Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Versicherung | Unwetter | Überschwemmung

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Rechtsanwalt Fathieh berät und vertritt Sie gerne in allen versicherungsrechtlichen Fragen.

Rechtsanwalt Fathieh

In letzter Zeit häufen sich immer mehr starke Unwetter, die folgenschwere Schäden auslösen. Durch anhaltenden Starkregen und Gewitter sind so im Juli 2021 Überschwemmungen und Hochwasser entstanden, die einige Regionen in Deutschland völlig verwüstet haben. Betroffene fragen sich in diesen Fällen, ob Schäden an Haus und Inventar von einer Versicherung übernommen werden.

Welche Schäden werden von welcher Versicherung übernommen?

Was leistet die Elementarschadenversicherung?

Wurde eine Elementarschadenversicherung zusammen mit einer Gebäudeversicherung abgeschlossen, ersetzt diese im Schadensfall die Kosten für Reparaturen an und im Haus. Dazu gehört zum Beispiel die Trockenlegung des Gebäudes sowie die anschließende Sanierung. Wurde das Haus komplett zerstört, werden die Kosten für den Abriss und für den Neubau eines gleichwertigen Gebäudes übernommen. Ist das Haus während der Instandsetzung nicht bewohnbar, sind auch die anfallenden Unterbringungskosten von dem Versicherungsschutz umfasst. Zu beachten ist, dass es von dem vereinbarten Versicherungsvertrag abhängig ist, wie lange und wie viel die Versicherung zahlt.

Wurde eine Elementarversicherung im Zusammenhang mit der Hausratversicherung abgeschlossen, werden sämtliche Schäden, die innerhalb des Hauses an Möbeln und technischen Geräten entstanden sind, übernommen.

Was tun im Schadensfall?

Was tun, wenn keine Leistung erfolgt?

Wenn die Versicherung auch nach ausreichender Zeit sich nicht meldet und die Leistung nicht eintrifft, können Sie eine Zahlungsaufforderung mit einer Frist von vier Wochen an die Versicherung schicken. Lässt die Leistung danach immer noch auf sich warten, sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren.

Verweigert die Versicherung die Leistung, sollten Sie die Begründung für die Ablehnung überprüfen. Ist die Begründung unzureichend, können Sie eine Beschwerde einreichen. Auch kann ein privates Sachverständigengutachten weiterhelfen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Dieser überprüft die Rechtslage in Ihrem konkreten Fall und kann Ihnen verschiedene Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

Rechtsanwalt Fathieh berät Sie mit seiner langjährigen Erfahrung als Anwalt professionell und kompetent bei versicherungsrechtlichen Fragen.

Kanzleisitz in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage in der Poststraße 2 der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes, einem der zentralen Verkehrsknotenpunkte Heidelbergs.

Eine Rechtsberatung im Versicherungsrecht ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern insbesondere auch in Mannheim, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch möglich. Eine Vertretung ist auch überregional möglich.

An Werktagen ist die Kanzlei von 07.00 Uhr – 19. 00 Uhr telefonisch erreichbar.

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Poststraße 2
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