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Gebäudeversicherung zahlt nicht - Was tun?

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Rechtsanwalt Fathieh berät und vertritt Sie mit seiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt professionell und kompetent in versicherungsrechtlichen Fragen.

Es können jederzeit unvorhergesehene Ereignisse eintreffen, die große Schäden an Immobilien verursachen. Sei es ein Sturm, ein Blitzeinschlag oder ein Wasserrohrbruch – allen diesen Risiken ist eine Immobilie ausgesetzt. Oftmals ist die Reparatur oder Sanierung mit hohen Kosten verbunden. Ist ein Schaden eingetreten, freut man sich, wenn zuvor eine Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn die Versicherung nicht zahlt oder nur eine Teilleistung erbringt. Rechtsanwalt Fathieh aus Heidelberg informiert Sie, wann eine Versicherung den Schaden übernehmen muss und wie man gegen eine Leistungsverweigerung vorgeht.

Was ist versichert?

Über die Gebäudeversicherung lassen sich Schäden am Haus oder an der Eigentumswohnung sowie am festen Inventar versichern. Dazu zählen zum Beispiel auch Schäden an Nebengebäuden wie Garagen oder Carports, Heizungsanlagen, Badewannen, Fußböden oder Briefkästen. Die Gebäudeversicherung sollte unter allen Umständen diese drei Risiken abdecken:

Wichtig zu wissen ist, dass die Versicherung nur die Schäden abdeckt, welche in den Vertragsbedingungen ausdrücklich vereinbart wurden. Daher ist es äußerst ratsam, die Vertragsbedingungen genau zu lesen.

Elementarschäden

Eine Elementarschadenversicherung bietet Schutz vor Schäden durch Hochwasser, Starkregen oder Überschwemmung. Sie schützt auch vor anderen Naturgefahren wie Lawinen, Erdrutsch, Schneedruck, Erdbeben oder einem Vulkanausbruch. Zu beachten ist, dass Elementarschäden grundsätzlich nicht von der Gebäudeversicherung umfasst sind, sondern zusätzlich in die Versicherung mit aufgenommen werden müssen. Dies ist besonders empfehlenswert für Gebäude in der Nähe von einem Fluss oder in den Bergen.

Welche Leistungen übernimmt die Gebäudeversicherung?

Die Versicherung übernimmt Leistungen für Schäden, die durch eine der oben genannten Gefahren entstanden sind. Somit deckt sie Kosten für die Beseitigung der Schadensursache, notwendige Reparaturen und Sanierung sowie Aufräumarbeiten ab. Zu den Leistungen der Gebäudeversicherung zählt ferner die Kostenübernahme für die Sicherung des Grundstückes und Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung, aber auch bei völliger Zerstörung für den Abbruch des Gebäudes. Sie kommt auch für die Behebung von Folgeschäden und ggf. einen Mietausfall auf. Bei Schadensfalleintritt werden somit die gesamten Kosten für die Behebung des Schadens übernommen. Dies ist sogar dann der Fall, wenn aufgrund vollkommener Zerstörung das gesamte Haus wiederaufgebaut werden muss.

Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht?

Grundsätzlich zahlt die Gebäudeversicherung nicht für Schäden:

Gründe für eine Leistungsverweigerung

Empfohlene Vorgehensweise bei Schadenseintritt

Ist ein Schaden eingetreten, sollten Sie unverzüglich Ihren Versicherer informieren und den Schaden melden. Dabei ist es wichtig, die Schadensursache und das Ausmaß des Schadens in allen Einzelheiten zu beschreiben und Beweise durch Foto oder Video aufzunehmen. Auch ist es empfehlenswert, den Schaden nicht aufzuräumen. Allerdings sollten Sie Schutzmaßnahmen ergreifen, die eine Vergrößerung des Schadens verhindern. Bis zur Leistungsübernahme können dann durchaus ein paar Wochen vergehen, aber erkundigen Sie sich regelmäßig nach dem Stand des Verfahrens.

Was tun, wenn nicht gezahlt wird?

Wenn Sie eine angemessene Bearbeitungszeit abgewartet haben, aber die Leistung nicht eingetroffen ist, können Sie eine Zahlungsaufforderung mit einer Frist von vier Wochen schicken. Eine angemessene Wartezeit beträgt dabei mindestens fünf Wochen.

Wurde Ihr Leistungsantrag abgelehnt, sollten Sie die Begründung für die Ablehnung überprüfen. Stellt sich die Begründung als unzureichend heraus, können Sie eine Beschwerde einreichen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ein Rechtsanwalt kontaktiert werden, der die Rechtslage in Ihrem Fall überprüft und Ihnen Ihre weiteren Möglichkeiten aufzeigt.

Hilfreich kann auch ein privates außergerichtliches Sachverständigengutachten sein. Dieses kann die Schadenshöhe feststellen und dazu beitragen, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Wann sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren?

Wenn Sie den Schaden gemeldet haben und die Versicherung nicht zahlt, sollten Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Dieser kann die Rechtslage in Ihrem konkreten Fall überprüfen. Rechtsanwalt Fathieh berät Sie kompetent und professionell und steht Ihnen gerne zur Seite.

Kanzleisitz in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage in der Poststraße 2 der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes, einem der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs.

Eine Rechtsberatung im Versicherungsrecht ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern insbesondere auch in Mannheim, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch möglich. Eine Vertretung ist auch überregional möglich.

An Werktagen ist die Kanzlei von 07.00 Uhr – 19. 00 Uhr telefonisch erreichbar.

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