Berufsunfähigkeitsversicherung
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird abgeschlossen, um im Falle von Krankheit oder Unfall abgesichert zu sein. Doch gerade dann, wenn ein solcher Fall eintritt, verweigert oder reduziert die Versicherung oftmals die Zahlung. Damit die Versicherung zur Leistung verpflichtet ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Wann muss die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen?
Dafür muss Berufsunfähigkeit vorliegen. Dies ist dann gegeben, wenn die betroffene Person aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Körperverfall ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. In der Regel gilt jemand als berufsunfähig, wenn der Versicherungsnehmer in seiner aktuellen Tätigkeit mindestens 50 % seiner vorher geleisteten Aufgaben nicht mehr schafft. Ferner ist die Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft, wenn die betroffene Person mindestens sechs Monate nicht arbeitsfähig ist. Ist dies der Fall, verpflichtet sich die Versicherung, eine Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Für die Beurteilung ist ein ärztliches Gutachten maßgeblich.
Ursachen für Berufsunfähigkeit
Die Ursachen für Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Sie können sowohl körperlicher als auch psychischer Natur sein. Neben Körperverletzungen als Folge von Unfällen oder körperlichen Ursachen wie Herz-Kreislaufstörungen oder Rückenschmerzen können also auch psychische Erkrankungen wie Burn-Out oder Depressionen Grund für die Berufsunfähigkeit sein. Mittlerweile ist die Ursache in den meisten Fällen sogar psychischer Natur.
Verfahren
Leistungsantrag: Tritt tatsächlich Berufsunfähigkeit ein, muss zunächst ein Antrag auf die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gestellt werden. Nach Mitteilung der Berufsunfähigkeit an die Versicherung, werden dem Antragssteller Fragebögen zugesandt. Hier ist Vorsicht geboten. Es ist empfehlenswert, bereits zu diesem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um Risiken zu umgehen. Den vollständige Antrag mit allen geforderten Dokumenten schicken Sie anschließend an die Versicherung zurück.
Sachbearbeitung: Die Versicherung beauftragt im Rahmen der Sachbearbeitung des Leistungsantrags oftmals eigene Gutachter, welche eine Einschätzung zum Grad und der voraussichtlichen Dauer der Berufsunfähigkeit abgeben sollen. Zwar sind diese Gutachter zu Objektivität verpflichtet, aber unter Umständen ist es ratsam, ein zweites Gutachten einzuholen.
Ablehnungsgründe
Es gibt verschiedene Gründe, warum die Versicherung einen Antrag abweist. Am häufigsten wird die Leistung verweigert aufgrund des Fehlens der vorausgesetzten Berufsunfähigkeit oder der Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht:
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung: Die Versicherung überprüft, ob der Versicherte eine oder mehrere vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt hat. Ist dies der Fall, strebt die Versicherung regelmäßig den Rücktritt oder die Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung an. Daher ist es äußerst wichtig, die sog. Gesundheitsfragen sorgfältig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Auch besteht die Pflicht, bekannte Gefahrumstände der Versicherung mitzuteilen.
Fehlen der vorausgesetzten Berufsunfähigkeit: Es wird nachgeprüft, ob tatsächlich die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit vorliegen. Dabei wird die Beschreibung des Versicherten über seine letzte Tätigkeit genauestens überprüft, und es werden die eingereichten ärztlichen Unterlagen verglichen.
Wann sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren?
Ist bei Ihnen Berufsunfähigkeit eingetreten, sollten Sie bereits vor der Stellung des Leistungsantrages einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Es ist äußerst ratsam, mit einem Anwalt den Fragebogen durchzugehen und erst danach bei der Versicherung einzureichen. Spätestens wenn die Versicherung Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Fathieh beraten Sie kompetent und professionell und stehen Ihnen gerne zur Seite.
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