Schwarzgeld im Nachlass - Was tun als Erbe?
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Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Anwaltsvereins Heidelberg e.V., der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein und der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Wird einem Vermögen, welches vorsätzlich der Besteuerung entzogen wurde, vererbt (sog. Schwarzgeld im Nachlass), wissen die Erben oftmals nicht, welche Risiken damit verbunden sind. Abgesehen von steuerrechtlichen und erbrechtlichen Gefahren können auch strafrechtliche Konsequenzen entstehen. Wenn Sie Schwarzgeld im Nachlass vermuten, sollten Sie unverzüglich eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen, um solche Risiken zu vermeiden.
Pflichten der Erben
Besteht der Verdacht, dass nicht versteuertes Vermögen im Erbe enthalten ist, entstehen verschiedene Pflichten für den Erben:
Anzeigepflicht: Gemäß § 153 der Abgabenordnung (AO) ist der Erbe verpflichtet, das Schwarzgeld im Nachlass unverzüglich, also „ohne schuldhaftes Zögern“, anzuzeigen. Von dieser Anzeigepflicht sind nicht nur die Erben betroffen, sondern auch Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker. Anzuzeigen ist jede Kenntnis von einer unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärung, welche zu einer Verkürzung der Steuern geführt hat oder führen wird, sofern sie noch nicht verjährt ist. Die Verjährung bestimmt sich nach der Festsetzungsfrist, welche festlegt, nach wie vielen Jahren für ein Kalenderjahr keine Steuererklärungen abgegeben oder geändert werden können. Grundsätzlich beträgt diese Frist maximal 10 Jahre. Der jeweilige Beginn der Festsetzungsfrist ergibt sich aus § 170 der Abgabenordnung und kann im Einzelfall für die Erben schwierig zu bestimmen sein.
Berichtigungspflicht: Es besteht die Pflicht, erforderliche Richtigstellungen vorzunehmen. Daher muss der Erbe die Steuererklärungen des Erblassers in den noch nicht verjährten Zeiträumen korrigieren. Aber auch eine bereits abgegebene Erbschaftssteuererklärung des Erben muss berichtigt werden, sofern noch keine steuerliche Verjährung eingetreten ist. Zudem muss auch die Steuererklärung des Erben richtiggestellt werden. Denn durch den Tod des Erblassers gehen Erträge wie Zinsen oder Dividenden auf den Erben über, sodass bei Unkenntnis über die Kapitalanlage der Erbe - je nach Fallgestaltung - möglicherweise jahrelang unwissentlich Erträge der Kapitalanlage nicht erklärt hat. Sobald Sie Kenntnis von einer solchen Kapitalanlage erhalten, müssen Sie unverzüglich eine Berichtigungserklärung abgeben.
Kanzleivideo zum Thema Schwarzgeld im Nachlass, veröffentlicht am 04.08.2016
Finanzielle Konsequenzen
Aufgrund der neuen Angaben werden Steuern nachträglich festgesetzt und erhoben. Infolgedessen können nicht nur Einkommenssteuern, sondern auch Gewerbesteuern, Umsatzsteuern und ggf. Kirchensteuern und der Solidaritätszuschlag fällig werden. Diese sog. Erblasserschulden werden gegenüber dem Nachlass geltend gemacht, sodass sich das Erbe und die Erbquote ggf. deutlich reduzieren wird. Dies kann auch Auswirkungen auf eventuell bestehende Pflichteilsansprüche haben.
Strafrechtliche Konsequenzen
Kommt der Erbe seiner Anzeige- und Berichtigungspflicht nicht nach, kann dies zu erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen führen. Wer gegen die Anzeige- und Berichtigungspflicht wissentlich oder zumindest leichtfertig verstößt, macht sich wegen einer eigenen Steuerhinterziehung durch Unterlassen bzw. einer leichtfertigen Steuerverkürzung durch Nichtanzeige strafbar. Für die Erfüllung des Tatbestandes einer Steuerhinterziehung ist bereits ein bedingter Vorsatz ausreichend. Dieser ist bereits dann gegeben, wenn der Erbe es für möglich hält, dass durch die Nichtberichtigung eine Steuerverkürzung eingetreten ist, und er dies billigend in Kauf nimmt. Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
Sind Sie Ihren steuerrechtlichen Pflichten nicht nachgekommen, ist auch noch eine sog. strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO möglich. Für weitere Informationen zum Rechtsinstitut der Selbstanzeige gibt es eine eigene Unterseite der Kanzlei Fathieh.
Wann sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Schwarzgeld im Nachlass enthalten ist, sollten Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt kontaktieren. Um steuerrechtliche, erbrechtliche und strafrechtliche Gefahren zu vermeiden, sollte möglichst schnell eine fachkundige anwaltlicheErstberatung erfolgen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Fathieh stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.
Beratung überregional möglich
Eine Vertretung und Beratung ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern überregional – insbesondere im Rhein-Neckar-Kreis und Mannheim möglich. Rechtsanwalt Fathieh fährt auf Ihren Wunsch zur Rechtsberatung auch zu Ihnen in das Unternehmen oder zu Ihnen nach Hause.
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