Kanzlei Fathieh – Rechtsanwälte in Heidelberg

Pflichtteil einklagen

Kanzleitelefon 06221 / 97 99 20

(werktags von Montag – Freitag 07.00 Uhr – 19.00 Uhr)

Mit seiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt vertritt Anwalt Fathieh im Erbrecht auch im gerichtlichen Verfahren.

Rechtsanwalt Fathieh ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Anwaltsvereins Heidelberg e.V., der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein und der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruch setzt logischerweise voraus, dass Sie auch tatsächlich einen Pflichtteilsanspruch haben. Um zu ermitteln, ob das der Fall ist, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. Zum Thema Pflichtteil gibt es eine allgemeine Unterseite der Kanzlei. Weitere allgemeine Informationen zum Pflichtteilsanspruch finden Sie auch auf den anderen Unterseiten zum Pflichtteilsrecht, die im linken Randbereich eingeblendet sind.

Zunächst sollten Pflichtteilsberechtigte versuchen, ihren Anspruch außergerichtlich geltend zu machen, um einer vermeidbaren Eskalation zu begegnen.

Stufenklage empfehlenswert

Wenn diese Versuche fehlgeschlagen sind oder eine Verjährung des Pflichtteilsanspruches droht, ist eine Stufenklage empfehlenswert.

Der Pflichtteilsanspruch verjährt innerhalb von drei Jahren, nachdem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und seiner Enterbung beziehungsweise der Zuwendung eines Erbteils, der geringer ist als der Pflichtteil, Kenntnis erlangt hat. Die Berechnung der Verjährung des Pflichtteilsanspruches ist für juristische Laien oftmals schwierig und fehleranfällig. Daher sollte in jedem Fall ohne jede Ausnahme zumindest eine anwaltliche Erstberatung zeitnah zu einer Enterbung stattfinden. Wenn eine Stufenklage erhoben wurde, verjährt der Anspruch nicht.

Außerdem ist der Pflichtteil spätestens ab der Klageerhebung mit dem gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen.

Stufe 1: Antrag auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses

Auch bei der gerichtlichen Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs muss zunächst der Wert des Nachlasses ermittelt werden, um die Höhe des Pflichtteilsanspruchs zu bestimmen. Dazu werden die Erben aufgrund eines Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten verpflichtet, ein Verzeichnis mit allen Nachlassgegenständen zu erstellen.

Stufe 2: Geltendmachung des Wertermittlungsanspruchs und Antrag auf eidesstattliche Versicherung

Wenn Zweifel daran bestehen, dass die Erben bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen sind, können diese zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet werden. Damit müssen sie versichern, dass sie das Verzeichnis mit der erforderlichen Sorgfalt, also so vollständig wie möglich, erstellt haben.

Wenn Immobilien im Nachlass sind, wird oft über deren Wert gestritten. Es gibt eine spezielle Unterseite zum Thema Pflichtteil und Immobilien und wie deren Wert bestimmt wird. Per Wertermittlungsklage als Teil der Stufenklage können die Erben verpflichtet werden, ein Gutachten über den Wert der Immobilie erstellen zu lassen. Die Erben können auch zur Einholung von Wertgutachten über andere Wertgegenstände oder Gesellschaftsanteile verpflichtet werden.

Stufe 3: Antrag auf Zahlung des Pflichtteils

Nachdem der Wert des Nachlasses ermittelt wurde, kann die Höhe des Pflichtteils ermittelt werden. Folglich wird die Höhe des Zahlungsanspruchs erst nach Abschluss der anderen Stufen beziffert.

Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt

Da für die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen die ordentlichen Gerichte zuständig sind, werden Pflichtteilsansprüche mit einem Wert von über 5.000 EUR vor dem Landgericht verhandelt, wo Sie sich anwaltlich vertreten lassen müssen (Anwaltszwang). Aber auch bei geringeren Streitwerten sollte ein kompetenter Rechtsanwalt hinzugezogen werden, damit Sie Ihre Ansprüche zeit- und damit auch kosteneffizient durchsetzen können. Beispielsweise kann es finanziell sinnvoll sein, einen Vergleich zu schließen, um weitere Prozesskosten zu sparen.

Sekretariat und Terminvereinbarung

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes und ist für Sie an Werktagen von 07:00 Uhr – 19:00 Uhr, also 12 Zeitstunden, telefonisch erreichbar. Der Bismarckplatz ist einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte von Heidelberg.

Frau Keller vom Sekretariat der Kanzlei Fathieh vereinbart gerne mit Ihnen einen Termin zur Rechtsberatung unter der Rufnummer: 06221 / 97 99 20.

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