Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Dinglicher Arrest zur Sicherung des Pflichtteilanspruchs

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Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Anwaltsvereins Heidelberg e.V., der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein und der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Eine Enterbung und ein etwaiger damit einhergehender Pflichtteilsanspruch bieten großes Konfliktpotenzial. Oft sind Pflichtteilsberechtigte und Erben nicht gut aufeinander zu sprechen. Für die Erben stellt ein Pflichtteilsanspruch außerdem meist eine große Belastung dar. Der Pflichtteilsanspruch ist eine Forderung in Geld gegen den Erben, bzw. die Erbengemeinschaft. Jedoch umfasst der Nachlass nicht immer liquides Vermögen, mittels dessen Pflichtteilsberechtigte bezahlt werden können. Aus diesem und aus weiteren Gründen könnten die Erben versucht sein, den Pflichtteilsanspruch eines Berechtigten zu gefährden. Wie Sie Erben, die die Zahlung verweigern mittels Verzugszinsen finanziell unter Druck setzen können, erfahren Sie auf einer weiteren Unterseite der Kanzlei. Ist jedoch ihr Pflichtteilsanspruch konkret gefährdet, ist weiteres Handeln erforderlich.

Wie Sie Ihren Pflichtteilsanspruch sichern können, erklärt Ihnen Rechtsanwalt Fathieh aus Heidelberg.

Gefährdung des Pflichtteilsanspruchs

Die Gründe, warum ein Pflichtteilsanspruch gefährdet sein könnte, sind vielfältig; der Hauptgrund für eine Gefährdung liegt jedoch in der Langwierigkeit der Verfahren. Wird der Anspruch eingeklagt, gehen nicht selten einige Jahre ins Land, bis schließlich ein Urteil gesprochen wird. In dieser Zeit können die Erben frei über den Nachlass verfügen.

Das birgt natürlich die Gefahr, dass sie das Erbe vollständig verbrauchen, sich außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums ins Ausland absetzen oder sogar völlig mittellos werden. Das kann dazu führen, dass am Ende zwar ein Urteil zu den eigenen Gunsten vorliegt, aber bei den Erben schlichtweg nichts mehr zu holen ist.

Der dingliche Arrest zur Sicherung des Pflichtteils

Um das zu verhindern kann ein sogenannter dinglicher Arrest beantragt werden. Der dingliche Arrest ist eine Maßnahme des deutschen Zivilprozessrechts zur vorläufigen Sicherung einer Geldforderung, welche in den §§ 916 ff. ZPO geregelt ist. Mit dem dinglichen Arrest kann auch der Pflichtteilsanspruch gesichert werden, da dieser eben eine solche Geldforderung darstellt. Die Eintragung eines dinglichen Arrests soll eine zukünftige Zwangsvollstreckung gegen den Erben sichern und stellt somit ein Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes dar.

Voraussetzungen des dinglichen Arrests

Ein dinglicher Arrest setzt einen Antrag des Gläubigers beim zuständigen Gericht voraus. Außerdem müssen ein Arrestanspruch, d.h. der Antragsteller muss Inhaber einer Geldforderung sein, und ein Arrestgrund vorliegen. Gemäß § 917 Absatz 1 ZPO findet ein dinglicher Arrest nur dann statt, wenn zu besorgen ist, dass ohne dessen Verhängung die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde. Wann ein solcher Arrestgrund konkret gegeben ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Indizien für einen Arrestgrund sind die beabsichtigte oder bevorstehende Veräußerung eines Grundstücks, beispielsweise wenn dieses zum Verkauf angeboten wird, oder auch wenn Hinweise darauf bestehen, dass der Erbe sich ins Ausland absetzen wird. Sollten Sie Ihren Pflichtteilsanspruch gefährdet sehen, ist es dringend zu empfehlen einen erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Aufgrund der meist hohen Streitwerte müssen Anträge auf dinglichen Arrest in aller Regel zwingend beim Landgericht gestellt werden. Hier herrscht Anwaltszwang, sodass die Vertretung durch einen Rechtsanwalt unumgänglich ist.

Wirkungen des dinglichen Arrests

Ist ein dinglicher Arrest angeordnet, bietet dieser die Grundlage für eine Sicherungszwangsvollstreckung. Konkret bedeutet dies, dass bewegliche Vermögensgegenstände aus dem Nachlass gepfändet werden können. Aus diesen Gegenständen darf der Gläubiger jedoch keine Befriedigung ziehen, das heißt sie dürfen zum Beispiel nicht veräußert und der Pflichtteilsberechtigte aus dem Erlös ausgezahlt werden. Die Pfändung der Gegenstände dient einzig und allein der Sicherung des Pflichtteilsanspruchs, um oben genannte Gefährdungen des Anspruchs zu verhindern. Auch Grundstücke können gesichert werden, indem eine Arresthypothek als Sicherungshypothek ins Grundbuch eingetragen wird.

Die Arresthypothek

Die Arresthypothek ist eine Hypothek auf das Grundstück des Schuldners, die zur Sicherung eines Anspruchs, wie des Pflichtteilsanspruchs, ins Grundbuch eingetragen wird. Der Gläubiger kann aus der Arresthypothek gem. § 1147 BGB auf Duldung der Zwangsvollstreckung klagen. Die Arresthypothek ist nicht nur deshalb ein effektives Mittel zur Anspruchssicherung, weil sie eine Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung ermöglicht. Von praktischer Bedeutung ist viel mehr, dass die Arresthypothek eine faktische Unverkäuflichkeit das Grundstücks bewirkt. Ein vernünftiger Käufer würde wohl kaum ein Grundstück erwerben, das mit einer Arresthypothek belastet ist, in das also folglich gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Mit der Arresthypothek kann also verhindert werden, dass ein Grundstück verkauft wird und der Schuldner sich beispielsweise mit dem Geld ins Ausland absetzt.

Die Eintragung der Arresthypothek wird ebenso wie der dingliche Arrest in Form eines Antrags auf Arrestbewilligung beim zuständigen Gericht beantragt. Die Arresthypothek entsteht anschließend im Falle der Bewilligung mit der Eintragung ins Grundbuch. Hierfür muss dem Grundbuchamt die Ausfertigung des Arrestbefehls vorgelegt werden.

Die Arresthypothek bietet in der Praxis den Vorteil, dass Grundstücke in der Regel wertvoller sind als bewegliche Sachen und somit auch höhere Zahlungsansprüche effektiv gesichert werden können.

Die Eintragung einer Arresthypothek ist ein schwieriges Unterfangen. Rechtsanwalt Fathieh hat Erfahrung im Bereich der Arresthypothek. Gerne unterstützt er Sie professionell.

Aufhebung des dinglichen Arrests

Es gibt für Schuldner, gegen die ein dinglicher Arrest angeordnet wurde verschiedene Möglichkeiten sich von diesem zu befreien. Neben der Leistung einer Sicherheit besteht die Möglichkeit die Aufhebung des Arrests zu beantragen. Ebenso kann der Arrest aufgehoben werden, wenn ein Gericht im Hauptsacheverfahren die Unzulässigkeit des Antrags feststellt. Rechtsanwalt Fathieh berät und vertritt Sie hinsichtlich der Aufhebung eines dinglichen Arrests, wenn ein solcher gegen Sie als Schuldner angeordnet wurde.

Rechtsberatung

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das für Laien nur schwer zu durchdringen ist. Insbesondere bei der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs oder Konflikten mit Erben und Miterben sollte nicht darauf verzichtet werden die Leistung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Was hier vermeintlich an Anwaltskosten gespart wird, kann später hohe Kosten oder Verluste nach sich ziehen, wenn Fehler bei der Geltendmachung von Ansprüchen gemacht werden. Ein Rechtsanwalt bietet außerdem mentale Unterstützung und kann einen emotional aufgeladenen Konflikt auf sachlicher Ebene lösen.

Gerne berät und vertritt Kian Fathieh Sie in allen Angelegenheiten rund ums Erbrecht.

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