Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Cum-Ex, Steuerstrafverfahren und Strafverteidigung

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Um was handelt es sich bei Cum-Ex oder Dividendenstripping?

Bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien zeitnah zu der Auskehrung einer Dividende leer verkauft und es kam in der Folge zu Ausstellungen von zwei oder noch mehr Bescheinigungen über Kapitalertragssteuer. Darüber hinaus haben sich Investoren auf diese Art und Weise Steuern zurückerstatten lassen, die sie zuvor gar nicht geleistet hatten. Denn es gab nur einen Steuerpflichtigen. Cum-Ex-Geschäfte sind eine Variante des sogenannten Dividendenstripping.

Zur Strafbarkeit in diesen Fällen

Zur Frage der Strafbarkeit wegen Cum-Ex-Geschäften gibt es eine spezielle und ausführliche Unterseite der Kanzlei Fathieh.

Wieso konnte es überhaupt zur Ausstellung von mehreren Bescheinigungen über Kapitalertragssteuer kommen?

Die Kapitalertragssteuer im Hinblick auf die Dividenden wurde bis einschließlich 2011 durch die jeweils auszahlende Aktiengesellschaft an das Finanzamt abgeführt. Die jeweils depotführende Bank stellte jedoch in den Jahren bis 2011 in einigen Fällen sowohl für den oder die Leerkäufer und auch teilweise für den Aktieninhaber Bescheinigungen über Kapitalertragssteuer aus. Dadurch erstatteten einige Finanzämter mehr Kapitalertragssteuern als der Staat tatsächlich eingenommen hatte.

Angekaufte Daten-CD

Das Handelsblatt berichtete am 03. September 2019, dass das Bundesland Nordrhein-Westfalen bereits Ende des Jahres 2015 eine Daten-CD gekauft habe, auf der 130 Geldinstitute aufgeführt seien, die sich zu Lasten des deutschen Fiskus mittels Cum-Ex-Deals bereichert hätten.

Der Steuerschaden durch Cum-Ex-Geschäfte zwischen 2005 und 2011 in Deutschland soll laut einer qualifizierten Schätzung von Professor Dr. Christoph Spengel mindestens 7,2 Mrd. Euro betragen.

Herr Professor Dr. Spengel von der Universität Mannheim berichtete im November 2018 von seinen Schätzungen, wonach in den Jahren 2005-2011 aufgrund der sogenannten Cum-Ex-Deals in Deutschland mindestens ein Steuerschaden von 7,2 Milliarden Euro entstanden sein soll. Für diese Schätzung habe Professor Dr. Spengel eine Dokumentation der Clearstream Banking AG ausgewertet. Bei der Clearstream Banking AG handelt es sich um eine Tochter der Deutschen Börse AG. Aktien, welche an der Börse notiert waren und auf die sich die Cum-Ex-Geschäfte bezogen, waren prinzipiell in einer Globalurkunde verbrieft. Wenn es sich um eine deutsche AG handelte, war diese Globalurkunde bei der Clearstream Banking AG hinterlegt. Bei dieser handelt es sich um eine Wertpapiersammelbank.

Gibt es in diesen Fällen bereits Steuerstrafverfahren?

Bereits 2019 standen zwei Investmentbanker vor der 12. Großen Strafkammer des Landgerichts Bonn vor Gericht. Den beiden Angeklagten wurde durch die Staatsanwaltschaft Köln vorgeworfen, dem Fiskus aufgrund von Cum-Ex-Geschäften einen Steuerschaden von rund 440 Millionen Euro zugefügt zu haben. Im Jahr 2020 verhängte das Landgericht Bonn Bewährungsstrafen gegen die beiden Angeklagten. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Diese wies der Bundesgerichtshof (BGH) zurück und stellte mit Urteil vom 28.07.2021 fest, dass Cum-Ex-Geschäfte grundsätzlich als Steuerhinterziehung strafbar sind. Es sind bereits bundesweit mehrere Cum-Ex-Verfahren bei Gericht anhängig. Aber auch bei Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland laufen vielfach Ermittlungsverfahren. Es ist daher davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten vermehrt zu Anklagen in Cum-Ex-Verfahren kommen wird, nachdem die generelle Strafbarkeit hiervon durch höchstrichterliche Entscheidung feststeht.

Was sollen betroffene Investmentbanker tun?

Von Cum-Ex-Geschäften betroffene Aktienhändler sollten sich möglichst frühzeitig, also bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens, anwaltlich beraten lassen. In einem Steuerstrafverfahren können Beschuldigte im Ermittlungsverfahren und später Angeklagte nach erfolgter Eröffnung des Hauptverfahrens die Aussage verweigern. Die Frage, ob eine Einlassung in der Sache im Ermittlungsverfahren oder später im gerichtlichen Steuerstrafverfahren erfolgt, ist eine sehr wichtige Weichenstellung. Diese Entscheidung sollte niemals ohne vorherige fachkundige anwaltliche Rechtsberatung erfolgen.

Kanzleivideo, veröffentlicht am 27. November 2019, zur Thematik Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften und deren Ablauf

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Schnelle Terminvergabe, wenn gegen Sie wegen Cum-Ex-Geschäften strafrechtlich ermittelt wird

Wenn gegen Sie strafrechtlich wegen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte ermittelt wird, sollten Sie sich schnell anwaltlich im Hinblick auf die Rechtslage beraten lassen. Sie erhalten daher in diesen Fällen schnell einen Termin durch Herrn Rechtsanwalt Kian Fathieh, wenn gegen Sie wegen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte ermittelt wird oder bereits Anklage gegen Sie wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall erhoben worden sein sollte.

Rechtsanwalt Fathieh hilft und verteidigt nach Mandatsübertragung.

Rechtsanwalt Fathieh hilft Beschuldigten im Ermittlungsverfahren nach Mandatsübertragung und entwirft für diese eine Verteidigungsstrategie. Es ist wichtig, dass möglichst frühzeitig im Steuerstrafverfahren ein Rechtsanwalt verteidigt und zuvor die richtige Verteidigungsstrategie entworfen wird. Nach erfolgter Mandatsübertragung als Strafverteidiger wird unverzüglich ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. Eine Erstberatung oder Rechtsberatung ist in diesen Fällen auch grundsätzlich ohne vorherige Mandatsübertragung möglich.

Über das Sekretariat der Kanzlei Fathieh können Sie einen Termin zur Rechtsberatung unter der Rufnummer: 06221 / 97 99 20 vereinbaren.

Rechtstipp der Kanzlei Fathieh vom 18.09.2019

Bundesweite Strafverteidigung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Deals

Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh bietet eine bundesweite Strafverteidigung in Steuerstrafverfahren wegen bereits stattgefundenen Cum-Ex-Geschäften an.

Auftritte in den Medien bezüglich des Steuerstrafrechts

Insgesamt viermal war Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh zu dem Themenfeld „strafbefreiende Selbstanzeigen im Steuerstrafrecht" im öffentlich-rechtlichen Fernsehen als Rechtsanwalt zu sehen. Er wurde zu diesem Gebiet auch von der Zeit Online und dem Manager Magazin Online interviewt und in diesen Publikationen auch zitiert.

Schnelle Beantwortung von Journalistenanfragen im Hinblick auf allgemeine rechtliche Informationen zu Cum-Ex-Geschäften

Allgemeine Informationen zu der Rechtslage im Hinblick auf Cum-Ex-Geschäfte werden Journalisten schnell beantwortet.

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