Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Kurzfristige Terminvergabe nach Erhalt einer Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

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Angebot auf Abschluss eines Unterlassungsvertrages nach Erhalt einer Abmahnung

Zusammen mit einer Abmahnung wird in der Regel das Angebot unterbreitet eine vorbereitete Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dieses Angebot der Gegenseite sollte in keinem Fall einfach angenommen werden ohne anwaltliche Rechtsberatung. Oftmals sind Laien die weitreichenden Konsequenzen eines Unterlassungsvertrages nicht bewusst und die erheblichen finanziellen Risiken, die nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei bestimmten Handlungen entstehen können. Oftmals ist die Höhe der Vertragsstrafe je Fall der Zuwiderhandlung den Laien nicht bewusst, wenn z.B., eine Unterlassungserklärung nach dem sogenannten neuen Hamburger Brauch abgegeben worden ist.

Grundsatz: Nach Erhalt einer Abmahnung sollte immer eine anwaltliche Rechtsberatung erfolgen!

Am 22. April 2016 wurde das Kanzleivideo zu den Themata Abmahnung und Unterlassungserklärung veröffentlicht

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Laien sollten nach Erhalt einer Abmahnung immer eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen und nicht einfach eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, da die weitreichenden Folgen Laien oft nicht bewusst sind und Risiken nicht oder nicht vollständig erkannt werden.

Gültigkeitsdauer eines Unterlassungsvertrages Verjährung nach 30 Jahren oder nicht?

Rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren in 30 Jahren. Es ist umstritten, ob ein Unterlassungsvertrag länger als 30 Jahre gültig bleibt oder darüber hinaus ohne wirksame Kündigung noch länger wirkt. Ein Unterlassungsvertrag bindet grundsätzlich für immer und kann sogar den Käufer eines Unternehmens als Rechtsnachfolger verpflichten. Die Verstöße gegen den Unterlassungsvertrag verjähren zwar, aber der Unterlassungsvertrag selbst nicht.

Gemäß § 194 BGB verjähren Ansprüche, nicht aber Verträge. Ein Unterlassungsvertrag bindet daher grundsätzlich lebenslang.

Video zum Thema Unterlassungserklärung / Unterwerfungserklärung nach Erhalt einer Abmahnung

Nachfolgend ersehen Sie das am 28.05.2014 aufgenommene Video zum Thema Unterlassungserklärung / Unterwerfungserklärung:

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Bindung des Rechtsnachfolgers

Ein Unterlassungsvertrag kann sogar den Rechtsnachfolger eines Unternehmens binden, wenn eine Firmenfortführung gemäß § 25 HGB vorliegt (so der 4. Zivilsenat des OLG Hamm, NJW-RR 1995, Seiten 608-609).

Vorbeugende Unterlassungserklärung, sogenannte präventive Unterlassungserklärung

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seinem Urteil vom 28.02.2013, Aktenzeichen: I ZR 237 / 11, unter anderem mit Leitsatz und Gründen abgedruckt in der Neuen Juristischen Wochenschrift, Jahrgang 2013, auf den Seiten 2760 bis 2762, zur Frage der vorbeugenden Unterlassungserklärung Stellung bezogen. Der I. Zivilsenat hat in diesem Urteil die Rechtsansicht vertreten, dass eine ohne Aufforderung der Gegenseite erfolgte Abgabe und Übermittlung einer vorbeugenden Unterlassungserklärung keinen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Berechtigten am Urheberrecht darstelle, wenn der Erklärende vorher von anderen Rechteinhabern wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen angeschrieben und auf Unterlassung in Anspruch genommen worden ist.

Auch im Hinblick darauf, ob im konkreten Fall eine vorbeugende, präventive Unterlassungserklärung in Betracht kommt, sollte sich jeder Laie fachkundig rechtlich beraten lassen.

Modifizierte Unterlassungserklärung

Von einer modifizierten Unterlassungserklärung wird gesprochen, wenn die vorformulierte Unterlassungserklärung des Gegners nicht einfach unterschrieben, sondern verändert wird. Auch im Hinblick auf Modifizierungen der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte auf jeden Fall eine fachkundige rechtliche Beratung erfolgen.

Rechtsgebiete in denen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen eine Rolle spielen

Unterlassungserklärungen und Unterlassungsverträge spielen insbesondere im Markenrecht, Patentrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht eine wichtige Rolle. Aufgrund der Vielzahl der Abmahnungen die im Bereich des Urheberrechtes nach erfolgten Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken ausgesprochen werden, hat dieser Bereich eine große praktische Bedeutung. Oftmals werden Anschlussinhaber abgemahnt, die selbst keine Urheberrechtsverletzung begangen haben, sondern als Internetanschlussinhaber nach Störerhaftungsgesichtspunkten je nach Fallkonstellation möglicherweise Abmahnkosten zu tragen haben.

Vertragsstrafenversprechen

In einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte oft nur zur Zahlung einer „angemessenen Vertragsstrafe" im Falle der Zuwiderhandlung, gegen die in der Abmahnung beschriebene Verletzungshandlung. Oftmals ist diesen Personen gar nicht bewusst wie hoch eine solche „angemessene“ Vertragsstrafe in ihrem Fall sein wird und wie hoch das Kostenrisiko aufgrund der Abgabe einer Unterlassungserklärung sein kann.

Vertragsstrafe nach neuem „Hamburger Brauch“

Bei einer Vertragsstrafe nach dem sogenannten neuen Hamburger Brauch bestimmt der Unterlassungsgläubiger die Vertragsstrafe der Höhe nach billigem Ermessen. Diese kann aber durch das zuständige Gericht überprüft werden.

Vertragsstrafe nach dem sogenannten alten „Hamburger Brauch“

Bei einer Vertragsstrafe nach dem alten Hamburger Brauch wird die Vertragsstrafe durch das Gericht bestimmt, wenn gegen den Unterlassungsvertrag verstoßen wird.

Auskunftsverpflichtung in einer vorformulierten Unterlassungserklärung

Oft wird in der Unterlassungserklärung eine Verpflichtung abgegeben, Auskunft zu erteilen. Da eine Auskunftspflicht auch im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann, sollte auch hier jeder Laie sich unbedingt fachkundig beraten.

Rechtsanwalt Fathieh berät Sie mit seiner langjährigen Erfahrung als Anwalt umfassend und kompetent im Hinblick auf Unterlassungserklärungen.

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