Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Gesellschaftsrecht - Anwalt informiert

Kanzleitelefon: 06221 / 97 99 20

(werktags von Montag – Freitag 07.00 Uhr – 19.00 Uhr)

Das Gesellschaftsrecht regelt Fragen betreffend privatrechtlicher Personenvereinigungen, die rechtsgeschäftlich zur Erreichung eines genauer bestimmten Zwecks gegründet werden. Dabei geht es um deren Gründung, die Beziehungen innerhalb der Gesellschaft und die Beziehung der Gesellschaft zum Rechtsverkehr sowie die Auflösung von Gesellschaften.

Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen lassen sich in Körperschaften und Personengesellschaften unterteilen.

Körperschaften

Dazu gehören beispielsweise die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der eingetragene Verein (e.V.) oder Aktiengesellschaften (AG).

Der Hauptvorteil der Gründung einer Körperschaft liegt in der Haftungsbeschränkung: Es haftet nur die Körperschaft, nicht die Gesellschafter selbst.

Personengesellschaften

Beispiele für Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die offene Handelsgesellschaft (OHG).

Charakteristisch ist, dass die Gesellschafter untereinander vertraglich verbunden sind und persönlich haften.

Aufgrund dieser großen Unterschiede, vor allem bezüglich der Haftung, sollten Sie sich bei der Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen beraten lassen.

Beratungsspektrum der Kanzlei Fathieh im Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Fathieh berät sowohl Gesellschafter als auch Gesellschaften, wobei der Fokus auf Familienunternehmen liegt.

Inhaltlich erstreckt sich der Beratungsbereich über die Wahl der Rechtsform der Gesellschaft und die sich anschließende Gründung, insbesondere von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Zudem unterstützt Sie der erfahrene Rechtsanwalt im Umwandlungsrecht, also bei Änderungen der Rechtsform Ihres Unternehmens, beispielsweise von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu einer GmbH. Dabei hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Fathieh auch bei den umfangreichen Formalitäten.

Zudem begleitet die Kanzlei Fathieh Unternehmenskäufe und erstellt Unternehmensverträge.

Des Weiteren berät Rechtsanwalt Fathieh Sie bezüglich der Unternehmensnachfolge mittelständischer Unternehmen, auch in erbrechtlicher Hinsicht.

Bei Bedarf zieht die Kanzlei Fathieh externe Steuerberater hinzu, um Ihnen die für Ihr Unternehmen auch steuerlich beste Lösung anzubieten.

Rechtsberatung auch im Vertragsrecht

Auch im laufenden Geschäft Ihres Unternehmens steht Ihnen der Zivilrechtler der Kanzlei Fathieh zur Seite. Im Bereich des Vertragsrechts bieten wir Ihnen die Überprüfung und Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen an, damit Sie diese rechtssicher verwenden können. Zudem wird die Erstellung von Kauf- und Werkverträgen sowie weiteren Vertragstypen angeboten.

Kanzleitelefon von 07.00 – 19. 00 Uhr an Werktagen

Die Kanzlei ist an Werktagen für Sie von 07.00 – 19. 00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer: 06221 / 97 99 20 erreichbar.

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