Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung nachdem Sie von den U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg wegen Urheberrecht abgemahnt wurden.

Kurzfristige Terminvergabe

Kanzleitelefon 06221 / 97 99 20

(werktags von Montag – Freitag 07.00 Uhr – 19.00 Uhr)

Die U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnte im Dezember 2013 Internetanschlussinhaber wegen sogenanntem „Streamen“ ab, da dies ein Vervielfältigen gemäß § 16 Urhebergesetz darstellen würde. Vor dem Dezember 2013 war seitens der Kanzlei U+ C Rechtsanwälte wegen Filesharing aber nicht wegen sogenanntem „Streamen“ abgemahnt worden.

Bei dem sogenannten Streaming werden Dateien im flüchtigen Arbeitsspeicher, als Zwischenspeicher, auch RAM genannt, kurzzeitig technisch gespeichert.

Rechtsanwalt Kian Fathieh hatte am 10.12.2013 auf anwalt.de zu den damals aktuellen Abmahnungen der Rechtsanwälte U + C aus Regensburg für die Archive AG einen Beitrag veröffentlicht. Rechtsanwalt Fathieh hatte mehrere Mandanten, die von den im Dezember 2013 versendeten Abmahnungen der U + C Rechtsanwälte aus Regensburg für die Archive AG wegen behaupteten Streamings auf RedTube betroffen waren.

Kurze Fristen in den Abmahnschreiben

Da die Fristen in den Abmahnschreiben wegen behaupteten Urheberrechtsverstoßes durch Filesharing oder „Streamen“ sehr kurz sind, erhalten Sie, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, schnell einen Termin.

Rechtsanwalt Fathieh vertritt Sie nicht nur, wenn Sie wegen sogenanntem Streamen abgemahnt worden sind, sondern auch dann, wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass von Ihre Internetanschluss aus eine Urheberrechtsverletzung mittels sogenanntem Filesharing in Peer-to-Peer- Netzwerken begangen worden sein soll.

Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Thema Filesharing durch Anwalt Fathieh

Anwalt Fathieh hat am 21. März 2013 und am 11. Februar 2012 gemeinsam mit einem Rechtsanwalt aus Mannheim für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Filesharing geleitet.

Nähere Angaben finden Sie hier

Was ist generell zu tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Kein guter Rat wäre es, nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung einfach nichts zu unternehmen und die Abmahnung wegen Filesharing oder sogenanntem „Streamen“ zu ignorieren.

Sie sollten sich, wegen der im Abmahnschreiben benannten oft kurzen Fristen, so schnell wie möglich fachkundig anwaltlich rechtlich beraten lassen.

Keine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Rechtsberatung

In keinem Fall sollte die Unterlassungserklärung, die die gegenerische Kanzlei im Abmahnschreiben mitgesendet hat, einfach ohne fachkundigen Rechtsrat unterzeichnet werden.

Modifizierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Wenn es in Ihrer Fallkonstellation ratsam ist, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wird Anwalt Fathieh auf Ihren Wunsch hin diese für Sie formulieren und den gegnerischen Rechtsanwälten übermitteln.

Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite

Anwalt Fathieh wird, wenn er Sie vertritt fachkompetent und rechtskundig die Vergleichsverhandlungen mit der gegnerischen Rechtsanwaltskanzlei führen.

Interview des SWR-Fernsehens mit Anwalt Fathieh zum Thema Filesharing

Am 15. November 2012 wurde Herr Rechtsanwalt Fathieh zu dem Thema Filesharing vom SWR-Fernsehen anlässlich eines aktuellen Filesharing-Urteils befragt (sogenanntes Morpheus-Urteil). Das Interview war etwa drei Minuten lang und wurde am 15. November 2012 in der Landesschau Baden-Württemberg gesendet.

Lehrtätigkeit von Anwalt Fathieh

In dem Wintersemester 2009 / 2010 leitete Anwalt Fathieh an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg eine Arbeitsgemeinschaft im Gewerblichen Rechtsschutz. Gegenstand dieser Lehrveranstaltung waren unter anderem auch Rechtsfragen zum Thema Abmahnung wegen Filesharing in sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken.