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Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente

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Ob Schlaganfall, Depression, Rückenbeschwerden oder Unfall, Gründe für eine Berufsunfähigkeit gibt es viele. Ist vor ihrem Eintritt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen worden, besteht unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch auf eine private Berufsunfähigkeitsrente. Die Berufsunfähigkeit wird im Einzelfall jedoch umfangreich und sehr genau von der Versicherung geprüft. Schließlich geht es für beide Seiten meist um viel Geld. Bevor der Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsrente bekommt, muss er die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Bei dieser Beantragung gilt es einiges zu beachten.

Voraussetzungen

Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für Personen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Die erste Voraussetzung zur Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente ist also in fast allen Fällen eine abgeschlossene private Berufsunfähigkeitsversicherung. In den Bedingungen, der diesen Versicherungen zugrunde liegen, ist meist ein Grad der Berufsunfähigkeit von zumindest 50 % als Voraussetzung formuliert. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer mindestens 50 % seiner beruflichen Aufgaben nicht mehr erledigen kann. Dabei wird einzig die zuletzt konkret ausgeübte Berufstätigkeit für die Frage, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, in Betracht gezogen. Regelmäßig fordert die Versicherung den Versicherungsnehmer auf, seine Berufsunfähigkeit zu beweisen. Hierfür soll er häufig alle behandelnden Ärzte benennen und von der Schweigepflicht entbinden und vorhandene Befundunterlagen übersenden. Ferner fordern die Versicherer dazu auf, dass der Versicherungsnehmer seine zuletzt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit konkret ausgeübte Berufstätigkeit darlegt. Oftmals geben die Versicherer auch danach ein fachärztliches Gutachten in Auftrag um die Berufsunfähigkeit zu prüfen. Weitere Informationen speziell für die Berufsunfähigkeit eines Selbstständigen finden Sie hier.

Was ist zu beachten?

Bei der Antragstellung auf Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente ist jedoch Vorsicht geboten. Unbedingt vermieden werden sollte eine telefonische Bearbeitung des Antrages auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen mit der Versicherung. Außerdem sollten keine Besuchstermine mit Beauftragten der Versicherung – häufig Vertreter externer Unternehmen – vereinbart werden, welche den Versicherungsnehmer zu Hause aufsuchen und mit ihm den Antrag ausfüllen. Hier besteht die Gefahr, dass der Versicherungsnehmer Fragen vom Sinngehalt nicht richtig verstanden und deshalb versehentlich fehlerhaft oder durch Flüchtigkeit unvollständig beantwortet hat und die Antworten hinterher daher so nicht mehr stehen lassen will. Nicht selten wird dem Versicherungsnehmer bei einem solchen Missverständnis bei Antragstellung widersprüchliches Verhalten von der Versicherung vorgeworfen. Ein solches Verhalten kann schnell zu der Ablehnung des Antrages führen und dies wiederum verhindert die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Ist der Antrag auf Berufsunfähigkeitszusatzrente (BUZ) erst einmal durch die Versicherung abgelehnt worden, so ist es im Nachhinein oftmals selbst für Rechtsanwälte mit Erfahrung in diesem Bereich schwierig, die Versicherung von dem Gegenteil zu überzeugen.

Bei der Bearbeitung des Antrages auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte also unbedingt und in jedem Fall eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden. Noch besser ist es, wenn bereits vor dem Antrag eine solche Beratung erfolgt. Dann kann einer missverständlichen Beantwortung der umfangreichen Fragen im Antragsverfahren von vornherein entgegengewirkt werden.

Anwaltliche Beratung vor dem Antrag auf Leistung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erforderlich?

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Gründe für die Ablehnung

Viele Anträge werden letztlich abgelehnt, weil Fragen missverständlich beantwortet wurden oder der Antrag unvollständig, z.B. im Hinblick auf die zuletzt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit konkret ausgeübte Tätigkeit - und daher nicht zielführend verfasst worden war. Anträge die abgelehnt werden, scheitern häufig an diesen Umständen. Dies kann durch eine fachkundige anwaltliche Rechtsberatung verhindert werden. Sollte Ihr Antrag bereits abgelehnt worden sein, sollten Sie spätestens jetzt einen Rechtsanwalt zurate ziehen. Es gibt weitere Gründe für das Scheitern der Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente: Oftmals wird den Versicherungsnehmern z.B. vorgeworfen vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt zu haben. Den Versicherungsnehmern wird also vorgeworfen, beim Ausfüllen des ursprünglichen Antrages auf die Berufsunfähigkeitsversicherung - also vor Beginn des Versicherungsverhältnisses - falsche oder unvollständige Angaben gemacht zu haben.

Berufsunfähigkeitsrente beantragen: am besten mit einem Rechtsanwalt!

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