Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Pflichtteil einfordern

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(werktags von Montag – Freitag 07.00 Uhr – 19.00 Uhr)

Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Anwaltsvereins Heidelberg e.V., der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein und der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Wenn man einen Pflichtteil einfordern möchte, sollte man zunächst zusammen mit einem Rechtsanwalt prüfen, ob man überhaupt (nur) einen Pflichtteilsanspruch hat.

Ein Anspruch auf den Pflichtteil verjährt innerhalb von drei Jahren, nachdem der Pflichtteilsberechtigte von dem Todesfall und seiner Enterbung erfahren hat bzw. davon, dass das Geerbte weniger wert ist als der Pflichtteil. Die Berechnung der Verjährung ist im Einzelfall oftmals schwierig. Daher sollte immer eine professionelle anwaltliche Rechtsberatung stattfinden. Es gibt eine spezielle Unterseite der Kanzlei zum Thema Verjährung der Pflichtteilsansprüche.

Mit seiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt berät und vertritt Anwalt Kian Fathieh Sie bei der Einforderung Ihres Pflichtteils.

Ermittlung der Höhe des Pflichtteils

Dann muss die konkrete Höhe des Pflichtteils ermittelt werden. Das setzt voraus, dass der Wert des Nachlasses bekannt ist. Dazu sollten die Erben schriftlich zur Auskunft über den Nachlass aufgefordert werden. Da ein Pflichtteilsberechtigter einen Anspruch auf die Auskunft hat, kann er diesen Auskunftsanspruch auch klageweise durchsetzen, wenn die Erben nicht kooperieren.

Wenn beispielsweise Immobilien in den Nachlass fallen, können die Erben über eine sogenannte Wertermittlungsklage dazu verpflichtet werden, ein Wertermittlungsgutachten erstellen zu lassen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Unterseite der Kanzlei zum Thema Pflichtteil und Immobilie. Dieses Wertgutachten müssen sie dann dem Pflichtteilsberechtigten zugänglich machen.

Der angegebene Nachlasswert und eventuell angelegte Verzeichnisse sollten sorgfältig überprüft werden. Wenn die Berechnungsgrundlage falsch ist, wird auch die Höhe des Pflichtteils fehlerhaft ermittelt. Wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Nachlassverzeichnis fehlerhaft erstellt wurde, kann per Klage bewirkt werden, dass die Erben eine eidesstattliche Versicherung über die sorgfältige Erstellung abgeben.

Geltendmachung des Anspruchs

Erst wenn die Höhe des Pflichtteils ermittelt ist, kann der Anspruch geltend gemacht werden. Dazu sollte die Erbengemeinschaft schriftlich zur Zahlung aufgefordert werden.

Zahlungsaufforderung durch Rechtsanwalt

Spätestens wenn dieser Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen wird, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Besser wäre es jedoch, wenn schon zuvor - zeitnah zu der Bekanntgabe, dass eine Enterbung vorliegt - schnell ein erfahrener Rechtsanwalt mit dem Einfordern des Pflichtteils beauftragt würde. Ohne rechtzeige Einschaltung eines Rechtsanwaltes entstehen oft emotionale Zerwürfnisse, die auch später für Anwälte häufig nicht mehr leicht zu lösen sind. Daher sollte immer schnell ein Anwalt mandatiert werden, um den Pflichtteil einzufordern. Denn oftmals kann durch einen Rechtsanwalt ein günstiger Vergleich erzielt werden, der eine langjährige, mühselige und oftmals kostspielige Auseinandersetzung überflüssig macht. Manchmal reicht schon ein Hinweis auf die Zahlungspflicht durch einen Rechtsanwalt, wobei auch gerichtliche Schritte angedroht werden können, aus, um die geschuldete Zahlung oder einen Vergleich zu bewirken.

Wenn die Erben die Auszahlung des Pflichtteils verweigern, sollte dieser Anspruch klageweise geltend gemacht werden.

Kanzleivideo zum Thema Pflichtteil und Erbe

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Sekretariat der Kanzlei

Die Kanzlei Fathieh liegt in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes und ist für Sie an Werktagen von 07:00 Uhr – 19:00 Uhr, also 12 Zeitstunden, telefonisch erreichbar. Der Bismarckplatz ist einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte von Heidelberg.

Frau Keller vom Sekretariat der Kanzlei Fathieh vereinbart gerne mit Ihnen einen Termin zur Rechtsberatung unter der Rufnummer: 06221 / 97 99 20.

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