Bedeutung der Erbenermittler
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Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Anwaltsvereins Heidelberg e.V., der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein und der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Es kommt vor, dass eine Person verstirbt, ohne dass ein Testament hinterlassen wurde oder direkte Verwandte vorhanden bzw. bekannt sind. In solchen Fällen stellt sich die Frage, wer denn nun Erbe geworden ist. Gibt es ansonsten tatsächlich keine gesetzlichen Erben, so erbt nach § 1936 BGB als letztes der Staat, dann meist ein Bundesland. Vorher muss jedoch das Vorhandensein von vorrangigen gesetzlichen Erben ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund gibt es die sog. Erbenermittler. Es handelt sich um Personen, die es sich zum Beruf gemacht haben, nach entfernteren Verwandten des Erblassers, also potenziellen gesetzlichen Erben zu suchen. Daher rührt der Begriff Erbenermittlung her.
Beauftragung
In Deutschland ist es nach § 1960 BGB grundsätzlich Aufgabe des Nachlassgerichts, die Erben ausfindig zu machen und den Nachlass solange zu sichern und zu verwalten. Hierfür kann auch ein sog. Nachlasspfleger bestellt werden. Um zusätzliche Kosten zu sparen, sollen Gericht und/oder Nachlasspfleger dies auch in erster Linie selbst erledigen.
Stellt sich die Ermittlung der Erben allerdings als besonders schwierig heraus und bleiben alle zumutbaren Maßnahmen ohne Erfolg, kann ausnahmsweise auch ein professioneller Erbenermittler beauftragt werden. Insbesondere kann dies bei internationalen Erbfällen erforderlich sein, wenn die Erben unbekannt sind und keine Informationen zu ihrem Verbleib vorliegen.
Tätigkeit
Professionelle Erbenermittler sind häufig sog. Genealogen, also Ahnen- und Familienforscher, die verwandtschaftliche Zusammenhänge erforschen und darstellen. Anhand von Testaments-, Geburts- und Eheurkunden, Registerauskünften, Wohnsitzmeldungen und speziellem Fachwissen führen sie eine umfangreiche Ermittlung durch. Sollten bereits Familienmitglieder oder Bekannte des Erblassers ausfindig gemacht worden sein, können auch diese befragt werden.
Es existieren sowohl selbstständige Erbenermittler als auch größere Erbenermittlungsunter- nehmen. Häufig beginnen diese bereits aufgrund von öffentlichen Bekanntmachungen und Erbenaufrufen in Zeitungen oder online zunächst auf eigene Rechnung mit den Nachforschungen, ohne vorher dazu beauftragt worden zu sein. Im Anschluss schließen sie dann mit dem Erben oder dem Nachlassgericht einen Vertrag ab und stellen ihre Ergebnisse gegen eine entsprechende Vergütung zur Verfügung. Der ganze Vorgang zieht sich nicht selten über mehrere Monate oder sogar Jahre hin.
Vergütung
Ein Vergütungsanspruch des Erbenermittlers setzt grundsätzlich einen wirksamen Vertrag voraus. Ein solcher wird aber entweder bei der Beauftragung oder spätestens nach der Ermittlung des Erben in der Regel geschlossen, damit diesem überhaupt eine Auskunft erteilt und geholfen wird. Jedoch muss der Erbe diesen Vertrag eigentlich nicht unterschreiben, sondern kann sich auch direkt an das Nachlassgericht wenden.
Oftmals wird ein Honorar in Höhe von 10-30% des Nachlasswertes vor Abzug der Erbschaftsteuer zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart. Diese Vergütung wird meist erfolgsabhängig vereinbart, d.h. Voraussetzung ist, dass der Erbenermittler tatsächlich einen Erben findet, an den der Nachlass geht. Der ermittelte Erbe muss also unter Umständen mit einer Vergütung sowohl des Erbenermittlers als auch des Nachlasspflegers rechnen, was den Nachlasswert erheblich mindern kann. Eine genaue Prüfung der Rechtslage ist vor Vertragsschluss sehr snnvoll.
Anwaltliche Beratung
Der Vertrag mit einem Erbenermittler sollte idealerweise von einem Rechtsanwalt vor Vertragsschluss geprüft werden. Auch wenn Sie der Ansicht sein, möglicherweise Erbe geworden zu sein, oder wenn ein Erbenermittler Ansprüche gegen Sie geltend, so empfiehlt es sich stets, einen erfahrenen Rechtsanwalt zwecks einer Erstberatung zu Rate zu ziehen.
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