Kanzleitelefon 06221 / 97 99 20
Rechtsanwalt Kian Fathieh hat als akademischer Mitarbeiter mit Lehrverpflichtung und darüber hinaus auch als Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg unter anderem auch Lehrveranstaltungen geleitet, die das Zustandekommen von Verträgen zum Inhalt hatten und sich mit der Anfechtung von Verträgen, der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) und der Formvorschriften für Verträge beschäftigten.
Im Vertragsrecht ist eine Beratung und Vertretung nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg sondern unter anderem im Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, im Kraichgau und insbesondere auch in den Städten Mosbach, Mannheim, Karlsruhe, Frankenthal, Darmstadt, Ludwigshafen, Sinsheim, Weinheim, Schwetzingen und Wiesloch möglich.
Der Deutsche Anwaltsverein warnt mit dem Satz: "Die meisten Unfälle passieren am Schreibtisch" vor den Folgen, die ein Vertragsschluss haben kann. Oftmals werden schwerwiegende Fehler im Vertrag erst nach Jahren ersichtlich. Ein ohne juristische Beratung erfolgter Vertragsschluss mit oder ohne Unterschrift kann erhebliche wirtschaftliche Nachteile haben und sogar zum Ruin führen.
Rechtsanwalt Kian Fathieh berät Sie kompetent, professionell und qualifiziert, wenn Sie eine Frage zum Vertragsrecht haben. Auf Wunsch wird für Sie ein Vertrag einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) entworfen oder ein Vertrag oder ein Vertragsentwurf für Sie rechtlich geprüft.
Ferner gehört zu der anwaltlichen Dienstleistung von Herrn Rechtsanwalt Fathieh im Vertragsrecht auch die Prüfung, ob der von Ihnen geschlossene Vertrag z.B. wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung von Ihnen noch angefochten werden kann.
Rechtsanwalt Kian Fathieh begleitet Sie auch gerne als juristischer Berater zu den Vertragsverhandlungen, insbesondere im Hinblick auf einen Darlehensvertrag, Gesellschaftsvertrag (z.B. im Hinblick auf die Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - GbR), bei einem Grundstückskaufvertrag, Bauvertrag oder Architektenvertrag - und berät Sie in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Auch langjährige Pachtverträge oder gewerbliche Mietverträge, vertragliche Regelungen im Hinblick auf die Übernahme einer Arztpraxis oder Zahnarztpraxis oder Geschäftsübernahmen / Betriebsübernahmen, Übernahme eines Unternehmens, Softwareverträge, Softwareentwicklungsverträge, Softwarelizenzverträge werden im Hinblick auf alle juristischen Folgen für Sie qualifiziert und professionell überprüft.
Vertragstypen gibt es viele, so z.B. Werkverträge, Kaufverträge, Pachtverträge, Darlehensverträge, Bürgschaftsverträge, Mietverträge etc. Im deutschen Recht gilt prinzipiell der Grundsatz der Vertragsfreiheit (Vertragsautonomie). Einige Verträge können formfrei geschlossen werden - andere benötigen eine bestimmte Form.
Juristischen Laien ist häufig nicht bekannt, dass zum Beispiel ein Bürgschaftsvertrag noch weitreichendere Folgen haben kann als die Bestellung einer Grundschuld. Nicht selten ist den Vertragsschließenden neben vielen anderen Rechtsfragen zum Beispiel bei einem Eintritt eines neuen Gesellschafters in eine Gemeinschaftspraxis in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nicht bekannt, ob der neu eintretende Arzt oder Zahnarzt auch für Altverbindlichkeiten der Gemeinschaftspraxis, also für Verbindlichkeiten haftet, die vor seinem Eintritt begründet wurden. Bei einem sogenannten Praxiskaufvertrag oder
Arztpraxisübergabevertrag stellt sich unter anderem auch die Frage wie eine wirksame Konkurrenzschutzklausel, also ein Wettbewerbsverbot rechtswirksam vereinbart werden kann.
Sollten Sie insbesondere die Absicht haben einen Praxisübernahmevertrag, einen Gemeinschaftspraxisvertrag, Pachtvertrag, gewerblichen Mietvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag oder Gesellschaftsvertrag zu schließen, erhalten Sie bei Herrn Rechtsanwalt Fathieh auch kurzfristig einen Termin.
Eine Vertretung und Beratung im Vertragsrecht ist überregional möglich
Eine Vertretung und Beratung im Vertragsrecht ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern überregional - insbesondere im Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, im Kraichgau, in den Städten Frankenthal, Mosbach, Mannheim, Karlsruhe, Darmstadt, Ludwigshafen, Schwetzingen, Wiesloch, Weinheim und Sinsheim möglich.
Die Kanzlei befindet sich in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Heidelberger Bismarckplatzes. Der Bismarckplatz ist einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte in Heidelberg.
Die Kanzlei ist für Sie vom montags bis freitags an Werktagen jeweils von 07:00 Uhr - 19:00 Uhr für Sie unter der Rufnummer 06221 / 97 99 20 telefonisch erreichbar. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin, damit Anwalt Fathieh für Ihre Fragen zum Vertragsrecht Zeit hat.
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