Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Vertragsrecht

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Rechtsanwalt Kian Fathieh hat als akademischer Mitarbeiter mit Lehrverpflichtung und darüber hinaus auch als Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg unter anderem auch Lehrveranstaltungen geleitet, die das Zustandekommen von Verträgen zum Inhalt hatten und sich mit der Anfechtung von Verträgen, der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) und der Formvorschriften für Verträge beschäftigten.

Rechtsanwalt Dr. jur Opitz-Bonse ist im Bereich des Vertragsrechtes sehr erfahren. Er ist bereits seit über 19 Jahren ununterbrochen als Rechtsanwalt tätig

Im Vertragsrecht ist eine Beratung und Vertretung nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern unter anderem z.B. am Firmensitz von Unternehmern vor Ort in Mannheim, Sinsheim, Weinheim, Schwetzingen und Wiesloch möglich.

Der Deutsche Anwaltsverein warnt mit dem Satz: „Die meisten Unfälle passieren am Schreibtisch“ vor den Folgen, die ein Vertragsschluss haben kann. Oftmals werden schwerwiegende Fehler im Vertrag erst nach Jahren ersichtlich. Ein ohne juristische Beratung erfolgter Vertragsschluss mit oder ohne Unterschrift kann erhebliche wirtschaftliche Nachteile haben und sogar zum Ruin führen.

Rechtsanwälte der Kanzlei Fathieh

Am 06.03.2015 wurde das Kanzleivideo zum Thema Rechtsberatung im Vertragsrecht veröffentlicht

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Die Rechtsanwälte der Kanzlei Fathieh beraten Sie kompetent, professionell und qualifiziert, wenn Sie eine Frage zum Vertragsrecht haben. Auf Wunsch wird für Sie ein Vertrag einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) entworfen oder ein Vertrag oder ein Vertragsentwurf für Sie rechtlich geprüft. Herr Rechtsanwalt Fathieh berät Sie beispielsweise gerne, bevor Sie einen Bauvertrag oder einen Bau-Subunternehmervertrag abschließen. Zudem berät er Sie gerne zur Subunternehmerhaftung.

Das Vertragsrecht ist Teil des Zivilrechts. Zu der Thematik Rechtsberatung im Zivilrecht zur Vermeidung langer Prozesse, gibt es eine eine spezielle Unterseite der Kanzlei Fathieh.

Ein Mandant von Rechtsanwalt Fathieh hat, vertreten durch Herrn Fathieh, gegen ein bekanntes Versicherungsunternehmen in zwei Instanzen vor dem Landgericht Heidelberg (Urteil vom 15.05.2012 – Az: 2 O 30/11) und vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2012, Az: 12 U 93/12, vollumfänglich gewonnen. Bei dem Rechtsstreit ging es auch um die Auslegung einer Vertragsklausel des Versicherungsvertrages (Auslegung der dem Vertrag zugrundeliegenden besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung). Nachdem die Versicherungs-AG in erster Instanz vor dem Landgericht Heidelberg bereits vollumfänglich unterlegen war, ging sie in Berufung. Die Berufung der Versicherung wurde jedoch durch das Oberlandesgericht Karlsruhe zurückgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Fathieh

Zu den anwaltlichen Dienstleistungen der Rechtsanwälte Fathieh im Vertragsrecht gehört auch die Prüfung, ob der von Ihnen geschlossene Vertrag z.B. wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung von Ihnen noch angefochten werden kann.

Die Anwälte prüfen für Sie auch kompetent, ob ein Darlehensvertrag nach Ablauf der von der Bank mitgeteilten Widerrufsfrist, wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung gegebenenfalls noch wirksam widerrufen werden kann. Auf der Unterseite der Kanzlei gibt es eine Seite zum Thema Widerruf eines Kreditvertrages z.B. für einen Immobilienkauf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung nach Ablauf der mitgeteilten Widerrufsfrist.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Fathieh prüfen und erstellen Entwürfe von Immobilienkaufverträgen, welche Grundlage eines späteren notariellen Kaufvertragsentwurf werden sollen. Ferner werden Mandanten beraten und vertreten, wenn es nach einem Immobilienkauf zu einem Streit kommt. Zur Thematik Gewährleistung beim Immobilienkauf gibt es eine spezielle Unterseite der Kanzlei.

Die Rechtsanwälte Kian Fathieh und Dr. Opitz-Bonse begleiten Sie auch gerne als juristische Berater zu den Vertragsverhandlungen, insbesondere im Hinblick auf einen Darlehensvertrag, Gesellschaftsvertrag (z.B. im Hinblick auf die Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts – GbR), bei einem Grundstückskaufvertrag, Bauvertrag oder Architektenvertrag – und beraten Sie in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Auch langjährige Pachtverträge oder gewerbliche Mietverträge, Softwareverträge, Softwareentwicklungsverträge, Softwarelizenzverträge werden im Hinblick auf alle juristischen Folgen für Sie qualifiziert und professionell überprüft.

Rechtsanwalt Dr. Opitz-Bonse berät Sie außerdem im Gesellschaftsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Übernahme von Geschäften und Unternehmen, sowie Arztpraxen.

Vertragstypen gibt es viele, so z.B. Werkverträge, Kaufverträge, Pachtverträge, Darlehensverträge, Bürgschaftsverträge, Mietverträge etc. Im deutschen Recht gilt prinzipiell der Grundsatz der Vertragsfreiheit (Vertragsautonomie). Einige Verträge können formfrei geschlossen werden – andere benötigen eine bestimmte Form.

Juristischen Laien ist häufig nicht bekannt, dass zum Beispiel ein Bürgschaftsvertrag noch weitreichendere Folgen haben kann, als die Bestellung einer Grundschuld.

Nicht selten ist den Vertragsschließenden neben vielen anderen Rechtsfragen zum Beispiel bei einem Eintritt eines neuen Gesellschafters in eine Gemeinschaftspraxis, in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nicht bekannt, ob der neu eintretende Arzt oder Zahnarzt auch für Altverbindlichkeiten der Gemeinschaftspraxis, also für Verbindlichkeiten haftet, die vor seinem Eintritt begründet wurden. Bei einem sogenannten Praxiskaufvertrag oder Arztpraxisübergabevertrag stellt sich unter anderem auch die Frage, wie eine wirksame Konkurrenzschutzklausel, also ein Wettbewerbsverbot rechtswirksam vereinbart werden kann. Sollten Sie insbesondere die Absicht haben einen Praxisübernahmevertrag, einen Gemeinschaftspraxisvertrag, Pachtvertrag, gewerblichen Mietvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag oder Gesellschaftsvertrag zu schließen, erhalten Sie bei den Rechtsanwälten der Kanzlei Fathieh auch kurzfristig einen Termin.

Die Kanzlei Fathieh ist für Sie von Montag bis Freitag an Werktagen jeweils von 07:00 Uhr – 19:00 Uhr unter der Rufnummer 06221 / 97 99 20 telefonisch erreichbar. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin, damit der Rechtsanwalt Ihrer Wahl für Ihre Fragen zum Vertragsrecht Zeit hat.

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