Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Wert von Kunst und Pflichtteil

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Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Anwaltsvereins Heidelberg e.V., der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein und der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Mit seiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt berät und vertritt Anwalt Fathieh Sie professionell und kompetent im Hinblick auf den Pflichtteil im Erbrecht.

Zur Berechnung etwaiger Pflichtteilsansprüche ist der Nachlasswert entscheidend. Umfasst der Nachlass allerdings Kunstwerke, so stellt sich die Frage, wie diese zu bewerten sind. Dies führt nicht selten zu Streitigkeiten unter den Erben.

Der Pflichtteil

Grundsätzlich kann in Deutschland jeder per Testament frei bestimmen, wer sein Erbe sein soll (sog. Testierfreiheit). Bestimmte nahe Angehörige des Erblassers wie etwa seine Kinder oder sein Ehegatte können jedoch nicht ganz leer ausgehen, sondern sie erhalten einen sog. Pflichtteilsanspruch nach § 2303 I BGB gegen den testamentarisch eingesetzten Erben. Dieser besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Ein Kind des Erblassers, welches nach gesetzlicher Erbfolge etwa Alleinerbe gem. § 1924 I BGB gewesen wäre, hätte somit einen Geldzahlungsanspruch in Höhe des halben Nachlasswertes gegen den Erben.

Wertberechnung

Um die Höhe des Pflichtteilsanspruchs berechnen zu können, muss also neben der jeweiligen Erbquote des Pflichtteilsberechtigten vor allem auch der Gesamtwert des Nachlasses ermittelt werden. Hierzu zählen alle im Nachlass vorhandenen Vermögensgegenstände abzüglich der gem. § 1967 BGB vererbten Verbindlichkeiten. Hinzukommen können im Wege des sog. Pflichtteilsergänzungsanspruchs überdies auch Vermögenswerte, die der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre verschenkt hat.

Da der Pflichtteilsberechtigte in der Regel nicht über die notwendigen Informationen verfügt, hat er gem. § 2314 BGB einen Auskunftsanspruch gegen den oder die Erben. Diese sind verpflichtet, ihm auf Verlangen Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erteilen. Der Pflichtteilsberechtigte kann außerdem verlangen, dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird, wobei die Kosten hierfür dem Nachlass zur Last fallen.

Kunstgegenstände

Befinden sich im Nachlass Kunstgegenstände wie Gemälde, Skulpturen oder Antiquitäten, so kann die Feststellung des Nachlasswertes kompliziert sein. Während ein Kunstwerk für den einen zudem auch einen emotionalen Wert haben kann, mag es für den anderen völlig wertlos sein. Für eine faire Aufteilung des Nachlasses ist die Bewertung jedoch essentiell. Um Konflikte auszuschließen, kann daher ein professionelles Wertgutachten erforderlich sein.

Bei der Kunstwerkschätzung und der Erstellung von Gutachten werden Experten wie Kunsthändler, Auktionshäuser oder auch öffentliche Sachverständige herangezogen, die über spezialisiertes Wissen verfügen und damit Faktoren wie den Zustand des Werkes und die aktuelle Marktnachfrage beurteilen können. Auch die Herkunft bzw. Authentizität des Kunstwerks kann in fraglichen Fällen überprüft werden, da diese einen erheblichen Einfluss auf den Wert hat. Nur auf diesem Wege kann der Wert von Kunstgegenständen präzise ermittelt werden.

Bei werthaltiger Kunst im Nachlass und Pflichtteilsansprüchen immer anwaltliche Erstberatung!

Bei werthaltiger Kunst im Nachlass sollte immer eine anwaltliche Erstberatung statfinden, wenn Pflichteilsansprüche dem Grunde nach bestehen. Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung, die meist eine Stunde dauert, sind nicht hoch, also überschaubar.

Kanzlei in zentraler Lage von Heidelberg

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes und ist für Sie an Werktagen von 07:00 Uhr – 19:00 Uhr, also 12 Zeitstunden, telefonisch erreichbar. Der Bismarckplatz ist einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte von Heidelberg.

Sekretariat der Kanzlei

Frau Keller vom Sekretariat der Kanzlei vereinbart gerne mit Ihnen einen Termin zur Rechtsberatung unter der Rufnummer: 06221 / 97 99 20.