Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

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Strafverteidigung aufgrund des Tatvorwurfes Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall, aufgrund von Cum-Ex-Geschäften

Investmentbanker erhalten schnell einen Termin, wenn gegen diese wegen Steuerhinterziehung aufgrund von sogenannten Cum-Ex-Geschäften strafrechtlich ermittelt wird. Zur Thematik Strafverfahren und Strafverteidigung aufgrund von Cum-Ex-Geschäften gibt es eine Unterseite der Kanzlei Fathieh. Zur Frage der Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften gibt es eine weitere Unterseite der Kanzlei Fathieh.

Kanzleivideo, veröffentlicht am 27. November 2019, zur Frage der Strafbarkeit aufgrund von Cum-Ex-Geschäften von Investmentbankern

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Im Wirtschaftsstrafrecht ist eine Strafverteidigung nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg und den beiden baden-württembergischen Wirtschaftsstrafkammern Mannheim und Stuttgart, sondern darüber hinaus unter anderem im Rhein-Neckar-Kreis, in den Städten Mosbach, Karlsruhe, Frankenthal, Sinsheim, Schwetzingen, Darmstadt, Wiesloch und Weinheim möglich. Die Strafverteidigung von Investmentbankern aufgrund von Cum-Ex-Geschäften wird demgegenüber bundesweit angeboten. Bei besonderem Interesse an Ihrem Fall, kommt auch in anderen Fällen des Wirtschaftsstrafrechtes eine bundesweite Strafverteidigung in Betracht.

Rechtsanwalt Fathieh

Durch das Wirtschaftsressort der Zeit Online, wurde Rechtsanwalt Fathieh am Montag, den 10. März 2014 zu dem steuer- und wirtschaftsstrafrechtlichen Thema Selbstanzeigen interviewt. Unter folgender Adresse kann das Interview auf der Internetseite der Zeit gelesen werden:

Interview der Zeit Online vom 10.03.2014

Am 26. Juli 2017 wurde das Kanzleivideo zum Thema Strafbarkeit des Geschäftsführers einer GmbH oder UG wegen Insolvenzverschleppung veröffentlicht

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In dem Kanzlei-Video, welches am 16.12.2014 veröffentlicht worden ist, spricht Rechtsanwalt Fathieh über eine professionelle Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht.

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Rechtsanwalt Fathieh war am 05.02.2014 in einem Beitrag des SWR-Fernsehens zu dem wirtschaftsstrafrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Thema Selbstanzeigen zu sehen.

Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV)

Herr Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV).

Mitglied der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. (DStJG)

Anwalt Fathieh ist Mitglied der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. (DStJG).

Am 29. Juli 2013 wurde Herr Anwalt Fathieh vom SWR-Fernsehen in seiner Kanzlei mit einem Kamerateam besucht und zum Steuerstrafrecht, Thema Selbstanzeigen befragt. Dieser Fernsehbeitrag, in dem Anwalt Fathieh zu sehen war, wurde im Rahmen der Landesschau Baden-Württemberg am 02.08.2013 ausgestrahlt.

Das Kanzleivideo zur Strafverteidigung wegen Untreue, einer Zentralnorm des Wirschafsstrafrechts, wurde am 09. September 2015 veröffentlicht

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Rechtsanwalt Fathieh wurde im Juni 2013 für das Manager Magazin zum Thema Selbstanzeigen interviewt. Auf der Homepage des Manager Magazins Online ist ein Artikel vom 13. Juni 2013 mit einem Zitat von Rechtsanwalt Fathieh unter folgender URL zu lesen.

Am 15. Oktober 2015 wurde das Kanzleivideo zum Straftatbestand wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, § 298 StGB veröffentlicht, welches dem Kartellstrafrecht zuzurechnen ist

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Am Mittwoch, den 05.09.2012 wurde Rechtsanwalt Fathieh in seiner Kanzlei durch den SWR zu Selbstanzeigen im Steuerstrafrecht befragt. Das sehr kurze Interview wurde in der Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ am 06.09.2012 ab 20:15 Uhr im SWR-Fernsehen ausgestrahlt. Der Beitrag, in dem Anwalt Fathieh zu sehen war, hatte den Titel: „Vor Ort in der Schweiz und Heidelberg – Eine „heiße“ CD mit Folgen“.

Am Sonntag den 21.02.2010 sendete das Zweite Deutsche Fernsehen einen Bericht über Selbstanzeigen, in dem auch ein Interview mit Rechtsanwalt Fathieh zum Thema Selbstanzeigen gezeigt wurde.

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, wenn bei Ihnen gerade eine Hausdurchsuchung stattfindet oder stattgefunden hat oder ein Angehöriger von Ihnen verhaftet wurde oder sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, erhalten Sie rasch einen Termin. Wenn Sie Rechtsmittel gegen ein gerade ergangenes Urteil einlegen wollen (Berufung oder Revision), erhalten Sie ebenfalls schnell einen Termin.

Herr Rechtsanwalt Fathieh war im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.

Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V. und im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V.

Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V. und darüber hinaus auch Mitglied im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V.

Vertretungsbefugnis

Rechtsanwalt Fathieh ist bei der bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zugelassen und an allen Landgerichten, Amtsgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt.

Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung

Herr Rechtsanwalt Fathieh bietet eine Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung (§ 371 Abgabenordnung) und eine Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf Steuerhinterziehung an.

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Rechtsanwalt Fathieh bietet neben der Vertretung und Beratung in anderen Rechtsgebieten und der Strafverteidigung im sonstigen Strafrecht unter anderem im gesamten Wirtschaftsstrafrecht eine kompetente und qualitätsorientierte Strafverteidigung. Rechtsanwalt Fathieh bietet auch eine kompetente und professionelle Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung an.

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht auch bei dem Vorwurf Korruption

Geboten wird eine Strafverteidigung insbesondere auch bei dem Vorwurf der Korruption, also wenn Ihnen z.B. die Straftatbestände § 299 StGB, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 331 StGB, Bestechung, § 332 StGB, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, § 333 StGB, Vorteilsgewährung, § 334 StGB zur Last gelegt werden.

Delikte die dem Wirtschaftsstrafrecht zugerechnet werden

Zu den Delikten des Wirtschaftsstrafrechtes gehören unter anderem: Steuerstraftaten wie z.B. Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordung), Zollstraftaten (Zollstrafrecht ist der Teil des Steuerstrafrechtes welcher sich auf Zölle bezieht), also beispielsweise der Bannbruch (§ 372 Abgabenordnung), die Zollhinterziehung ( § 3 Absatz 3 in Verbindung mit § 370 Abgabenordnung) Steuerhehlerei (§ 374 AO). Zu dem Wirtschaftsstrafrecht zählt ferner unter anderem, § 400 AktG, Unrichtige Darstellung, § 331 HGB, Unrichtige Darstellung ( sogenannte Bilanzfälschung), Korruptionsstraftaten wie z.B. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 299 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung, (§ 333 StGB), Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266 a StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Insolvenzstraftaten, also z.B. Bankrott (§ 283 StGB) und Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283 b StGB), sogenannte Insolvenzverschleppung (z.B. gem. § 84 GmbHG, § 401 AktG), Straftaten gegen den Wettbewerb, also z.B. wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Delikte wie Betrug und Untreue, Kapitalanlagebetrug (§ 264 a StGB), Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, (§ 261 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB); Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB) als ein Teil des Arztstrafrechtes, Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG), Strafbare Kennzeichenverletzung (§ 143 MarkenG), § 34 Außenwirtschaftsgesetz, § 142 PatG und § 58 LFGB. Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch sieht bei Zuwiderhandlungen gegen dort benannte (§ 58 LFGB und § 59 LFGB) verbraucherschützende Rechtsvorschriften Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren vor. Weitere Wirtschaftsstraftaten sind in § 74 c des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) dargestellt.

Zwei Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Mannheim und Stuttgart für Wirtschaftsstrafrecht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es zwei Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafrecht in Stuttgart und Mannheim. Darüber hinaus gibt es in Baden-Württemberg eine sogenannte Konzentrationswirkung in Wirtschaftsstrafsachen, in denen eine Strafkammer in der ersten Instanz zuständig ist, bei dem Landgericht Mannheim und beim Landgericht Stuttgart.

Zum Beispiel ist bei Straftaten nach dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, oder dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe das Landgericht Mannheim zuständig, wenn in der ersten Instanz eine Strafkammer im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Karlsruhe sonst sachlich und örtlich zuständig wäre (sogenannte Konzentrationswirkung). In Steuerstrafsachen ist in Baden-Württemberg, wenn in erster Instanz eine Strafkammer in Baden-Württemberg sachlich und örtlich zuständig wäre, eine spezielle Zuweisung an die Landgerichte Mannheim und Stuttgart durch eine Verordnung des Landesjustizministeriums vorgesehen. Baden-Württemberg hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Zuständigkeiten im Bereich des Wirtschaftsstrafrechtes und deshalb auch im Steuerstrafrecht zu konzentrieren.

Sowohl das Landgericht Mannheim, als auch das Landgericht Stuttgart sind vom Kanzleisitz in Heidelberg aus gut zu erreichen.

Kanzlei in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg

Die Kanzlei befindet sich seit dem 01.01.2009, also seit fünfzehn Jahren nicht mehr wie früher in der Weststadt von Heidelberg, sondern in noch zentralerer Lage der Universitätsstadt Heidelberg, in der Poststraße 2, in der Nähe des Bismarckplatzes, einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs.

Bietet ein Einspruch gegen Ihren Strafbefehl Aussicht auf Erfolg?

Wenn Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wurde, prüft Herr Rechtsanwalt Fathieh auf Ihren Auftrag hin, die Erfolgsaussichten einer Einspruchseinlegung in Ihrem Fall. Bitte beachten Sie die kurze Frist innerhalb derer ein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden muss und bedenken Sie, dass die Prüfung auch Zeit benötigt.

Frist zur Einlegung eines Einspruches gegen den Strafbefehl

Bitte beachten Sie die kurze Frist zur Einlegung eines Einspruches gegen einen Strafbefehl. Diese Frist sollten Sie unbedingt beachten.

Strafverteidigung in Heidelberg, Mannheim, Stuttgart und weiteren Städten möglich

Eine Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern wie in allen anderen Fällen insbesondere auch im Rhein-Neckar-Kreis, in Mannheim, Karlsruhe, Stuttgart, Frankenthal, Weinheim, Sinsheim, Wiesloch, Schwetzingen und Darmstadt möglich.

Juristische Ausbildung

Während seines Juristischen Vorbereitungsdienstes war Herr Rechtsanwalt Fathieh zeitweise freiwilliger und nebenamtlicher Sitzungsvertreter am Amtsgericht für die Staatsanwaltschaft Heidelberg um wichtige und nützliche praktische Erfahrungen im Strafrecht zu gewinnen. Ferner war Herr Rechtsanwalt Fathieh- ebenfalls im Referendariat – im Rahmen der Zwischenprüfung Korrekturassistent im Strafrecht für Herrn Professor Dr. Wilfried Küper von der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.

Telefonische Erreichbarkeit der Kanzlei

Die Kanzlei ist an Werktagen von Montag-Freitag von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 06221 / 97 99 20 erreichbar. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin. Herr Rechtsanwalt Fathieh möchte für Ihr Anliegen Zeit haben.

Weitere Informationen zum Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht finden Sie auf der Seite www.heidelberg-strafrecht.de