Doppelstiftung gründen
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Rechtsanwalt Dr. jur. Opitz-Bonse ist seit über 18 Jahren ununterbrochen als Rechtsanwalt tätig. Er wurde an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg bereits im Jahre 2002 promoviert.
Sie wollen eine Stiftung gründen, welche sowohl einen wohltätigen Zweck verfolgt als auch die Versorgung von Familienangehörigen sichert? Dann kommt für Sie die Gründung einer sog. Doppelstiftung in Betracht.
Was ist eine Doppelstiftung?
Eine Doppelstiftung besteht aus zwei Stiftungen, einer gemeinnützigen Stiftung und einer (privatnützigen) Familienstiftung, welche nebeneinander errichtet werden. Somit kann das Vermögen zum einen langfristig zusammengehalten und die Familie über Generationen hinweg versorgt werden und zum anderen steuerbegünstigt für einen gemeinnützigen Zweck verwendet werden.
Für wen ist die Errichtung einer Doppelstiftung empfehlenswert?
Diese Konstruktion kommt besonders im Rahmen der Unternehmensnachfolge in Betracht. Oftmals besteht bei der Frage nach der Nachfolge der Wunsch sowohl nachhaltig den Erhalt des Unternehmens und die Versorgung der Unternehmerfamilie zu sichern als auch der Allgemeinheit etwas zurückzugeben. Daher eignet sich das Doppelstiftungsmodell gerade für mittelständische Unternehmen.
Funktionsweise
Grundlage des Doppelstiftungsmodelles ist eine Trennung von Vermögensrechten und Entscheidungsrechten eines Unternehmens (meist GmbH). Dabei soll die Mehrheit der Stimmrechte auf die Familienstiftung übergehen, sodass die Steuerung des Unternehmens in Familienhand bleibt. Die Mehrheit der Vermögensrechte liegt jedoch bei der gemeinnützigen Stiftung. Dies hat den Vorteil, dass durch den Großteil der Ausschüttung aus der Geldanlage steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke wirksam verfolgt werden können.
Vorteile
Es gibt verschiedene Vorteile des Doppelstiftungsmodells:
Erhalt des Unternehmens: Das Unternehmen bleibt in Familienhand und kann nachhaltig geschützt werden vor einer Zerschlagung oder späteren Veräußerung im Erbfall.
Einflussnahme auf Unternehmensführung: Es kann sichergestellt werden, dass Familienangehörige weiterhin auf die Steuerung des Unternehmens Einfluss nehmen können. Dafür können auch ausgewählte Familienangehörige bestimmt werden.
Schutz des Unternehmens: Der Zugriff durch Gläubiger oder Pflichtteilsberechtigte auf das Unternehmen kann durch eine Doppelstiftung erschwert werden (sog. Asset Protection). Ferner kann das Unternehmen auch geschützt werden vor privaten Haftungsrisiken und privater Insolvenz.
Versorgung von Familienangehörigen: Durch die Doppelstiftung wird die finanzielle Versorgung von Familienangehörigen über Generationen hinweg ermöglicht.
Verfolgung gemeinnütziger Zwecke: Gleichzeitig können auch gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, welche durch den Stifter bestimmt werden.
Steuerliche Vergünstigungen: Die Übertragung des Vermögens auf die gemeinnützige Stiftung ist befreit von Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
Wenn Sie darüber nachdenken, eine Stiftung zu gründen, ist eine anwaltliche Rechtsberatung unerlässlich. Die Gründung einer Doppelstiftung ist komplex und bedarf einer präzisen Formulierung der Satzung, um steuerliche und gesellschaftsrechtliche Risiken zu umgehen. Herr Rechtsanwalt Dr. Opitz-Bonse berät und unterstützt Sie gerne dabei.
Sekretariat
Die Kanzlei liegt in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes und ist für Sie an Werktagen von 07:00 Uhr – 19:00 Uhr, also 12 Zeitstunden, telefonisch erreichbar. Der Bismarckplatz ist einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte von Heidelberg.
Frau Keller vom Sekretariat der Kanzlei Fathieh vereinbart gerne mit Ihnen einen Termin zur Rechtsberatung unter der Rufnummer: 06221 / 97 99 20.
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