Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Einigung mit der Betriebsschließungs­versicherung über eine Entschädigung

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Rechtsanwalt Fathieh berät und vertritt Sie gerne, wenn Ihnen Ihre Versicherung eine Einigung angeboten hat, die vorsieht, dass ein geringfügiger Teil der vereinbarten Versicherungssumme ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gezahlt wird und Sie darüber hinaus auf weitergehende Ansprüche verzichten.

Wann bieten Betriebsschließungsversicherungen eine Einigung an?

Ein Angebot für eine außergerichtliche Einigung erhalten Betroffene oftmals, nachdem diese Ansprüche gegenüber ihrer Betriebsschließungsversicherung geltend gemacht haben. Sie müssen davon ausgehen, dass Ihre Betriebsschließungsversicherung ein hohes Prozessrisiko sieht, wenn diese, nachdem Sie Ansprüche angemeldet haben, ein Angebot erhalten, das vorsieht, dass Sie nur einen Teilbetrag erhalten, welcher zu zahlen wäre, wenn der Versicherungsfall eingetreten wäre. Viele Versicherer bieten nur 15 % der vereinbarten Tagesentschädigung an. Dies auch oftmals nur für die Dauer der in vielen Fällen versicherten Schließungszeit von 30 Tagen. Was tatsächlich im konkreten Fall versichert ist, ergibt sich aus dem Versicherungsschein und den jeweiligen, dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Rechtsanwalt Kian Fathieh

Abfindungserklärung

In vielen Fällen erhalten Versicherte dann ein Abfindungsangebot mit Begleitschreiben, in dem auf über die Einigung mit der Versicherung hinausgehende Ansprüche verzichtet werden soll.

Ein solches Angebot sollten Betriebsinhaber nicht ohne vorherige Rechtsberatung unterschreiben. Es gibt Urteile, welche Klagen von Betriebsinhabern auf Versicherungsleistungen wegen coronabedingten Betriebsschließungen stattgegeben haben. So hat zum Beispiel das Landgericht München I einer Gaststätteninhaberin aus München nahezu 430.000,00 EUR zugesprochen. Die 12. Zivilkammer des Landgerichts München I sprach einem Gaststätteninhaber den Betrag von 1.014.000,00 EUR zu. Außergerichtlich hatte die Betriebsschließungsversicherung nur einen Teilbetrag von 15 %, und zwar in Höhe von 152.100,00 EUR angeboten, aber nur für den Fall, dass der Versicherungsnehmer auf alle darüber hinausgehenden Rechtsansprüche verzichtet. Hätte sich der Versicherungsnehmer ohne Rechtsanwalt außergerichtlich, so wie von der Betriebsschließungsversicherung gewünscht, geeinigt, hätte er 861.900,00 EUR weniger erhalten als in dem Prozess, in dem ein Rechtsanwalt für ihn vor dem Landgericht tätig geworden ist.

Viele Betriebsinhaber sind in diesen Streitigkeiten auch rechtsschutzversichert

In vielen Fällen bezahlt die Rechtschutzversicherung der Betriebsinhaber einen Großteil der Gerichtskosten und Anwaltskosten. Dies gilt sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren. Wenn Sie den Prozess verlieren sollten, zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung sogar, wenn sie bereits Deckung erteilt hat, die Anwaltskosten des Gegners, also Ihrer Betriebsschließungsversicherung.

Was sollten Sie tun, wenn Ihre Betriebsschließungsversicherung Ihnen ein Abfindungsangebot macht?

Wenn Sie ein Abfindungsangebot erhalten haben, sollten Sie schnell einen Termin zur Rechtsberatung vereinbaren. Oftmals gilt das Angebot der Betriebsschließungsversicherung nur drei Wochen ab Zugang des Angebotes zur außergerichtlichen Einigung. In vielen Fällen enthalten die Angebote der Versicherer die Formulierung, dass alle Rechtsansprüche aus der Betriebsschließungsversicherung wegen des neuartigen Coronavirus, also SARS-CoV-2 / Covid-19, abschließend mit dem Teilbetrag von 15 % abgegolten sind. Diese Angebote sollten Betriebsinhaber daher niemals ohne vorherige anwaltliche Rechtsberatung unterschreiben.

Der erneute, also der zweite Teil-Lockdown im November 2020, ist ein neuer Versicherungsfall

Von dem zweiten Teil-Lockdown betroffene Betriebsinhaber sollten ihrer Betriebsschließungsversicherung unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer erneuten Betriebsschließung aufgrund einer neuen landesrechtlichen Allgemeinverfügung gekommen ist. Eine zweite neuerliche Schließung des Betriebes kann je nach Fallkonstellation zu einem weiteren Rechtsanspruch gegen die Betriebsschließungsversicherung führen.

Kanzleisitz in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage in der Poststraße 2 der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes, einem der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs.

An Werktagen ist die Kanzlei von 07.00 Uhr – 19. 00 Uhr telefonisch erreichbar

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