Am Sonntag den 21.02.2010 strahlte das ZDF um 18.00 Uhr ein Interview mit Rechtsanwalt Kian Fathieh im Hinblick auf Selbstanzeigen aus.
Am 10.08.2011 haben Unterhändler der Schweiz und Deutschland in Bern ein Steuerabkommen paraphiert. Danach ist die Unterzeichnung durch beide Regierungen geplant und die legislativen Organe beider Länder müssen dem Abkommen noch zustimmen. Das Abkommen untersteht in der Schweiz voraussichtlich dem fakultativen Referendum. Das am 10.08.2011 paraphierte Doppelbesteuerungsabkommen könnte Anfang 2013 in Kraft treten.
Das Schwarzgeldekämpfungsgesetz - das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung - mit dem die gesetzlichen Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 AO verschärft wurden, hat der Deutsche Bundestag in seiner 96. Sitzung am 17. März 2011 beschlossen. Am 15.04.2011 hat der Bundesrat das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz gebilligt. Das neue Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28. April 2011 ist im Bundesgesetzblatt am 2. Mai 2011 veröffentlicht worden und am 03. Mai 2011 in Kraft getreten.
In seinem Aufsatz "Die Selbstanzeige nach § 371 AO im Zusammenhang mit den Kapitalanlegerfällen Schweiz"
in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) Jahrgang 2010, Seiten 2161-2166 (Heft 30 / 2010 vom 22.07.2010) führt Dr. Matthias Gehm,
welcher eine Bußgeld- und Strafsachenstelle der Finanzverwaltung leitet, zu Recht auf Seite 2166 aus, dass bei der Beratung von Mandanten den gesetzlichen Erfordernissen der Selbstanzeige "größte Aufmerksamkeit" zu schenken ist, "da entsprechend nachlässiges Verhalten zum Ausschluß der Strafaufhebung führen kann."
Der Südwestrundfunk (SWR) berichtete am 28.07.2010, dass "etwa die Hälfte" der Selbstanzeigen in Rheinland-Pfalz nach Mitteilung des Leiters des Referates Steuerfahndung bei der Oberfinanzdirektion Koblenz "fehlerhaft oder unvollständig" sei.
In seinem Beschluss vom 20.05.2010 - Aktenzeichen 1 StR 577 / 09 - hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige erhöht. Dieser Beschluss ist unter anderem abgedruckt in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), Jahrgang 2010, Seiten 2146 - 2150, Heft 29 vom 15.07.2010, (mit Anmerkung des Leitenden Oberstaatsanwaltes Folker Bittmann, Dessau-Roßlau zu dieser Entscheidung).
Medienberichte ab dem 30.01.2010 über das Angebot an die Bundesregierung eine CD mit Daten von 1500 mutmaßlichen deutschen Steuerhinterziehern zu kaufen, haben das Thema Selbstanzeige in der öffentlichen Diskussion der Medien seit Januar 2010 mehr an Aktualität gewinnen lassen. Die Financial Times Deutschland meldete am 28.05.2010 unter Berufung auf eine Erhebung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, dass bundesweit 19400 Selbstanzeigen vorliegen würden. Die Welt Online berichtete am Freitag, den 21. Mai 2010, dass die Koalitionsfraktionen aus CDU / CSU und FDP die Hürden für eine strafbefreiende Selbstanzeige erhöhen wollen. Der Antrag der Fraktionen der CDU / CSU und FDP, Drucksache 17 / 1755 vom 19.05.2010 mit dem Titel "Steuerhinterziehung wirksam und zielgenau bekämpfen" ist auf der Internetpräsenz des Deutschen Bundestages hier abrufbar.
Bereits vor dem 30. Januar 2010 hatten Medienberichte über die Lockerung des Bankgeheimnisses in verschiedenen europäischen Steueroasen und die Finanzaffaire in Lichtenstein die Frage der Selbstanzeigenberatung an Aktualität gewinnen lassen. Im Zuge der Finanzaffaire in Lichtenstein kam es zu 120 Hausdurchsuchungen im gesamten Bundesgebiet (Neue Juristische Wochenschrift, Jahrgang 2008, Seite 1353, "Die Lichtensteinische Finanzaffaire - Steuer - und steuerstrafrechtliche Konsequenzen").
In der Zeitschrift Internationales Steuerrecht (IStR), Jahrgang 2009, Heft 22, Seite 807 führen Mutter und Schwarz in Ihrem Aufsatz zu Recht aus, dass eine Selbstanzeige einer besonderen Sorfgalt bedarf "um eine Strafbarkeit zu verhindern".
Herr Rechtsanwalt Fathieh bietet eine professionelle und kompetente Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung
(§ 371 Abgabenordnung).
Lehrtätigkeit
Rechtsanwalt Fathieh war im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.
Wirksamkeit der Selbstanzeige
In der Praxis der Selbstanzeigenberatung stellen sich viele Fragen was zu beachten ist damit die Selbstanzeige wirksam ist.
Vertretungsbefugnis
Herr Rechtsanwalt Fathieh ist bei der bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zugelassen und an allen Landgerichten, Amtsgerichten, und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt.
Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.
Herr Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.
Rechtsanwalt Fathieh bietet auch eine Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf Steuerhinterziehung an.
Juristische Ausbildung
Während seines Juristischen Vorbereitungsdienstes war Herr Rechtsanwalt Fathieh zeitweise freiwilliger und nebenamtlicher Sitzungsvertreter am Amtsgericht für die Staatsanwaltschaft Heidelberg um wichtige und nützliche praktische Erfahrungen im Strafrecht zu gewinnen. Ferner war Herr Rechtsanwalt Fathieh - ebenfalls im Referendariat - im Rahmen der Zwischenprüfung Korrekturassistent im Strafrecht für Herrn Professor Dr. Wilfried Küper von der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.
Telefonische Erreichbarkeit der Kanzlei
Die Kanzlei ist an Werktagen von Montag-Freitag von 07.00 Uhr - 19.00 Uhr telefonisch unter Tel: 06221 / 97 99 20 erreichbar. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin. Herr Rechtsanwalt Fathieh möchte für Ihr Anliegen Zeit haben.
Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung ist überregional möglich
Eine Rechtsberatung im Hinblick auf einen Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg sondern bundesweit und daher auch im Kraichgau, Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, in den Städten Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Darmstadt, Ludwigshafen, Schwetzingen, Sinsheim, Wiesbaden, Mosbach, Weinheim, Wiesloch und Frankenthal möglich.
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