Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Widerrufsrecht Verbraucher - Gesetzesänderung in Kraft seit 21.03.2016

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Viele Widerrufsbelehrungen fehlerhaft

Sehr viele Widerrufsbelehrungen im Hinblick auf Verbraucherdarlehen, für den Kauf oder Bau eines Hauses oder sonst zur Finanzierung einer Immobilie sind fehlerhaft. Bei den zwischen dem Jahre 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenen Verträge kann davon ausgegangen werden, dass ca. 80 % der Darlehensverträge ewig widerrufbar waren.

Da die Zinsen derzeit niedriger als vor Jahren sind, bringt ein wirksamer Widerruf oftmals erhebliche finanzielle Vorteile. In einigen Fällen hat ein wirksamer Widerruf eines Darlehens, für den Kauf einer Immobilie, eine Ersparnis von über 50.000, 00 EUR zur Folge. Bei einem bereits abgewickelten und 10 Jahre durchgeführten Vertrag kann alleine die Rückforderung von überzahlten Zinsen schon über 50.000,00 EUR ausmachen.

Gesetzesänderung am 21.03.2016 in Kraft getreten

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 21.03.2016 nunmehr regulierend eingegriffen und eine neue gesetzliche Regelung getroffen, die zur Folge hat, dass die meisten Verbraucherverträge zur Finanzierung einer Immobilie, die zwischen dem 01.09.2002 und 10.06.2010 abgeschlossen worden sind, nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufen werden können.

Am 22. April 2016 wurde das neue Kanzleivideo zur Gesetzesänderung aufgenommen, welche am 21.03.2016 zum Widerrufsrecht in Kraft getreten ist

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Die Mehrzahl der Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft

Die Mehrzahl der Widerrufsbelehrungen der Kreditverträge, die im Zeitraum zwischen dem Jahre 2002 bis zum 10.06.2010 abgeschlossen worden sind, sind fehlerhaft. Es kann davon ausgegangen werden, dass etwa 80 % der in diesem Zeitraum abgeschlossenen Verträge widerrufbar sind.

Was ist nun zu tun?

Wenn Sie zwischen dem 01.09.2002 bis zum 10.06.2010 als Verbraucher einen Kreditvertrag, also einen Darlehensvertrag, zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen haben, sollen Sie diesen schnell durch einen Anwalt überprüfen lassen. Ein wirksamer Widerruf kann je nach Fall ganz erhebliche finanzielle Vorteile haben. Je nach Fallkonstellation kann ein wirksamer Widerruf einen finanziellen Vorteil von über 50.000, 00 EUR zur Folge haben.

Erstberatung 226.10 EUR inclusive Mehrwertsteuer

Angesichts der erheblichen Chancen und der großen Wahrscheinlichkeit, dass ein Vertrag der zwischen dem Jahre 2002 bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurde, noch wirksam widerrufbar ist, sollten sich alle Betroffenen zeitnah wegen des drohenden Fristablaufes am 21.06.2016 rasch anwaltlich beraten lassen.

Weitere Informationen zum Widerruf finden Sie auf der Unterseite der Kanzlei zum Widerruf eines Verbraucherdarlehens / Verbraucherkredits

Auf der Seite zum Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages / Verbraucherkreditvertrages finden Sie weitere Informationen zum Thema und ein Kanzleivideo zur Thematik Widerruf.

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Von Montag bis Freitags ist die Kanzlei werktags jeweils von 07:00 Uhr – 19:00 Uhr für Sie unter der Rufnummer

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