb einer kurzen Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben zu tun?

Kurzfristige Terminvergabe und schnelle Hilfe wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und aufgefordert werden innerhalb einer kurzen Frist eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

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Rechtsanwalt Fathieh hat in Heidelberg Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geleitet, in denen das Thema Abmahnung mit der Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben behandelt worden ist.

Am 22. April 2016 wurde das Video zum Thema was nach Erhalt einer Abmahnung mit der Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben ratsam ist, veröffentlicht

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Häufig unnötige Kosten durch vermeintlich ersparte anwaltliche Beratungskosten

Rechtsanwalt Kian Fathieh hat leider in seiner anwaltlichen Praxis häufig erlebt, dass Abgemahnte durch ersparte Beratungskosten vor Abgabe einer Unterlassungserklärung unnötige, erhebliche und vor allem vermeidbare Kosten zu tragen hatten. Juristische Laien sollten immer vor Abgabe einer Unterlassungserklärung und vor Ablauf der von der Gegenseite zur Abgabe der Erklärung gesetzten Frist eine fachkundige Rechtsberatung einholen. Oftmals werden von juristischen Laien Informationen zum Thema Abmahnungen und Unterlassungserklärung aus dem Internet nicht richtig verstanden, wodurch unnötige und erhebliche Kosten entstehen können.

Rechtsanwalt Kian Fathieh

Wo spielen Abmahnungen mit der Aufforderung einer Unterlassungserklärung abzugeben eine Rolle?

Abmahnungen mit der Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben spielen beispielsweise im Wettbewerbsrecht, im Markenrecht, im Urheberecht und hier insbesondere auch bei den sogenannten Filesharing-Fällen und im Patentrecht eine wichtige Rolle.

Nach Erhalt einer Abmahnung mit der Aufforderung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sollte immer zeitnah eine anwaltliche Rechtsberatung erfolgen.

Juristische Laien sollten immer und ohne jede Ausnahme nach Erhalt einer Abmahnung immer eine anwaltliche Rechtsberatung zeitnah vereinbaren. Die von der Gegenseite mit der Abmahnung versandte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte ohne anwaltliche Rechtsberatung nicht einfach unterzeichnet werden. Die Bedeutung- und Tragweite und die erheblichen Risiken, die mit einer Unterlassungserklärung einhergehen können, sind juristischen Laien häufig nicht bewusst.

Sogar der Rechtsnachfolger eines Unternehmens kann, wenn eine Firmenfortführung gemäß § 25 HGB gegeben ist - so die Rechtsansicht des 4. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Hamm, NJW-RR 1995, Seiten 608-609 durch einen Unterlassungsvertrag seines Vorgängers gebunden werden.

Verhinderung weiterer Abmahnungen durch sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärungen bzw. präventive Unterlassungserklärungen

Im Hinblick auf die Frage, ob in der konkreten Fallkonstellation eine vorbeugende, präventive Unterlassungserklärung in Betracht kommt, sollte sich jeder Laie fachkundig rechtlich beraten lassen. Möglicherweise können für die Abgemahnten durch sogenannte präventive Unterlassungserklärungen Folgeabmahnungen verhindert werden.

Unterlassungserklärung in modifizierter Form

Je nach Fallkonstellation kann es angezeigt sein, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. In den meisten dieser Fälle sollte die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung jedoch nicht so abgegeben werden, wie es die Gegenseite wünscht. Vielmehr ist es in den allermeisten Fällen ratsam die Unterlassungserklärung modifiziert abzugeben, also in abgeänderter Form. Diese abgeänderte, also modifizierte Unterlassungserklärung sollte von einem Rechtsanwalt formuliert werden.

Vertragsstrafenversprechen und sog. neuer Hamburger Brauch

In einer Unterlassungserklärung erfolgt häufig das Versprechen einer Vertragsstrafe nach dem sogenannten neuen Hamburger Brauch. Bei dem sogenannten neuen Hamburger Brauch bestimmt der Unterlassungsgläubiger die Vertragsstrafe nach billigem, also gerechtem Ermessen. Die Höhe der Vertragsstrafe kann jedoch gerichtlich überprüft werden. Die Frage ob und wie eine Unterlassungserklärung im konkreten Fall abgegeben werden soll, sollte immer mit einem Rechtsanwalt ausführlich erörtert werden, der Erfahrung in diesem Rechtsbereich hat.

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Die Kanzlei Fathieh ist für Sie von montags bis freitags an Werktagen von 07:00 Uhr – 19:00 Uhr unter der Rufnummer

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