Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Kartellrecht

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(werktags von Montag – Freitag 07.00 Uhr – 19.00 Uhr)

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Eine Vertretung und Beratung im Kartellrecht wird bundesweit angeboten, insbesondere auch wenn eine Geldbuße gegen Sie verhängt wurde.

Seit 2007 ist Herr Rechtsanwalt Fathieh Leiter der Arbeitsgemeinschaft Gewerblicher Rechtsschutz des Anwaltsvereins Heidelberg e.V. Das Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtschutz umfasst auch das Wettbewerbsrecht.

Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh leitete in dem Wintersemester 2009 / 2010 eine Arbeitsgemeinschaft im Gewerblichen Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg für Studierende ab dem dritten Semester. Gegenstand dieser Lehrveranstaltung war auch das Kartellrecht und Wettbewerbsrecht.

Herr Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. in Köln. Zu dem Gewerblichen Rechtsschutz gehört auch das Kartellrecht.

Bereits seit dem 01. Januar 2009, mithin seit nunmehr fünfzehn Jahren und neun Monaten, befindet sich die Kanzlei nicht mehr in der Weststadt, sondern in noch zentralerer Lage der Universitätsstadt Heidelberg, nahe des Adenauerplatzes und des Heidelberger Bismarckplatzes. Der Bismarckplatz ist einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte der Universitätsstadt Heidelberg.

Wenn Sie eine Frage zum Kartellrecht haben oder eine rechtliche Vertretung wünschen erhalten Sie von Herrn Rechtsanwalt Kian Fathieh sehr kurzfristig einen Termin. Die Kanzlei ist an Werktagen von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr unter 06221 / 97 99 20 also insgesamt 12 Zeitstunden für Sie telefonisch erreichbar.

Kanzleivideo zum Kartellstrafrecht, der Strafnorm wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, § 298 StGB

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Aufgrund der Rechtsfragen, die dem Urteil des 6. Zivilsenates des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 25.11.2009, Aktenzeichen: U 47/ 08 Kart (Vorinstanz: 7. Zivilkammer des Landgerichtes Mannheim Urteil vom 14.03.2008, Aktenzeichen: 7 O 263/07 Kart) zugrunde liegen, wird deutlich, dass das Kartellrecht für sehr viele Gewerbetreibende von Bedeutung sein kann. In dem Rechtsstreit ging es unter anderem um die Frage, ob ein Hersteller einem Händler den Vertrieb von Schulranzen über ein bestimmtes Internetportal verbieten darf. Der Hersteller hatte in diesem Fall seinen Fachhändlern unter anderem vorgeschrieben, die hochpreisigen Schulranzen, die als Markenware vertrieben wurden, nicht über Auktionsplattformen im Internet, wie zum Beispiel E-Bay zu vertreiben. Gegenstand des Verfahrens war unter anderem die Frage, ob der Händler gegen den Hersteller einen Unterlassunganspruch gemäß § 33 Absatz. 1, Satz 1 GWB, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) [Kartellgesetz] hat. Das Langegericht Berlin (Urteil vom 21.04.2009 – 16 O 729 /07 Kart) hatte sich ebenfalls mit der kartellrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebsverbots über E-Bay befasst. Die oben zitierten Entscheidungen des Landgerichtes Berlin und Landgerichtes Mannheim weichen nicht nur im Ergebnis, sondern auch in der Begründung voneinander ab.

Höhe der Geldbußen im Kartellrecht und einvernehmliche Verfahrensbeendigung des Bußgeldverfahrens

Im Kartellrecht gibt es grundsätzlich die Möglichkeit einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung des kartellrechtlichen Bußgeldverfahrens. Daher sollten Betroffene sobald ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist, schnell dergestalt anwaltlichen Rat einholen, ob in der konkreten Fallkonstellation gegebenenfalls sogenannte „Settlement-Gespräche" angeregt werden sollten. Ein sogenanntes „Settlement" führt regelmäßig zu einer Minderung der Geldbuße. Da die Geldbußen im Kartellrecht sehr hoch sein können, empfiehlt sich die anwaltliche Überprüfung, ob je nach konkreter Fallkonstellation sinnvollerweise ein „Settlement", also eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung angeregt werden sollte.

Literatur und Rechtsprechung zum Kartellrecht

(Bitte beachten Sie die Hinweise und den Haftungsausschluss im Impressum und auf der Seite Aktuelles. Die vorliegenden allgemeinen Informationen können kein Ersatz für eine Rechtsberatung sein.)

Korte, Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), Jahrgang 2010, Seite 25 (in diesem Aufsatz wird unter anderem zum Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, VI-Kart 9-11/07, zur Zumessung der Geldbuße gegen eine juristische Person, welcher eine Kartellrechtsordnungswidrigkeit ihres Geschäftsführers zugerechnet wurde, ausgeführt.

Emmerich, JuS, Jahrgang 2010, Seite 77 zu dem Urteil des BGH vom 06.05.2009 – KZR 39 /06. Zu Recht führt Professor Dr. Emmerich auf Seite 79 aus, dass dieses Urteil „Patent- und Kartellrechtsgeschichte schreiben“ wird. Das Urteil ist auch in der Zeitschrift Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), Heft 7, Seite 694 und in der Neuen Juristischen Wochenschrift Rechtsprechungsreport (NJW-RR), Heft 15, Jahrgang 2009, Seite 1074 dargestellt.

Bechtold, Die Entwicklung des deutschen Kartellrechts, Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang 2009, Heft 51, Seiten 3699 – 3706.

Zeitschrift Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), Jahrgang 2010, Heft 1, Seite 37, Stellungnahme der GRUR durch den Fachausschuss für Kartellrecht zu dem Entwurf einer Verordnung über die Anwendung von Art. 81 Abs. 3 EG auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen.

Bischke, Boger, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG), Jahrgang 2009, Heft 35, Seite 1382, Bundeskartellamt verhängt Bußgelder wegen Einflußnahme auf Wiederverkaufspreise in zwei Fällen.

Kafka, Die Ausschreibung der kommunalen Altpapierentsorgung im Spannungsfeld abfall- und kartellrechtlicher Anforderungen, Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau), Jahrgang 2009, Heft 12, Seiten 765 – 767.

Spiecker, Kartellrechtliche Zulässigkeit des Verbots eines Weitervertriebs über Auktionsplattformen, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungsreport (GRUR-RR), Jahrgang 2009, Heft 3, Seiten 81 – 85.

Telefonische Erreichbarkeit der Kanzlei Fathieh

Die Kanzlei Fathieh ist werktags telefonisch von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr unter der Telefonnummer:

06221 / 97 99 20

erreichbar.

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin, damit Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh für Ihr Anliegen Zeit hat.