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Der Verkauf einer GmbH

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Es gibt vielfältige Gründe für den Entschluss eine GmbH zu verkaufen. Bei dem Verkauf einer GmbH kommen viele rechtliche und steuerrechtliche Fragen auf. Dabei ist gerade eine sorgfältige Vorbereitung des Unternehmensverkaufes entscheidend, um Risiken zu vermeiden. Hier erfahren Sie, was es zu beachten gilt.

Vorbereitung des GmbH-Verkaufes

Ein Unternehmensverkauf ist oftmals eine komplexe Transaktion. Daher bedarf es einer sorgfältigen Planung im Vorfeld. Sinnvoll ist es, schon zu diesem Zeitpunkt Berater hinzuzuziehen und einen Anwalt zu kontaktieren. Entscheidend ist es, die Risiken im Unternehmen zu identifizieren, damit diese im Unternehmenskaufvertrag wieder eingefangen werden können. Gegebenenfalls ist es vorteilhaft, im Vorfeld des Verkaufes unternehmensaufwertende Maßnahmen umzusetzen. Aufwertende Maßnahmen sind beispielsweise eine Verbesserung der Personalpolitik oder die frühzeitige Ergreifung von angemessenen Bilanzmaßnahmen.

Zudem sollte eine Unternehmensbewertung zur Wertermittlung erfolgen. Dabei gibt es verschiedene Bewertungsverfahren, durch die der Unternehmenswert bestimmt werden kann. Der Unternehmenswert ist zwar nicht identisch mit einem angemessenen Kaufpreis, er ist allerdings eine gute Orientierungshilfe.

Die Suche nach einem geeigneten Kaufinteressenten kann sich mitunter schwierig gestalten. Hilfreich kann das Verfassen eines Unternehmensexposés sein, welches die relevanten Aspekte des Unternehmens beinhaltet. Ferner kann auch vor der Verhandlung ein erstes unverbindliches Angebot (sog. „Non-binding offer“) gefordert werden, welches einem ermöglicht, die Zielstellung des Kaufinteressenten mit der eigenen zu vergleichen.

Erstkontakt mit dem Kaufinteressenten

Bei dem ersten persönlichen Treffen mit dem Kaufinteressenten sollten erste Vereinbarungen getroffen werden, welche die Voraussetzung für die weiteren Verhandlungen sind.

1. Verschwiegenheitserklärung

Zuerst sollte eine Verschwiegenheitserklärung zwischen Kaufinteressent und Verkäufer abgeschlossen werden. In den folgenden Verhandlungen werden sensible Unternehmensdaten offengelegt und auch der Verkäufer wird Informationen über die Bonität des Kaufinteressenten verlangen. Zum Schutz beider Parteien ist eine Verschwiegenheitserklärung sinnvoll.

2. Absichtserklärung

Oftmals erfolgt eine unverbindliche Absichtserklärung (sog. „Letter of Intent“), welche die Ernsthaftigkeit und den Willen zum Abschluss des Vertrages zum Ausdruck bringt. In der Erklärung wird die Geschäftsgrundlage festgehalten, und sie bildet somit das Fundament für die folgenden Verhandlungen.

Due-Diligence-Verfahren

Anschließend findet eine sorgfältige Prüfung und Analyse des Unternehmens statt (sog. Due Diligence), welche die wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse des Unternehmens ermittelt und alle relevanten Risiken identifiziert. Normalerweise wird dafür ein sog. Datenraum eingerichtet (Dataroom), welcher alle notwendigen Informationen beinhaltet. Der Verkäufer ist dabei in der Pflicht, die entsprechenden Dokumente und Daten für eine Überprüfung des Unternehmens bereitzustellen. Durchgeführt wird die Prüfung durch Unternehmensprüfer, Steuerberater und spezialisierte Anwälte.

Unternehmenskaufvertrag

Die beiden Parteien arbeiten in den Verhandlungen auf den Abschluss eines Unternehmenskaufvertrags hin. Auf folgende Regelungen müssen sich Kaufinteressent und Verkäufer unbedingt einigen:

Ziel der Vertragsverhandlungen ist die Einigung auf diese wesentlichen Vertragsbestandteile sowie die Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien.

Arten des Unternehmenskaufes

Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Arten des Unternehmenskaufes:

1. Asset Deal

Eine Variante des Unternehmenskaufes ist der Asset Deal, bei dem sämtliche oder nur bestimmte Vermögensgegenstände verkauft werden. Dabei wird ein einheitlicher Kaufvertrag über sämtliche zum Unternehmen gehörenden und zu übertragenden Vermögensgegenstände geschlossen, welche einzeln erfasst und detailliert bezeichnet werden müssen. Zu den zum Unternehmen gehörenden Wirtschaftsgütern zählen auch dazugehörende Vertrags-, Arbeits- und andere Rechtsverhältnisse sowie immaterielle Wirtschaftsgüter. Aufgrund der detaillierten Einzelerfassung ist der Asset Deal in der Regel äußerst umfangreich und komplex.

2. Share Deal

Beim Share Deal sind nicht einzelne Vermögensgegenstände der Kaufgegenstand, sondern allein der Anteil am Unternehmen. Mit dem Erwerb des Anteils werden alle Rechte und Pflichten des bisherigen Besitzers, d.h. die gesamte gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der GmbH, übertragen. Oftmals bevorzugen Verkäufer den deutlich weniger komplexen Share Deal, da dieser für den Verkäufer steuerlich vorteilhaft ist.

Steuerliche Aspekte

Die Besteuerung des Unternehmenskaufes hängt von einer Vielzahl an unterschiedlichen Faktoren ab, beispielsweise der Wahl der Vertragsform (Asset Deal oder Share Deal). Eine Beratung auch in steuerrechtlicher Hinsicht ist daher dringend erforderlich.

Wird das Unternehmen von einer natürlichen Person gekauft und liegt ein Asset Deal vor, so ist die GmbH selbst der Verkäufer. Auf den Kaufpreis entfallen die Gewerbesteuer und die Körperschaftssteuer sowie die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer. Ein entstehender Veräußerungsgewinn ist bei der Einkommenssteuer des Verkäufers zu versteuern.

Anders ist die Besteuerung bei einem Unternehmensverkauf an eine natürliche Person im Rahmen eines Share Deals. Dabei ist es maßgeblich, ob die veräußerten Anteile im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen gehalten werden. Werden die Anteile im Betriebsvermögen gehalten, erfolgt die Besteuerung nach dem sog. Teileinkünfteverfahren. Danach bleiben 40 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei. Werden die Anteile im Privatvermögen gehalten, findet das Teileinkünfteverfahren auch Anwendung, wenn die Beteiligung weniger als 1 % beträgt. Auf den Veräußerungsgewinn fallen zudem eine einmalige Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.

Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes

Bereits im Vorfeld des Unternehmensverkaufes sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden. So können Risiken umgangen und Verluste verhindert werden. Rechtsanwalt Fathieh berät Sie kompetent und professionell und steht Ihnen während des gesamten Unternehmensverkaufes zur Seite.

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