Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Patentrechts-Fortbildung vom 15.10.2014

Thema:Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Patentanwalt“

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Am Mittwoch, den 15. Oktober 2014, hat Herr Rechtsanwalt Fathieh für die Arbeitsgemeinschaft Gewerblicher Rechtsschutz des Anwaltsvereins Heidelberg e.V. die Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Patentanwalt“ für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Heidelberg geleitet.

Nach dem kurzen einführenden Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Fathieh zum Thema Patentrecht und zu der Bedeutung des Gerichtsstandortes Mannheim im Patentrecht hat ein anderer Rechtsanwalt aus Heidelberg, welcher zugleich auch Patentanwalt ist, und eine Patentanwältin aus Heidelberg zu Fragen der Zusammenarbeit zwischen Patentanwalt und Rechtsanwalt einen Vortrag gehalten und standen für diesbezügliche Fragen zur Verfügung.

Grund für die Beschäftigung mit dem Patenstreitort Mannheim im einführenden Vortrag ist der Umstand, dass sich am Landgericht Mannheim ein bedeutendes Patentgericht befindet. Das Landgericht Mannheim ist in Baden-Württemberg für alle dort geführten Patentstreitigkeiten örtlich zuständig. Sehr viele bedeutende Patentstreitigkeiten internationaler Konzerne wurden in Mannheim ausgetragen. Das Landgericht Mannheim zieht Patentkläger aus aller Welt an. Aus Presseberichten ist allgemein bekannt, dass im Februar 2014 Apple vor der 2. Zivilkammer des Landgerichtes Mannheim auf 1, 57 Milliarden Euro Schadensersatz verklagt worden ist. Das Landgericht Mannheim hat diese Klage abgewiesen. Sowohl die 2. Zivilkammer, als auch die 7. Zivilkammer sind am Landgericht Mannheim für Patentstreitsachen sowie auch unter anderem für Streitigkeiten im Arbeitnehmererfindungsrecht, für Topographieschutz-Rechtsstreitigkeiten und Sortenschutzstreitsachen zuständig.

Von juristischen Laien wird nicht selten irrig angenommen, dass ein Patentanwalt ein Rechtsanwalt sei, der sich im Patentrecht spezialisiert habe. Dies ist nicht zutreffend. Ein Patentanwalt ist nicht notwendig ein Jurist. Viele Patentanwälte haben nicht Jura studiert. Ein Patentanwalt muss sich an einer wissenschaftlichen Hochschule dem Studium naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer gewidmet und in diesem Studium (naturwissenschaftliche oder technische Fächer) eine staatliche oder akademische Prüfung mit Erfolg abgeschlossen haben. Patentanwälte haben darüber hinaus eine juristische Zusatzausbildung.

In vielen Fällen im Bereich des Patentrechts ist eine Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Patentanwalt sinnvoll und angezeigt. Viele Patentanwälte beraten im Hinblick auf Patentverletzungen und im Hinblick auf eine Patentanmeldung. Bei technischen Fragen ist der Patentanwalt sachkundiger.

Ein Patentanwalt ist demgegenüber aber bei Gerichten nur bedingt postulationsfähig. Zwar ist ihm bei Gericht auf Antrag einer Partei gemäß § 4 Patentanwaltsordnung (PAO) bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten das Wort zu gestatten, so zum Beispiel, wenn ein Anspruch aus einem im Patentgesetz geregelten Rechtsverhältnis geltend gemacht wird. Als Bevollmächtigter ist der Patentanwalt gemäß § 4 Absatz 3 der Patentanwaltsordnung (PAO) bei Gericht jedoch nur dann vertretungsbefugt, wenn eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist.

In sehr vielen Fällen ist eine Zusammenarbeit zwischen Patentanwalt und Rechtsanwalt nicht nur sinnvoll, sondern auch geboten. Das Thema der Zusammenarbeit ist daher im Bereich des Patentrechts wichtig.