Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankung, insbesondere auch Burnout

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Der Nachweis einer Berufsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung, wie Burnout und Depression, ist herausfordernder als bei anderen Krankheiten. Denn psychische Beeinträchtigungen können oftmals objektiv nicht nachvollzogen werden. Sie sind insofern oftmals nicht „objektivierbar.“ Aber auch bei einer psychischen Ursache muss mindestens eine 50-prozentige Berufsunfähigkeit vom Versicherungsnehmer nachgewiesen werden. Sehr häufig werden Anträge von den Versicherungen jedoch abgelehnt. Meistens wird ein Sachverständiger bestellt, der Ihren Zustand beurteilen soll. Dieser schaut sich genau an, wie aussagekräftig Ihre vorgelegten Arztbriefe sind. Da Versicherungen von ihrer Entscheidung ungern abrücken, empfiehlt es sich bereits im Vorfeld folgende Punkte zu beachten, um die Erfolgschancen für eine psychisch bedingte Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen.

Fachärztlicher Bericht mit einer gesicherten Diagnose

Auch wenn die meisten Versicherungsbedingungen kein fachärztliches Attest verlangen und insofern ein solches vom Hausarzt ausreicht, empfiehlt es sich, einen Psychiater oder Neurologen als Facharzt aufzusuchen. Denn ein Befund eines Facharztes steigert die Aussagekraft enorm. Ein Psychologe ist dagegen kein Arzt.

Rechtsanwalt Fathieh

Zudem ist darauf zu achten, dass der Facharzt auch wirklich eine gesicherte Diagnose feststellt, falls dies medizinisch möglich ist und nicht nur eine solche in den Raum stellt.

Fundierter Arztbericht

Der Arzt sollte immer darauf hingewiesen werden, dass mit seinem Bericht eine Berufsunfähigkeitsrente beantragt werden soll.

Achten Sie darauf, dass der Arztbrief eine ausführliche Anamnese enthält. Dies ist eine detaillierte Darstellung ihrer Beschwerden.

Zudem sollte die Art, Ursache, Beginn, Verlauf und Therapie der Erkrankung angegeben werden. In diesem Fall ist ein Arztbericht „fundiert.“

Weitere Anforderungen bei psychischen Erkrankungen

Gerade bei psychischen Beschwerden ist es im Hinblick auf die Berufsunfähigkeitsrente wichtig, dass der Arzt nicht nur aufgrund der Beschwerdeschilderung die Diagnose trifft. Die Befunde sollten also nicht allein auf subjektiven Angaben beruhen.

Ein sog. „psychopathologischer“ Befund ist besonders aussagekräftig. Er hilft die Beschwerden zu objektivieren.

Das bedeutet, dass eine Überprüfung des Umfangs der Beeinträchtigung erfolgen solte. Der Arzt sollte also untersuchen und den Zustand seines Patienten bewerten und sollte sich nicht einfach darauf verlassen, was der Patient sagt. Der psychopathologische Befund fasst dann unter anderem das Ergebnis der intensiven Untersuchung zusammen.

Zudem sollte im Rahmen des psychopathologischen Befunds angegeben werden, welche Funktionsstörungen vorhanden sind. Das bedeutet, dass aufzuzeigen ist, welche Auswirkungen sich zeigen, z.B. auf die Psychomotorik (z.B. den Antrieb), auf Ihre Gedächtnisleistung, die Stimmung etc.

Zuletzt sollte idealerweise auch angegeben werden, wie sich die gesundheitliche Beeinträchtigung im konkreten Berufsfeld auswirkt.

Dauerhaftigkeit der Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit verlangt eine sog. negative Zukunftsprognose. Das bedeutet, dass ihre Erkrankung dauerhaft sein muss, also zumindest für die nächsten 6 Monate. Das heißt aber nicht, dass Sie 6 Monate an der Erkrankung leiden müssen und erst danach eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen können. Es bedeutet vielmehr, dass ein Arzt Ihnen attestieren muss, dass Ihre Erkrankung mindestens 6 Monate andauert.

Der Nachweis der Dauerhaftigkeit wird zudem verbessert, wenn sie sich bei jedem Arztbesuch einen Befund ausstellen lassen. So kann beurteilt werden, ob sich die Krankheit verändert hat oder fortbesteht.

Nachweis einer psychischen Erkrankung durch anerkannte Testverfahren

Die Erfolgschancen erhöhen sich zudem, wenn ihre psychische Beeinträchtigung durch anerkannte Testverfahren bestätigt wird. Auch dadurch wird Ihre Krankheit „objektiviert.“ Ein anerkanntes Testverfahren zur Feststellung des Schweregrades einer Depression ist z.B. das Verfahren „BDI-II“. Ein weiterer Persönlichkeitstest ist der MMPI (Minnesota Multiphasic Personality Inventory). Besprechen Sie jedoch immer mit Ihrem Arzt, welches Verfahren dazu beitragen kann, Ihre Beschwerden zu objektivieren.

Um eine zusätzliche Information für eine umfassende psychiatrische Gesamtbeurteilung liefern zu können, empfiehlt sich auch der Einsatz von sog. Beschwerdevalidierungstests. Diese können eine Aussage dazu treffen, ob die Beschwerden simuliert oder verzerrt werden. Ein solcher Test ist jedoch nicht zwingend.

Klinikaufenthalt

Auch ein Klinikaufenthalt verbessert, wenn dieser in medizinischer Hinsicht sinnvoll ist, ihre Erfolgschancen, da so noch mehr die Tragweite Ihrer Krankheit zum Ausdruck kommt.

Berufsunfähigkeitsbescheinigung

Die Versicherungsbedingungen sehen oftmals vor, dass eine Arbeitsunfähigkeit nicht mit einer Berufsunfähigkeit gleichzusetzen ist. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Attest nicht nur eine Arbeitsunfähigkeit ausweist, wenn aus medizinischer Sicht der Arzt Berufsunfähigkeit im konkret ausgeübten Beruf mitgeteilt hat.

Stundenplan / typische Arbeitswoche

Verfassen Sie Ihren eigenen „Stundenplan.“ Sie müssen dabei genau angeben, wie eine reguläre Woche in Ihrem Berufsleben aussieht und zwar ganz konkret was und wie lange Sie machen. Zudem muss von Ihnen ganz genau angegeben werden, warum Sie aufgrund der Funktionsbeeinträchtigung Ihre Tätigkeit nicht mehr ausführen können. Bestenfalls geben Sie noch an, was Ihre Kerntätigkeit war und in welchem Umfang Sie diese jetzt nicht mehr ausüben können.

Bei psychischen Erkrankungen, insbesondere Burnout und Depression Antrag auf Berufsunfähigkeit immer mit Anwalt!

In jedem Fall empfiehlt sich die Beratung und Begleitung bei Antragstellung durch einen kompetenten Anwalt mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsrente, um die speziellen Besonderheiten Ihres Falls zu beachten.

Immer zumindest anwaltliche Erstberatung vor Antragstellung

Eine Erstberatung bei Berufsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung, wie Burnout und Depression sollte immer und ohne jede Ausnahme erfolgen. Häufig werden Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt, weil Fragen missverständlich beantwortet oder der Antrag unvollständig war, z.B. weil die zuletzt konkret ausgeübte Berufstätigkeit nicht detailliert genug dargelegt wurde. Daher sollte immer und ohne jede Ausnahme eine anwaltliche Erstberatung vor der Antragstellung erfolgen.

Zur Beantragung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente gibt es eine weitere Unterseite der Kanzlei Fathieh.

Kanzleisitz in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg in der Poststraße 2 in der Nähe des Bismarckplatzes, einem der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs.

An Werktagen ist die Kanzlei von 07.00 Uhr – 19. 00 Uhr telefonisch erreichbar

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