Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Selbstanzeigenberatung

Kanzleitelefon 06221 / 97 99 20

Im Hinblick auf eine Selbstanzeige ist eine Beratung bundesweit möglich.

Rechtsanwalt Fathieh war insgesamt viermal im öffentlich-rechtlichen Fernsehen im Abendprogramm als Rechtsanwalt zum Thema strafbefreiende Selbstanzeigen zu sehen.

Sie erhalten schnell einen Beratungstermin, wenn Sie sich wegen nicht ordnungsgemäß erklärten Einnahmen als Airbnb-Vermieter wegen einer Selbstanzeige rechtlich beraten lassen möchten. Aufgrund einer Gerichtsentscheidung in Irland hat Airbnb Daten von allen in der Bundesrepublik Deutschland registrierter Airbnb-Vermieter an das Finanzamt Hamburg herausgegeben. Diese Daten werden oder wurden an die örtlichen Finanzämter der anderen Bundesländer weitergegeben werden.

Kanzleivideo zum Thema Auslandskonten, Selbstanzeige und automatisierter Datenaustausch

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Schnelle Terminvergabe, wenn Sie sich wegen des Abkommens über den automatisierten Datenaustausch rechtlich über eine strafbefreiende Selbstanzeige beraten lassen wollen. Staaten, wie beispielsweise die Schweiz, Lichtenstein, Luxemburg, die Kanalinsel Guernsey, Österreich und die Cayman Islands, haben sich in einem Abkommen verpflichtet, in Zukunft für Steuerzwecke relevante Daten von in Deutschland Steuerpflichtigen an deutsche Steuerbehörden zu übermitteln. Es sind schon bereits mehr als 100 Länder und Gebiete diesem Abkommen beigetreten. Zukünftig wird auch - Stand: 30.08.2021 - die Türkei Daten über in Deutschland Steuerpflichtige übermitteln.

Der Deutsche Bundesrat hat am 19.12.2014 dem Gesetz zur Verschärfung der Selbstanzeige zugestimmt, nachdem der Deutsche Bundestag dieses Gesetz bereits am 04.12.2014 verabschiedet hatte. Die Verschärfung ist am 01.01.2015 in Kraft getreten.

Am 11.04.2016 wurde das Kanzleivideo zum Thema „Panama-Papers“, Selbstanzeige und Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung veröffentlicht

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Das Video der Kanzlei Fathieh zu dem Thema Selbstanzeige und Steuerstrafrecht generell wurde am 08.02.2016 veröffentlicht

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Am 29.05.2015 wurde das Kanzleivideo zum Thema Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung aufgenommen

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Am 29.01.2015 wurde das Kanzleivideo zur gesetzlichen Verschärfung der Selbstanzeige seit dem 01.01.2015 veröffentlicht.

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Unterseite der Kanzlei mit Informationen zur Verschärfung der gesetzlichen Voraussetzungen der Selbstanzeige

Am 10. März 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh von der Zeit Online, Ressort Wirtschaft, zu dem Thema Selbstanzeigen interviewt. Hier der Link zu dem Interview auf der Seite der Zeit:

Interview der Zeit Online, Ressort Wirtschaft, mit Rechtsanwalt Fathieh vom 10.03.2014 über Selbstanzeigen mit dem Titel: „Ich halte eine Gefängnisstrafe für wahrscheinlich“

In dem Video vom 07.November 2014 gehe ich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 03.11.2014 zur Verschärfung der Selbstanzeige ein:

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Am 05.02.2014 wurde im SWR-Fernsehen ein Interview mit Rechtsanwalt Fathieh zu Selbstanzeigen in der Landesschau Baden-Württemberg gezeigt.

Der Präsident des Bundesfinanzhofes, Herr Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, wird in einem Interview vom 27.04.2014 auf der Internetseite der finanzen.net GmbH im „Euro am Sonntag-Interview“ dergestalt zitiert, dass Steuerfahnder berichten würden, dass die meisten Selbstanzeigen fehlerhaft seien, weil diese den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprächen.

Bei einer Selbstanzeige sollte eine sehr hohe Sorgfalt angewendet werden, da entsprechend nachlässiges Verhalten die strafbefreiende Wirkung gefährden kann. Laien sollten immer und ohne jegliche Ausnahme fachkundige, professionelle Hilfe zur Abfassung einer Selbstanzeige in Anspruch nehmen. Alle in der Bundesrepublik Deutschland Steuerpflichtigen, welche z.B. Kapitalerträge bisher nicht oder nicht vollständig erklärt haben, sollten sich unverzüglich rechtlich im Hinblick auf eine Selbstanzeige beraten lassen.

Die Finanzminister der Länder hatten sich am Freitag, den 09.05.2014 auf ihrer Tagung in Stralsund darauf geeinigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige ab dem 01.Januar 2015 verschärft werden sollen. So sollten nach dem Wunsch der Länderfinanzminister die Strafverfolgungsverjährung für alle Fälle von Steuerhinterziehung generell auf 10 Jahre zum 01.01.2015 verlängert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 03.11.2014 sah ebenfalls eine Erklärungspflicht für 10 Jahre vor. Dieser Gesetzentwurf wurde am 06.11.2014 im Bundestag beraten.

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Herr Rechtsanwalt Fathieh wurde am Montag, den 29.07.2013 vom SWR-Fernsehen in seiner Kanzlei besucht und zu dem steuerstrafrechtlichen Thema Selbstanzeigen als Jurist befragt. Der Fernsehbeitrag in dem Rechtsanwalt Fathieh zu dem steuerstrafrechtlichen Thema Selbstanzeigen zu sehen ist, wurde am Freitag, den 02.08.2013 in der Landesschau Baden-Württemberg ausgestrahlt.

Rechtsanwalt Fathieh wurde darüber hinaus am 12.06.2013 zum Thema Selbstanzeigen interviewt. In Folge dieses Interviews wurde am 13.06.2013 Herr Rechtsanwalt Fathieh in einem Artikel des Manager Magazin Online im Hinblick auf Selbstanzeigen zitiert. Dieser Artikel über Selbstanzeigen befindet sich auf der Internetseite des Manager Magazin Online hier:

Schnelle Terminvergabe, wenn Sie sich wegen der aktuellen Presseberichterstattung ab dem 12. Juni 2013 über den Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission, welcher die Erstreckung des automatischen Austausches von Steuerdaten auf alle Kapitaleinkünfte in der EU vorsieht, über eine Selbstanzeige in Ihrem konkreten Fall rechtlich beraten lassen wollen.

Rückruf-Service

Eine Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern bundesweit insbesondere im Kraichgau, Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis und den Städten Mannheim, Stuttgart, Karlsruhe, Mosbach, Ludwigshafen, Schwetzingen, Sinsheim, Darmstadt, Weinheim, Wiesloch und Frankenthal möglich.

Anwalt Fathieh ist Mitglied der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. (DStJG) und Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V (WisteV). Darüber hinaus ist Anwalt Fathieh Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins und der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Eine rechtzeitige und wirksame Selbstanzeige kann eine Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung verhindern. Informationen zur Strafverteidigung nach erfolgter Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung finden Sie hier.

Am 06.09.2012 strahlte das SWR-Fernsehen in der Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ ein sehr kurzes Interview mit Rechtsanwalt Fathieh zu Selbstanzeigen aus, welches vom SWR in der Kanzlei aufgenommen wurde.

Am Sonntag den 21.02.2010 strahlte das ZDF um 18.00 Uhr ein Interview mit Rechtsanwalt Kian Fathieh im Hinblick auf Selbstanzeigen aus.

Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V. und im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V.

Seit dem 04. März 2013 gibt es Pressemeldungen, dass teilweise Schweizer Banken ihre Kunden zu einer Selbstanzeige bewegen wollen. Herr Rechtsanwalt Fathieh berät Sie fachkompetent, zeitnah und professionell im Hinblick auf eine Selbstanzeige auch dann, wenn Sie sich aus eigenen Stücken im Hinblick auf eine Selbstanzeige rechtlich beraten lassen wollen. Alle in der Bundesrepublik Deutschland Steuerpflichtigen, die bisher ihre z.B. in der Schweiz erzielten Kapitalerträge nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig der zuständigen Finanzbehörde gegenüber erklärt haben, sollten sich im Hinblick auf eine Selbstanzeige schnell fachkundig rechtlich beraten lassen. Wenn die Selbstanzeige im Hinblick auf eine bereits erfolgte Steuerhinterziehung fehlerfrei und vollständig erfolgt, tritt eine strafbefreiende Wirkung ein. Es handelt sich bei einer wirksamen Selbstanzeige um einen persönlichen Strafaufhebungsgrund im Rechtsinne.

Da das von der Bundesregierung ursprünglich geplante neue Steuerabkommen mit der Schweiz zumindest vorerst gescheitert ist, muss mit einer gesteigerten Tätigkeit der Steuerfahndung und dem Ankauf von weiteren Daten-CD`s gerechnet werden.

Das von der Bundesregierung geplante neues Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland tritt zumindest auf absehbare Zeit nicht in Kraft

Der Deutsche Bundesrat hat am Freitag, den 23.11.2012 die Zustimmung zu dem Steuerabkommen mit der Schweiz verweigert. Ob und wann das Abkommen möglicherweise doch noch in Kraft treten wird, ist daher weiterhin fraglich und derzeit unwahrscheinlich. Der Vermittlungsausschuss wurde angerufen und hat am 12. Dezember 2012 in Berlin getagt. Hier konnte am 12.12.2012 keine Einigung im Hinblick auf einen Kompromiss erzielt weden.

Am 05. April 2012 hatten Vertreter der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein Änderungsprotokoll zu dem am 21. September 2011 in Berlin unterzeichneten Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt zwischen der Schweiz und Deutschland unterzeichnet. Der Deutsche Bundesrat konnte sich jedoch in seiner 897. Sitzung am Freitag, den 15.06.2012 nicht auf eine gemeinsame Stellungnahme einigen.

Der Deutsche Bundesrat hat am Freitag, den 23.11.2012 mehrheitlich seine Zustimmung zu dem Steuerabkommen verweigert. Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat wurde von der Bundesregierung angerufen. In seiner Sitzung am 12. Dezember 2012 konnte sich der Vermittlungsausschuss auf keinen Kompromiss einigen. Die meisten Bundesländer wollen das Abkommen derzeit nicht.

Am 10.08.2011 hatten Unterhändler der Schweiz und Deutschland in Bern ein Steuerabkommen paraphiert. Danach war zunächst die Unterzeichnung durch beide Regierungen geplant und die legislativen Organe beider Länder hätten dem Abkommen noch zustimmen müssen. Das am 10.08.2011 paraphierte Doppelbesteuerungsabkommen hätte Anfang 2013 in Kraft treten können. Der Deutsche Bundesrat hat jedoch am Freitag, den 23.11.2012, mehrheitlich seine Zustimmung zu dem Steuerabkommen verweigert. Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland hat den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat angerufen, der am 12. Dezember 2012 getagt hat. Es konnte jedoch keine Einigung im Vermittlungsausschuss erzielt werden. Es ist daher völlig offen, ob und wann das Steuerabkommen überhaupt in Kraft treten wird.

Schwarzgeldbekämpfungsgesetz am 03. Mai 2011 in Kraft getreten

Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz – das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung – mit dem die gesetzlichen Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 AO verschärft wurden, hat der Deutsche Bundestag in seiner 96. Sitzung am 17. März 2011 beschlossen. Am 15.04.2011 hat der Bundesrat das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz gebilligt. Das neue Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung – Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28. April 2011, ist im Bundesgesetzblatt am 2. Mai 2011 veröffentlicht worden und am 03. Mai 2011 in Kraft getreten.

In seinem Aufsatz „Die Selbstanzeige nach § 371 AO im Zusammenhang mit den Kapitalanlegerfällen Schweiz“ in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) Jahrgang 2010, Seiten 2161-2166 (Heft 30 / 2010 vom 22.07.2010) führt Dr. Matthias Gehm, welcher eine Bußgeld- und Strafsachenstelle der Finanzverwaltung leitet, zu Recht auf Seite 2166 aus, dass bei der Beratung von Mandanten den gesetzlichen Erfordernissen der Selbstanzeige „größte Aufmerksamkeit“ zu schenken ist, „da entsprechend nachlässiges Verhalten zum Ausschluß der Strafaufhebung führen kann.“

Der Südwestrundfunk (SWR) berichtete am 28.07.2010, dass „etwa die Hälfte“ der Selbstanzeigen in Rheinland-Pfalz nach Mitteilung des Leiters des Referates Steuerfahndung bei der Oberfinanzdirektion Koblenz „fehlerhaft oder unvollständig“ sei.

In seinem Beschluss vom 20.05.2010 – Aktenzeichen 1 StR 577 / 09 – hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige erhöht. Dieser Beschluss ist unter anderem abgedruckt in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), Jahrgang 2010, Seiten 2146 – 2150, Heft 29 vom 15.07.2010, (mit Anmerkung des Leitenden Oberstaatsanwaltes Folker Bittmann, Dessau-Roßlau zu dieser Entscheidung).

Medienberichte ab dem 30.01.2010 über das Angebot an die Bundesregierung eine CD mit Daten von 1500 mutmaßlichen deutschen Steuerhinterziehern zu kaufen, haben das Thema Selbstanzeige in der öffentlichen Diskussion der Medien seit Januar 2010 mehr an Aktualität gewinnen lassen. Die Financial Times Deutschland meldete am 28.05.2010 unter Berufung auf eine Erhebung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, dass bundesweit 19400 Selbstanzeigen vorliegen würden. Die Welt Online berichtete am Freitag, den 21. Mai 2010, dass die Koalitionsfraktionen aus CDU / CSU und FDP die Hürden für eine strafbefreiende Selbstanzeige erhöhen wollen. Der Antrag der Fraktionen der CDU / CSU und FDP, Drucksache 17 / 1755 vom 19.05.2010 mit dem Titel „Steuerhinterziehung wirksam und zielgenau bekämpfen“ ist auf der Internetpräsenz des Deutschen Bundestages hier abrufbar.

Bereits vor dem 30. Januar 2010 hatten Medienberichte über die Lockerung des Bankgeheimnisses in verschiedenen europäischen Steueroasen und die Finanzaffaire in Lichtenstein die Frage der Selbstanzeigenberatung an Aktualität gewinnen lassen. Im Zuge der Finanzaffaire in Lichtenstein kam es zu 120 Hausdurchsuchungen im gesamten Bundesgebiet (Neue Juristische Wochenschrift, Jahrgang 2008, Seite 1353, „Die Lichtensteinische Finanzaffaire – Steuer – und steuerstrafrechtliche Konsequenzen“).

In der Zeitschrift Internationales Steuerrecht (IStR), Jahrgang 2009, Heft 22, Seite 807 führen Mutter und Schwarz in Ihrem Aufsatz zu Recht aus, dass eine Selbstanzeige einer besonderen Sorgfalt bedarf „um eine Strafbarkeit zu verhindern“.

Herr Rechtsanwalt Fathieh bietet eine professionelle und kompetente Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung (§ 371 Abgabenordnung).

Lehrtätigkeit

Rechtsanwalt Fathieh war im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.

Wirksamkeit der Selbstanzeige

In der Praxis der Selbstanzeigenberatung stellen sich viele Fragen was zu beachten ist, damit die Selbstanzeige wirksam ist.

Vertretungsbefugnis

Herr Rechtsanwalt Fathieh ist bei der bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zugelassen und an allen Landgerichten, Amtsgerichten, und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Fathieh bietet auch eine Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf Steuerhinterziehung an.

Juristische Ausbildung

Während seines Juristischen Vorbereitungsdienstes war Herr Rechtsanwalt Fathieh zeitweise freiwilliger und nebenamtlicher Sitzungsvertreter am Amtsgericht für die Staatsanwaltschaft Heidelberg um wichtige und nützliche praktische Erfahrungen im Strafrecht zu gewinnen. Ferner war Herr Rechtsanwalt Fathieh – ebenfalls im Referendariat – im Rahmen der Zwischenprüfung Korrekturassistent im Strafrecht für Herrn Professor Dr. Wilfried Küper von der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.

Telefonische Erreichbarkeit der Kanzlei

Die Kanzlei ist an Werktagen von Montag-Freitag von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr telefonisch unter Tel: 06221 / 97 99 20 erreichbar. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin. Herr Rechtsanwalt Fathieh möchte für Ihr Anliegen Zeit haben.

Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung ist überregional möglich

Eine Rechtsberatung im Hinblick auf einen Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg sondern bundesweit und daher auch im Kraichgau, Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, in den Städten Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Darmstadt, Ludwigshafen, Schwetzingen, Sinsheim, Wiesbaden, Mosbach, Weinheim, Wiesloch und Frankenthal möglich.