Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Widerruf eines Verbraucherdarlehens

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Rechtsanwalt Kian Fathieh berät und vertritt Sie mit seiner langjährigen Erfahrung als Anwalt kompetent beim Widerruf eines Verbraucherdarlehens.

Nicht immer muss der Ablauf einer Widerrufsfrist bedeuten, dass ein Kreditvertrag nicht mehr wirksam widerrufen kann. Der Widerruf eines Verbraucherdarlehens, das zum Beispiel für einen Hauskauf in Anspruch genommen wurde, kann wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch nach Ablauf der von der Bank mitgeteilten Widerrufsfrist möglich sein.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung (insbesondere BGH, Urteil vom 10.03.2009 – XI ZR 33/08, dessen Entscheidung hier in einem wesentlichen Aspekt besprochen wird) ist ein großer Teil der von Kreditinstituten bei Verbraucherkrediten in der Vergangenheit verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft, was zur Folge hat, dass die Verbraucher ihre diesbezüglichen Willenserklärungen widerrufen und damit die Unwirksamkeit des Darlehensvertrages herbeiführen können, auch wenn die von der Bank mitgeteilte Widerrufsfrist bereits lange abgelaufen ist.

Auch heute, Stand 26.01.2024, sind noch viele Verträge wegen fehlender Widerrufsbelehrung wirksam widerrufbar

Auch heute - Stand 26.01.2024 - sind viele Kreditverträge wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen nach wie vor widerrufbar. Wegen der derzeit niedrigen Zinsen kann eine Rechtsberatung und Vertretung im Hinblick auf die Möglichkeit des Widerrufes eines Kreditvertrages einen Vermögenvorteil von vielen Tausend Euro zur Folge haben.

Wichtige Gesetzesänderung seit dem 21.03.2016 in Kraft

Seit dem 21.03.2016 ist eine Gesetzesänderung zum Widerrufsrecht für sogenannte Immobiliardarlehensverträge in Kraft getreten. Aufgrund dieser Gesetzesänderung konnten fast alle sogenannten Verbraucherkreditverträge zur Finanzierung einer Immobilie, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind, nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufen werden.

Am 25. April 2016 wurde das Kanzleivideo zur Gesetzesänderung 2016 im Hinblick auf das Widerrufsrecht veröffentlicht

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Am 26.02.2015 wurde das Video der Kanzlei zur Thematik fehlerhafte Widerrufsbelehrungen veröffentlicht

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Viele Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft

Bei einem Verbraucherkreditvertrag steht dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Der Lauf dieser Frist ist bei einem Verbraucherdarlehensvertrag davon abhängig, dass der Verbraucher neben der Widerrufsbelehrung auch eine Vertragsurkunde oder seinen eigenen schriftlichen Antrag im Original oder in Abschrift erhält. Daher hat sich aus der Widerrufsbelehrung bei Schriftform des Vertrages eindeutig zu ergeben, dass die Widerrufsfrist nur dann in Gang gesetzt wird, wenn dem Verbraucher neben dem Erhalt der Widerrufsbelehrung eine Urkunde zur Verfügung gestellt wird, die seine eigene Vertragserklärung enthält. Denn lediglich dann, wenn eine Vertragserklärung vom Verbraucher schon abgegeben worden ist oder wenigstens zur gleichen Zeit mit der Belehrung abgegeben wird, mithin falls die Belehrung auf eine bestimmte Vertragserklärung des Verbrauchers Bezug nimmt, ist der Verbraucher zur sachgerechten Wahrnehmung der ihm zustehenden Überlegungsfrist in der Lage.

Auch andere Fehler denkbar

Auch andere Fehlerquellen im Rahmen der Widerrufsbelehrung sind möglich, sodass es sich empfiehlt, den abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, wenn ein Widerruf gewünscht wird. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass derzeit neu abgeschlossene Darlehensverträge wesentlich günstigere Zinsen vorsehen.

Bei Widerruf Rückabwicklung

Wenn durch den Verbraucher ein wirksamer Widerruf vorgenommen wird, erfolgt eine Umwandlung des Vertrages in ein Rückabwicklungsverhältnis, das eine Wirkung ex nunc entfaltet, also nicht für die Vergangenheit gilt, sondern nur für die auf den Widerruf folgende Zeit entsteht. Die Bank hat dem Verbraucher die von ihm aus seinem Vermögen erbrachten Zins- und Tilgungsraten zurückzuzahlen.

Gezahlte Darlehensraten sind zu verzinsen

Ferner steht dem Verbraucher auch ein Anspruch auf Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bezüglich der geleisteten Raten zu. Zwar sind nur Nutzungen herauszugeben, die tatsächlich gezogen worden sind; nach Auffassung des Bundesgerichtshofs streitet indes bei Zahlungen an eine Bank eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Kreditinstitut Nutzungen gezogen hat, die sich auf den Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz belaufen.

Auch Rückerstattung bezüglich sogenannter verbundener Geschäfte

Bei einem sogenannten verbundenen Geschäft führt der Widerruf der Darlehensvertragserklärung zugleich dazu, dass der Verbraucher auch nicht mehr an den finanzierten Vertrag (im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall, dessen Aktenzeichen oben genannt worden ist, der Beitritt zu einer Fondsgesellschaft) gebunden ist. Das finanzierende Kreditinstitut hat dem Verbraucher daher nicht nur sämtliche Leistungen zurückzuzahlen, die er aus seinem Vermögen an den Darlehensgeber erbracht hat, sondern auch – bezüglich des finanzierten Geschäfts – alle Leistungen, die von ihm an den Unternehmer bewirkt worden sind. Die zurückzuerstattenden Leistungen umfassen nicht nur die an den Darlehensgeber erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen, sondern auch eine Anzahlung, die der Unternehmer aus eigenen Mitteln des Verbrauchers erhalten hat. Wenn mithin bezüglich des finanzierten Rechtsgeschäfts keine komplette Fremdfinanzierung erfolgt ist, besteht eine Verpflichtung des Kreditinstituts zur Erstattung auch des Anteils, den der Darlehensnehmer aus seinen eigenen Mittel aufgebracht hat.

Kein Rechtsmissbrauch

Zwar kann mag in vielen Fällen schon ein beträchtlicher Zeitraum zwischen dem Abschluss des Darlehensvertrags und einem potenziellen Widerruf vergangen sein. Eine Verwirkung oder die erfolgreiche Berufung des Kreditinstituts auf rechtsmissbräuchliches Verhalten dürfte indes wohl von den meisten Instanzgerichten in den meisten Fällen verneint werden, da das Gesetz bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung prinzipiell ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht bereitstellt.

Folgerungen

Eine Prüfung des Verbraucherkreditvertrages auf die Richtigkeit einer Widerrufsbelehrung ist sinnvoll, wenn eine günstigere Zinsbelastung erzielt werden kann. Dies kann nicht nur durch einen Widerruf der Willenserklärung des alten Verbraucherkreditvertrages und den Abschluss eines neuen Darlehensvertrages erreicht werden; es bietet sich vielmehr auch an, zu versuchen, bei dem Kreditinstitut, das die fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, unter Hinweis auf die Widerrufbarkeit eine deutlich günstigere Verzinsung zu erzielen.

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