Die Erbenfeststellungsklage
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Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Anwaltsvereins Heidelberg e.V., der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein und der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Die meisten Streitigkeiten und Auseinandersetzungen bezüglich der Frage, wer Erbe geworden ist, finden vor dem Nachlassgericht im Rahmen des sogenannten Erbscheinverfahrens statt. Wer glaubt, dass ihm ein Erbrecht zusteht, wendet sich nach dem Tod des Erblassers regelmäßig an das Nachlassgericht und beantragt hier einen Erbschein. Mit dem Antrag auf Erteilung des Erbscheins beginnt das Erbscheinsverfahren. Bringen andere Beteiligte Einwände gegen die vom Antragsteller beantragte Erbfolge vor, kommt es zum streitigen Erbscheinsverfahren, welches sich Jahre hinziehen kann. Neben dem Erbscheinsverfahren gibt es die Möglichkeit eine sogenannte Erbenfeststellungsklage zu erheben, um Streitigkeiten bezüglich des Erbrechts im Erbenfeststellungsverfahren vor Gericht auszutragen.
Was ist die Erbenfeststellungsklage?
Die Erbenfeststellungsklage kommt in der Praxis deutlich seltener vor, als ein Erbscheinsverfahren. Mithilfe der Erbenfeststellungsklage begehrt der Kläger in der erbrechtlichen Auseinandersetzung die Feststellung, dass er Erbe oder Miterbe des Erblassers geworden ist. Es soll somit die Feststellung eines positiven Rechtsverhältnisses erreicht werden. Eine negative Erbenfeststellungsklage, das heißt eine Klage die auf die Feststellung gerichtet ist, dass jemand gerade nicht Erbe geworden ist, gibt es nicht. Allerdings geht bei positiver Feststellung einer Erbenstellung im Umkehrschluss automatisch die negative Feststellung mit einher, dass andere Beteiligte nicht Erbe geworden sind.
Die Erbenfeststellungsklage kann zum Einsatz kommen, wenn Streitigkeiten bezüglich des Erbrechts bestehen. Diese Streitigkeiten können ihre Ursache darin haben, dass die Testierfähigkeit eines Erblassers angezweifelt wird, der Wortlaut eines Testaments nicht eindeutig ist, oder Zweifel bezüglich der Echtheit eines Testaments bestehen.
Unterschiede zwischen Erbenfeststellungsverfahren und Erbscheinsverfahren
Auch im Erbscheinsverfahren werden streitige Auseinandersetzungen bezüglich des Erbrechts aus den genannten Gründen geführt. Doch gilt es streng zwischen dem streitigen Erbscheinsverfahren und dem Erbenfeststellungsverfahren zu unterscheiden. Das Erbscheinsverfahren wird mit dem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim zuständigen Nachlassgericht eingeleitet. Das Erbenfeststellungsverfahren wird hingegen durch eine Erbenfeststellungsklage vor dem zuständigen Gericht in Gang gesetzt wird. Hier ist nicht das Nachlassgericht, sondern das Landgericht zuständig.
Beim Erbscheinsverfahren wird die Erteilung eines Erbscheins angestrebt. Dieser genießt öffentlichen Glauben und legitimiert den Inhaber gegenüber Dritten als Erbe. Im Rahmen des Erbenfeststellungsverfahrens wird hingegen kein Erbschein erteilt, sondern das Erbrecht eines Erben endgültig und rechtskräftig festgestellt. Das Ergebnis des Erbenfeststellungsverfahrens erhält materielle Rechtskraft. Ein im Erbscheinsverfahren erteilter Erbschein hingegen erwächst nicht in Rechtskraft und kann jederzeit wieder eingezogen oder für kraftlos erklärt werden. Die Erbenfeststellungsklage kann somit auch erhoben werden, wenn das Erbscheinsverfahren bereits abgeschlossen und entschieden ist. Umgekehrt entfaltet das Ergebnis des Erbenfeststellungsverfahrens Rechtskraft für das Erbscheinverfahren.
Vor- und Nachteile der Erbenfeststellungsklage und des Erbscheinverfahrens
Das Erbscheinsverfahren bietet den Vorteil, dass es meist kostengünstiger ist, als ein Prozessverfahren. Ein Nachteil ist natürlich, dass der im Erbscheinsverfahren erteilte Erbschein keine Rechtskraft erhält. Mit der Erbenfeststellungsklage hingegen kann diese Rechtskraft erreicht und ein Erbrecht rechtskräftig und endgültig festgestellt werden. Sie bietet den Vorteil, dass sie zu jedem Zeitpunkt erhoben werden kann, auch wenn ein Erbscheinsverfahren bereits abgeschlossen ist und ein Erbschein erteilt wurde. Kommt das Erbenfeststellungsverfahren zu einem anderen Ergebnis als das Erbscheinverfahren, wird der anders lautende Erbschein unverzüglich eingezogen und ein neuer Erbschein erteilt.
Zu beachten ist jedoch, dass im Erbenfeststellungsverfahren der sogenannte Beibringungsgrundsatz gilt, das heißt die Parteien müssen vor dem Prozessgericht alle relevanten Tatsachen und Beweise selbst vorbringen. Das Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht bietet hingegen den Vorteil, dass der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, nach welchem das Nachlassgericht entscheidungserhebliche Tatsachen von Amts wegen selbst ermittelt. Die Parteien müssen zwar auch hier Angaben machen, die für die Entstehung des Erbrechts relevant sind, doch hat das Nachlassgericht auch eigene Ermittlungen anzustellen. Dies ist insbesondere von Vorteil, wenn die Parteien selbst nicht in der Lage sind bestimmte Beweise zu erbringen, oder Angaben zu machen.
Welches Verfahren ist empfehlenswert?
Ob im Einzelnen ein Erbscheins- oder Erbenfeststellungsverfahren empfehlenswert ist, hängt stark von den Umständen des jeweiligen Falles ab. Das Erbenfeststellungsverfahren kommt insbesondere in Betracht, wenn bereits eine Entscheidung im Erbscheinsverfahren vorliegt, die nicht zu den eigenen Gunsten ausgefallen ist.
Herr Rechtsanwalt Fathieh berät Sie zu Ihrer individuellen Situation hinsichtlich der Frage, welches der beiden Verfahren das Richtige für Sie ist. Er bietet mit seiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt für Erbrecht eine professionelle Vertretung in beiden Verfahren, die auf Sie und Ihren Fall speziell angepasst ist.
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