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Anwalt Kian Fathieh

Strafverteidigung im Steuerstrafrecht

 

Eine Straverteidigung bei dem Tatvorwurf Steuerhinterziehung ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg möglich.

RA Fathieh

 

Der Kanzleisitz liegt in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes

 


Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, insbesondere bei dem Tatvorwuf Steuerhinterziehung


Kanzleitelefon 06221 / 97 99 20


An Werktagen ist die Kanzlei von Montag-Freitag im Zeitraum von 07.00 Uhr - 19.00 Uhr, also 12 Stunden für Sie telefonisch erreichbar. Herr Rechtsanwalt Fathieh wird Sie in jedem Fall noch am gleichen Tag zurückrufen.



Eine Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, insbesondere bei dem Tatvorwurf Steuerhinterziehung ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg sondern wie sonstigen Fällen insbesondere auch im Rhein-Neckar-Kreis, Kraichgau, im Neckar-Odenwald-Kreis, in den Städten Mannheim, Karlsruhe, Mosbach, Kaiserslautern, Stuttgart, Sinsheim, Ludwigshafen, Schwetzingen, Darmstadt, Weinheim, Wiesloch und Frankenthal möglich.


 

Das ZDF hat am 21.02.2010 in seinem Bericht "Steuersündern auf der Spur" ein Interview mit Rechtsanwalt Kian Fathieh ab 18.00 Uhr gesendet.

Im Heft 13 / 2010 des NJW-Spezial vom 01.07.2010 wird auf Seite 409 der Beschluss des Ersten Strafsenates des Bundesgerichtshofes vom 20.05.2010 - 1 StR 577 / 09 zu den Anforderungen an eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige besprochen. Die Anforderungen an eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20. Mail 2010 verschärft. Dieser Beschluss des Bundesgerichtshofes ist unter anderem in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), Jahrgang 2010, Seiten 2146 - 2150, Heft 29 vom 15.07.2010 (mit Anmerkung des Leitenden Oberstaatsanwaltes Folker Bittmann, Dessau-Roßlau) abgedruckt.

Während des Jahres 2008 ist vor allem unter dem Eindruck der Ermittlungen in den LTG-Verfahren eine rege öffentliche Diskussion über das Steuerstrafrecht entstanden. Am 25.12.2008 ist dann durch das Jahressteuergesetz (JStG 2009) eine Neuregelung der strafrechtlichen Verjährung für Steuerhinterziehung in Teilbereichen in Kraft getreten. Die strafrechtliche Verjährung für Steuerhinterziehung ist teilweise verlängert worden. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat darüber hinaus am 02.12.2008 grundlegend zur Strafzumessung im Steuerstrafrecht Stellung bezogen: BGH, Urteil vom 2.12.2008  unter anderem abgedruckt in der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), Jahrgang 2009, Heft 5, Seiten 271-273 und in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), Jahrgang 2009, Heft 8, Seiten 528-534.

Herr Rechtsanwalt Fathieh war im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007 / 2008 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.

Vertretungsbefugnis

Herr Rechtsanwalt Fathieh ist bei der bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zugelassen und an allen Landgerichten, Amtsgerichten, und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt.

Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

Herr Rechtsanwalt Fathieh bietet eine kompetente und professionelle Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, insesondere auch bei dem Tatvorwurf Steuerhinterziehung.

Eine Strafverteidigung bei dem Vorwurf Steuerhinterziehung ist in Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe, Stuttgart, Frankenthal, Ludwigshafen und weiteren Städten möglich

Eine Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, insbesondere bei dem Tatvorwurf Steuerhinterziehung ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern wie in allen anderen Fällen unter anderem auch im Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Kraichgau, Mannheim, Stuttgart, Karlsruhe, Koblenz, Darmstadt, Kaiserslautern, Frankenthal, Ludwigshafen, Sinsheim, Wiesloch, Schwetzingen, Weinheim und Mainz möglich.

Herr Anwalt Fathieh bietet auch eine Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige nach erfolgter Steuerhinterziehung an.


Telefonische Erreichbarkeit der Kanzlei

Die Kanzlei ist an Werktagen von Montag-Freitag von 07.00 Uhr - 19.00 Uhr telefonisch unter Tel: 06221 / 97 99 20 erreichbar. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin. Rechtsanwalt Fathieh möchte für Ihr Anliegen Zeit haben.