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Rechtsanwalt Kian Fathieh

Rechtsanwalt Kian Fathieh

 

Kanzleisitz in zentraler Lage von Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes

 

Kanzlei Nähe Bismarckplatz

 

 

 

 

 

 

 

Wettbewerbsrecht

 

Kanzleitelefon: 06221 / 97 99 20 (werktags von Montag - Freitag 07.00 Uhr - 19.00 Uhr)

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Eine Vertretung und Beratung im Wettbewerbsrecht ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg sondern im Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Kraichgau und unter anderem auch in den Städten Karlsruhe, Mannheim, Mosbach, Frankenthal, Ludwigshafen, Darmstadt, Sinsheim, Schwetzingen, Weinheim und Wiesloch möglich.


Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen

In dem Wintersemester 2009 / 2010 leitete Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh eine Arbeitsgemeinschaft im Gewerblichen Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg für Studierende ab dem dritten Semester. Das Wettbewerbsrecht und Kartellrecht sind Bestandteil des Gewerblichen Rechtsschutzes und auch Gegenstand der Lehrveranstaltung.

 

In sehr vielen Bereichen der Wirtschaft werden z.B. nach einer Werbung im Internet Werbende von Konkurrenten wettbewerbsrechtlich abgemahnt. Häufig wird gerügt, dass z.B. die an Verbraucher gerichtete Widerrufsbelehrung eines Unternehmers nicht ordnungsgemäß sei.

Nach Erhalt der Abmahnung muss geprüft werden, ob die Abmahnung gerechtfertigt war. Herr Rechtsanwalt Fathieh bietet eine kompetente Beratung, wenn Sie abgemahnt wurden und berät Sie, ob die Anwaltskosten der Gegenseite bezahlt und die angebotene strafbewehrte Unterlassungserklärung in Ihrem Fall abgegeben werden soll. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. So ist z.B. eine der Voraussetzungen für eine berechtigte Abmahnung zunächst, dass ein Wettbewerber abgemahnt hat und es muss ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestehen. Derjenige der abgemahnt hat muss also mit Ihnen in Wettbewerb stehen. Um dies festzustellen, sind verschiedene Aspekte zu beachten ( z.B. das Leistungsangebot des Konkurrenten ). Es reicht aber nicht aus, dass nur gleichartige Waren und Dienstleistungen abgesetzt oder angeboten werden um eine konkretes Wettbewerbsverhältnis zu bejahen. Auch ein räumlicher Aspekt ist zu beachten: So hat z.B. der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe, Az: I ZR 122 / 04 in seinem Urteil vom 29. März 2007 z.B. unter anderem wörtlich ausgeführt, dass ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt, :"...wenn die Parteien versuchen, Waren oder Dienstleistungen innerhalb derselben Verkehrskreise abzusetzen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen kann...Dies setzt voraus, dass sich die beteiligten Unternehmen auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt betätigen..." Bereits die Vorfrage ob ein konkretes Wettbewerbsverhältnis (Stellung als Mitbewerber gemäß § 2 Absatz 1, Nr. 3 UWG) in Ihrem Fall gegeben ist, kann schwierig sein und für den Laien nur mittels einer Rechtsberatung zu klären sein. Keinesfalls sollten Sie nur auf allgemeine Informationen wie die vorliegenden zurückgreifen, da diese Rechtsberatungen nicht ersetzen können.

Auf Ihren Wunsch hin prüft Herr Rechtsanwalt Fathieh kompetent und professionell ob die Abmahnung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist und wie sie sich im Hinblick auf den von der Gegenseite behaupteten Unterlassungsanspruch zu verhalten haben.

 

Formulierung eines Vertrages der ein Wettbewerbsverbot beinhaltet

Auf Ihren Wunsch hin formuliert Herr Rechtsanwalt Fathieh für Sie einen Vertrag der ein Wettbewerbsverbot beinhaltet.

 

Prüfung der Wirksamkeit eines vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbotes

Nicht jede Vereinbarung eines Wettbewerbsverbotes ist auch wirksam. Auf Ihren Wunsch prüft Herr Rechtsanwalt Fathieh kompetent und professionell ob die Vereinbarung in Ihrem Fall wirksam ist.

 

Leiter der Arbeitsgemeinschaft Gewerblicher Rechtsschutz des Anwaltsvereins Heidelberg e.V.

 

Herr Rechtsanwalt Fathieh leitet die Arbeitsgemeinschaft Gewerblicher Rechtsschutz des Anwaltsvereins Heidelberg e.V. Teil des Rechtsgebietes Gewerblicher Rechtsschutz ist das Wettbewerbsrecht. Daher werden in der Arbeitsgemeinschaft auch Fragen des Wettbewerbsrechtes besprochen und diskutiert.

 

Fortbildung

 

Darüber hinaus nahm Herr Rechtsanwalt Fathieh vom 28. September 2006 bis einschließlich 16. Dezember 2006 insgesamt 120 Vortrags-Präsenzfortbildungsstunden der Deutschen Anwaltsakademie im "Gewerblicher Rechtsschutz" teil. Ein Teil dieser Fortbildung im Gewerblichen Rechtsschutz betraf auch das Wettbewerbsrecht.

 

Eine Vertretung und Beratung im Wettbewerbssrecht ist überregional möglich.

Eine Vertretung und Beratung im Wettbewerbsrsrecht ist nicht nur am Kanzleisitz in Heidelberg, sondern im Neckar-Odenwald-Kreis, Kraichgau, im Rhein-Neckar-Kreis insbesondere in den Städten Mannheim, Mosbach, Karlsruhe, Frankenthal, Darmstadt, Ludwigshafen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch möglich.

 

Kanzleitelefon von 07.00 - 19. 00 Uhr an Werktagen

 

Die Kanzlei ist an Werktagen für Sie von 07.00 - 19. 00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer: 06221 / 97 99 20 erreichbar.

Literatur zum Wettbewerbsrecht (ab Januar 2010)

(Bitte beachten Sie die Hinweise und den Haftungsausschluss im Impressum und auf der Seite Aktuelles. Die vorliegenden allgemeinen Informationen können kein Ersatz für eine Rechtsberatung sein.)

Professor Dr. Helmut Köhler, die notarielle Unterwerfungserklärung - eine Alternative zur strafbewehrten Unterlassungserklärung?, Zeitschrift Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), Jahrgang 2010, Heft 1, Seite 6. Der Autor erörtert in diesem Beitrag die Frage, in welchen Fallkonstellationen sich eine notarielle Unterwerfungserklärung statt einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anbietet.