Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Gütetermin beim Arbeitsgericht

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Kurzfristige Terminvergabe, wenn Sie Fragen zu Ihrem demnächst anstehenden Gütetermin beim Arbeitsgericht haben oder Sie eine arbeitsrechtliche Kündigung erhalten haben.

Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitsnehmern eine kompetente, professionelle und qualitätsorientierte Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht an.

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Ein Gütetermin beim Arbeitsgericht findet immer vor dem weiteren Prozess statt. Ein Gütetermin soll z.B. bei erhobener Kündigungsschutzklage innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung erfolgen, § 61 a Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Aufgrund des Beschleunigungsgrundsatzes im Arbeitsrecht wird daher der Gütetermin zeitnah nach Einreichung der Klage bestimmt, sodass es in der Praxis grundsätzlich nur 2 – 6 Wochen dauert, bis ein Termin tatsächlich stattfindet. Sinn und Zweck eines Gütetermins ist es, falls möglich, einen Vergleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schließen.

Wie kommt es zu einem Gütetermin?

Wenn Ihnen gekündigt wird, müssen Sie dies nicht widerspruchslos akzeptieren, sondern können nach Erhalt der Kündigung eine Klage dagegen einreichen (sog. Kündigungsschutzklage). Dabei beginnt die Klagefrist mit dem Zugang des Kündigungsschreibens und beträgt grundsätzlich 3 Wochen. Dabei ist der Zugangszeitpunkt für juristische Laien leider - wie die Praxis lehrt - oftmals nicht leicht zu bestimmen. Ein Kündigungsschreiben per Post geht z.B. bereits dann zu, wenn dieses in der verkehrsüblichen Weise so in den Machtbereich der Empfängerin / des Empfängers gelangt ist, dass diese / dieser die Möglichkeit hatte von der Kündigung Kenntnis zu nehmen. Erfolgt keine Einreichung einer Klage innerhalb dieses Zeitraumes, gilt die Kündigung in den allermeisten Fällen gemäß § 7 des Kündigungsschutzgesetzes als von Anfang an rechtswirksam.

Allein bei unverschuldetem Fristversäumnis ist eine nachträgliche Zulassung der Klage in diesen Fällen möglich. Allerdings sind die Anforderungen für ein unverschuldetes Versäumnis hoch. Eine verspätete Kündigungsschutzklage ist gemäß § 5 Absatz 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) auf Antrag nachträglich zuzulassen, wenn der Arbeitnehmer auch bei Aufwendung aller nach den Umständen möglichen Sorgfalt gehindert war, die Klage innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens zu erheben. Nach dem Wegfall des Hindernisses ist der Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nur zwei Wochen möglich. Mit dem Antrag auf nachträgliche Zulassung ist gleichzeitig die Klage zu erheben. Liegt diese dem Gericht bereits vor, ist in dem Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage hierauf Bezug zu nehmen. In diesen Fällen sollte immer vorher ein Rechtsanwalt befragt werden.

Nach erfolgter Klageerhebung werden die Parteien in schriftlicher Form zu dem Gütetermin seitens des Arbeitsgerichtes geladen.

Wie läuft ein Gütetermin ab?

Bei einem Gütetermin sind der Richter und unter Umständen ein Protokollführer anwesend. Allgemein üblich ist jedoch meist, dass der Richter das Protokoll in ein Diktiergerät spricht und dieses später in der Geschäftsstelle der jeweiligen Kammer des Arbeitsgerichtes dann übertragen wird. Anders als im Kammertermin sind im Gütetermin keine ehrenamtlichen Richter anwesend. Der Vorsitzende Richter ist ein Berufsrichter. Die Verhandlung ist öffentlich, sodass auch Publikum teilnehmen kann. Nicht selten sitzen schon die Beteiligten der später terminierten Verfahren im Zuschauerraum. Güteverhandlungen dauern oftmals so um die 20 Minuten, können aber sogar mehrere Stunden andauern. § 52 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) sieht jedoch vor, dass die Öffentlichkeit auf Antrag einer Partei ausgeschlossen werden kann, wenn z.B. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Gegenstand der Verhandlung werden. Im Gütetermin kann die Öffentlichkeit auch aus Zweckmäßigkeit ausgeschlossen werden.

Dem Gericht liegt aufgrund der Klage, die meistens von Seiten des Arbeitsnehmers erfolgt, der Sachverhalt aus dessen Sicht vor. Daher wird zunächst der Gegenseite die Möglichkeit gegeben, ihre Gründe für die Kündigung zu schildern und Stellung zu nehmen.

Nach dieser sog. Sachverhaltsermittlung werden beide Seiten gefragt, ob eine Möglichkeit zur (gütlichen) Einigung besteht. Der Richter oder die Richterin nimmt in der Verhandlung eine vermittelnde Rolle ein. Oftmals lassen die Vorsitzende Richterin oder der Vorsitzende ihre erste Einschätzung der Rechtslage im Gütetermin erkennen. Beide Parteien sollten gut vorbereitet sein und sich bereits vorher überlegt haben, ob sie zu einer gütlichen Einigung bereit sind und wenn ja, unter welchen Konditionen.

Sollte es zu einer Einigung kommen, wird diese protokolliert. Mithin ist ein Vergleich zustande gekommen. Anschließend wird dieser vom Diktiergerät in der Geschäftsstelle der Kammer des Arbeitsgerichts verschriftlicht und an Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugesandt. Bei anwaltlicher Vertretung erhalten die Rechtsanwälte das Protokoll bei manchen Arbeitsgerichten bereits über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Was passiert nach einem gescheiterten Gütetermin?

Es bestehen natürlich noch weitere Möglichkeiten der Einigung. Sollte der Gütetermin scheitern, kann entweder ein weiterer Gütetermin vereinbart werden, falls eine Einigung noch in Aussicht steht, oder es kommt zu einem Kammertermin.

Im Kammertermin sind neben dem Vorsitzenden Richter auch noch zwei ehrenamtliche Richter anwesend. Die beiden Parteien müssen schriftlich ihre Positionen darstellen. Wissenswert ist, dass sowohl vor als auch während des Kammertermins noch immer die Möglichkeit besteht, einen Vergleich zu schließen. Ist dies nicht der Fall, wird ggf. noch Beweis erhoben, und wenn die Sache bereits entscheidungsreif ist, fällt der Richter im Anschluss an den Kammertermin die Entscheidung. Ansonsten wird ein weiterer Kammertermin vereinbart.

Gütetermin ohne Anwalt?

Es ist an sich möglich, sich in der ersten Instanz nicht anwaltlich vertreten zu lassen. Wir raten jedoch auf Grund unserer Erfahrung in jedem Fall und ohne jede Ausnahme zumindest zu einer vorherigen anwaltlichen Erstberatung, wenn ein Gütetermin ansteht. Häufig ist es z.B. nicht bekannt, dass ein günstiger Vergleich auch außerhalb des gerichtlichen Termins möglich ist, selbst wenn der Gütetermin bereits terminiert worden ist.

Arbeitsgericht Mannheim und Kammern Heidelberg

In der Region gibt es mehrere Arbeitsgerichte. So gibt es unter anderem das Arbeitsgericht Mannheim. Dieses hat insgesamt 15 Kammern. 11 Kammern davon befinden sich in Mannheim und 4 Kammern in Heidelberg. Das Gebäude der Kammern Heidelberg des Arbeitsgerichts Mannheim befindet sich seit 2005 in der Vangerowstraße 20 in 69115 Heidelberg. Das Gebäude, in dem sich die Kammern Heidelberg befinden, ist nur 2,5 Kilometer von dem Kanzleigebäude entfernt. Eine Vertretung und Beratung im Arbeitsrecht wird darüber hinaus auch weiter entfernt angeboten.

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